Frankfurter Rundschau: Kommentar zum NSU-Verfahren
Frankfurt (ots)
Begrüßen sollten wir die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, dass die in Untersuchungshaft befindliche Beate Zschäpe in Zukunft ohne Trennscheibe und ohne zusätzliche strenge Kontrollen mit ihren Anwälten reden kann. Diese Entscheidung war fällig spätestens von dem Augenblick an, da man davon ausgehen konnte, ja musste, dass Beate Zschäpe nicht mit Hilfe der Anwälte aus dem Untersuchungsgefängnis heraus weitere Anschläge planen konnte.
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