Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)
Regierungsentwurf zum Nachweisgesetz ist Rückschritt in Sachen Digitalisierung
Berlin (ots)
"Der aktuelle Regierungsentwurf zum Nachweisgesetz konterkariert die im Koalitionsvertrag angekündigte weitergehende Digitalisierung möglichst aller gesellschaftlichen Bereiche", erklärte Dr. Georg Thurnes, der Vorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, am Rande der 84. aba-Jahrestagung in Berlin.
Das Nachweisgesetz soll die sogenannte Arbeitsbedingungen-Richtlinie bis zum 1. August 2022 in nationales Recht umsetzen und so für größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis sorgen. Während die Richtlinie ausdrücklich vorsieht, dass die schriftlich zur Verfügung zu stellenden Informationen auch auf elektronischem Wege übermittelt werden können, sieht der deutsche Gesetzentwurf das nicht vor. "Es ist vollkommen unverständlich, dass der deutsche Gesetzgeber den Nachweis der wesentlichen Vertragsinhalte auf elektronischem Wege nicht zulassen will", kritisiert Thurnes. Die bezweckte Beweisfunktion könne man schon heute auch für elektronisch übermittelte Inhalte erreichen. "Der Digitalisierungsschub, den Corona uns in der Praxis beschert hat, wird durch diesen Gesetzentwurf wieder rückgängig gemacht."
Auch Nachhaltigkeitsgesichtspunkte sprechen gegen die geplante Regelung. Die Möglichkeit einer elektronischen Übermittlung der Informationen würde zu einer Vermeidung papiergebundener Prozesse führen und damit die Bemühungen sowohl der EU als auch der Bundesregierung zur Erreichung der CO2-Neutralität unterstützen. "Dass auch diese Chance vertan wird, ist schade", bedauert Thurnes.
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit mehr als 80 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.
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