Frankfurter Rundschau: Kommentar zum Sterbehilfe-Urteil des BGH
Titel: Erlösung auf dem Rechtsweg
Frankfurt (ots)
Seit vier Jahren schleppt sich der Tod einer Frau, die nicht sterben darf, schon durch die Instanzen der Gerichtsbarkeit. 2009 fiel die Frau ins Wachkoma, ein Jahr später beantragten ihre Betreuer - Ehemann und Tochter - die Einstellung weiterer lebenserhaltender Maßnahmen. 2012 lehnte ein Amtsgericht ab, 2013 ein Landgericht, jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Tod endlich grünes Licht gegeben - das heißt, ist es gelb. Der BGH hat die Anforderungen an die rechtmäßige passive Sterbehilfe etwas gesenkt, aber den Fall an das Landgericht zurückverwiesen. Irgendwann bis 2016 kommt so der Tod auf dem Rechtsweg. Alles sträubt sich, einem Menschen einen rechtlich verbrieften Anspruch auf den vorgezogenen Tod zu attestieren. Noch mehr sind Patienten wie die sterbenskranke Frau zu bedauern, denen nach einem halben Jahrzehnt höchstrichterlich bescheinigt wird, dass ihre Leiden von Gerichten künstlich, das heißt zu Unrecht verlängert worden sind.
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