Die Würde des Menschen ist unantastbar. Gerade dann, wenn sich jemand das Leben nehmen will.
Frankfurt (ots)
Lässt sich die Selbstbestimmung beim Sterben absichern, ohne den Lebensschutz zu schwächen? (...) Umfragen zeigen: Die Öffentlichkeit erwartet mehrheitlich eine liberale Regelung. Und nach dem Debakel um den vom Bundesverfassungsgericht gekippten Strafrechtsparagrafen 217, der die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe gestellt hatte, kann sie verlangen: Der Bundestag darf das Freiheitsrecht, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen, nicht ein weiteres Mal "faktisch entleeren".
Diesen Leitgedanken von Autonomie und Selbstbestimmung würde der Gesetzgeber dreist ignorieren, wenn er dem Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD) für einen recycelten Paragrafen 217 folgte. Die Suizidassistenz wäre wieder grundsätzlich mit Strafe bedroht. Sterbewillige müssten ihre psychische Gesundheit zweimal begutachten lassen. Eine Zumutung. (...)
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