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Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)

Fehlanreiz der Doppelverbeitragung beseitigen und § 6a EStG endlich reformieren!

Berlin (ots)

Die aba setzt sich dafür ein, die doppelte Beitragslast von Betriebsrenten zur Krankenversicherung abzuschaffen.

"Die doppelte Beitragslast ist unsystematisch und unfair. Für Riester-Betriebsrenten hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz diesen eklatanten Fehlanreiz nun endlich beseitigt. Jetzt müssen auch all die anderen Fälle der zweimaligen Verbeitragung angegangen werden," forderte Heribert Karch, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung im Rahmen der 80. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung am 3. Mai vor mehr als 700 Betriebsrenten-Experten in Berlin.

"Wer derzeit vor dem Hintergrund voller Kassen über Beitragssenkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung spricht, der kommt nicht umhin, zunächst einmal die beitragsrechtlichen Fehlanreize in der bAV zu beseitigen", mahnte Karch.

Gleichzeitig bestehe weitergehender dringender Handlungsbedarf, z.B. bei § 6a EStG, der für Direktzusagen maßgeblichen steuerlichen Regelung.

"Der mit Abstand gewichtigste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, die rückstellungsbasierte Direktzusage, wird vom Gesetzgeber seit Jahrzehnten stiefmütterlich behandelt. Zwar hat es unlängst Entschärfungen im Handelsbilanzrecht gegeben, aber der Rechnungszins im Steuerrecht ist seit Jahren zu hoch, das Bewertungsverfahren veraltet, das Schriftformerfordernis in Zeiten der Digitalisierung überholt und das Nachholverbot nicht mehr begründbar," erklärte Karch.

Folgende vier strukturelle Probleme bedürfen nach Auffassung der aba einer zügigen Lösung:

- Der steuerlich vorgeschriebene Abzinsungssatz von 6% ist angesichts
des Niedrigzinsumfeldes deutlich zu hoch. 
- Das steuerlich vorgegebene Bewertungsverfahren ist in Bezug auf 
moderne, effiziente und flexible Zusageformen nicht sachgerecht. 
- Der Wechsel vom Schriftformerfordernis auf die Textform würde es 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, sich ohne großen 
Aufwand über Intranetportale, etc. für eine betriebliche 
Altersversorgung zu entscheiden. 
- Das Nachholverbot verhindert die sachgerechte Korrektur von Fehlern
bei der Rückstellungsbildung und hat im gegenwärtigen rechtlichen 
Umfeld keine Berechtigung mehr.

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit nunmehr 80 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.

Pressekontakt:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Klaus Stiefermann
030 3385811-10
Klaus.Stiefermann@aba-online.de

Original-Content von: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba), übermittelt durch news aktuell

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