Durchbruch beim neuen Bauvertragsrecht
Langjähriges BSB-Engagement für mehr Verbraucherschutz trägt Früchte
Berlin (ots)
Mit seinem Beschluss vom 9. März 2017 hat der Bundestag die langerwartete Reform des Bauvertragsrechts auf den Weg gebracht. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) begrüßt das neue Gesetz. Seit Jahren engagiert sich die Verbraucherschutzorganisation vehement für eine Stärkung der Rechte privater Bauherren. Zahlreiche ihrer Forderungen wurden in der umfassendsten BGB-Reform der letzten 15 Jahre umgesetzt. "Die Novellierung des Gesetzes stellt einen großen Erfolg für den Verbraucherschutz dar", erklärt Peter Mauel, 1. Vorsitzender des BSB. "Sie fördert den Interessenausgleich und mindert das Konfliktpotential beim Neubau, der Sanierung und der Modernisierung von Wohneigentum."
Mehr Sicherheit und Transparenz für private Bauherren
Das neue Gesetz räumt Verbrauchern zukünftig ein Widerrufsrecht beim Abschluss von Bauverträgen ein und schützt sie so vor übereilten Entscheidungen - ein Meilenstein zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Darüber hinaus müssen Unternehmen nun verbindliche Angaben zur Fertigstellungszeit des Baus treffen, was zu mehr Planungssicherheit für private Bauherren und Erwerber von Wohneigentum führt. Durch die Aufnahme einer genauen Baubeschreibung in den Bauvertrag wird zudem mehr Transparenz geschaffen. Verbraucher können so verschiedene Angebote miteinander vergleichen und eine fundierte Vertragsentscheidung treffen. Auch die Klauseln zur Begrenzung der Abschlagszahlungen sowie zur Übergabe von Bauunterlagen stärken insgesamt die Position der Bauherren und mindern ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken.
Weiterer Handlungsbedarf
Trotz der gelungenen Fortschritte und der umfassenden Neuregelungen bleiben einige Probleme noch ungelöst. So ist für Verbraucher nicht nachvollziehbar, dass ihnen der Gesetzgeber kein Recht einräumt, gravierende Mängel bereits während der Bauphase bei der Baufirma geltend zu machen. Stattdessen müssen sie bis zur Bauabnahme warten. Schwierigkeiten können sich auch bei einer Insolvenz des Unternehmens ergeben. Hier besteht bisher kein Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht, um den Bau mit einer anderen Firma fertigzustellen. "Auch die vollständige Regelung des Bauträgervertragsrechts ist weiterhin nicht gegeben. In Zukunft sind hier mehr Sicherheiten für Verbraucher nötig, bspw. im Falle der Rückabwicklung eines Bauträgervertrags", bekräftigt Mauel. Deshalb wird der BSB auch zukünftig die rechtlichen Verbraucherbelange bei diesen und weiteren relevanten Themen, wie dem Wohnungseigentumsrecht, gegenüber dem Gesetzgeber vertreten.
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