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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Audi A5 F5 in Dieselgate 2.0 verwickelt
Gerichte sehen Trickserei beim EA288

Audi A5 F5 in Dieselgate 2.0 verwickelt / Gerichte sehen Trickserei beim EA288
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Dass der Volkswagenkonzern (VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda) beim Dieselmotor EA 189 betrogen hat, ist vom Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt worden. Zudem hat für VW Dieselgate 2.0 längst begonnen. Der VW-Motor EA 288 steht im Fokus der Gerichte. Für Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nicht verwunderlich. Schließlich sind am 30. April 2020 in einem Gutachten vor dem Europäischen Gerichtshof temperaturabhängige Abgasregulierungen als unzulässig bezeichnet worden. Im EA 288 ist unstrittig ein Thermofenster verbaut. Dr. Stoll & Sauer hat eines der ersten Urteile zum EA 288 erstritten und stellt in einer Serie die betroffenen Modelle und Entwicklungen im neuen Diesel-Abgasskandal vor - heute Audi A5 F5. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und Rechtsgeschichte geschrieben.

Auch Audi mit dem A5 F5 in Dieselgate 2.0 verstrickt

Der Audi A5 F5 ist mit dem neuen Motor EA288 motorisiert. Was viele Verbraucher und VW-Kunden nicht wissen: Auch der Audi A5 F5 ist im neuen Diesel-Abgasskandal - Dieselgate 2.0 genannt - verwickelt. Darauf deuten ein Rückruf zum Golf VII von VW, in dem der gleiche Motor wie beim A5 verbaut ist, und verschiedene Urteile sowie Hinweisbeschlüsse unterschiedlicher Gerichte hin. Hier wichtige Fakten zum Audi A5 F5:

  • Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegt der Verdacht nahe, dass VW mit einer Rückrufaktion beim Golf VII eine Abschalteinrichtung verschleiern will. Im Golf VII ist wie auch im A5 nach 2015 der Dieselmotor EA 288 verbaut worden. Daher geht die Verbraucher-Kanzlei auch beim A5 davon aus, dass betroffene Verbraucher erneut geschädigt worden sind und rät zur anwaltlichen Beratung. Denn die Fahrzeuge sind im Wert erheblich gemindert. VW hat eine umweltfreundliche Motorisierung angepriesen. Letztlich könnte die Umwelt genauso wie beim EA 189 verpestet werden, weil der Stickoxid-Grenzwert nur auf dem Prüfstand und nicht im Normalbetrieb auf der Straße eingehalten wird. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.
  • Wie sieht der Rückruf beim Golf VII aus: Die Volkswagen AG versucht Golf-Besitzer derzeit, zu einem Software-Update zu bewegen. Betroffen sind Fahrzeuge, die mit dem Motor-Typ EA 288 ausgerüstet sind. VW schreibt die Verbraucher an und erklärt ihnen im Rückruf mit der Aktionsnummer 23x4, dass es "infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität" kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen. Nach dem Update verspricht VW einen reduzierten Schadstoffausstoß. Was für den Golf VII gilt, müsste auch für den Audi A5 F5 gelten, da er die gleiche Motorisierung besitzt.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht übrigens das angebotene Update sehr kritisch und rät davon ab. Schon beim EA 189 hatte das Update unliebsame Auswirkungen auf das Fahrzeug wie einen höheren Spritverbrauch. Hinzu kommt, dass das Landgericht Duisburg in einem bisher unveröffentlichten Urteil im EA 288 in einem VW Golf VII eine unzulässige Abschalteinrichtung im Abgaskontrollsystem implementiert sieht. Und der Autobauer hat den Einbau nach einem Bericht des Südwestrundfunks SWR in der Verhandlung bereits Ende 2018 zugegeben, hält ihn aber für legal. Zudem räumte VW ein, dass das Fahrzeug erkennen könne, ob es sich gerade auf einem Prüfstand befindet. Vieles spricht dafür, dass im A5-Motor Ähnliches zur Anwendung gekommen ist.
  • Das Rückrufschreiben an die Kunden liest sich dann auch wie eine Bestandsaufnahme, welche Abschalteinrichtungen im Motor zu finden sind. "An den betroffenen Fahrzeugen wird das Motorsteuergerät und bei einigen Fahrzeugen mit Doppelkupplungsgetriebe zusätzlich das Getriebesteuergerät umprogrammiert", heißt es in dem Brief. Durch ein Software-Update soll ein Korrekturwert während der Warmlaufphase realisiert werden. Darin werde auch der fortschreitende Alterungsprozess des Katalysators berücksichtigt. Insgesamt werde so der Schadstoffausstoß reduziert. VW verspricht, dass den Kunden durch das Update am Auto keine Nachteile entstehen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat das freiwillige Software-Update unter der Nummer 91774 genehmigt.
  • Der Audi A5 F5 wird seit 2016 mit dem EA 288 produziert. In folgendem Modell ist der unter Verdacht stehende Motor enthalten: 2.0 TDI mit Euro 6 2.0 TDI ultra mit Euro 6

Mit Hilfe des kostenfreien Online-Checks können die Möglichkeiten der Verbraucher gemeinsam mit unserer im Diesel-Abgasskandal erfahrenen Kanzlei erörtert werden. Nur so haben die Geschädigten eine Chance, zu ihrem Recht zu kommen. In Verfahren zum Dieselmotor EA 189 hat die Kanzlei Urteile erstritten, in denen Gerichte bis zu 30 Prozent Schadensersatz vom Kaufpreis festgelegt haben. Davon geht derzeit noch eine Nutzungsentschädigung ab. Auch im Fall des EA 288 sind solche Urteile möglich. Beim Einstiegsmodell liegt der Neupreis beim Audi A5 F5 bei über 40.000 Euro. Mit Extras kann das Auto auch sehr schnell teurer werden. Der entstandene Schaden ist daher enorm.

EA 288: EuGH läutet neue Runde im Diesel-Abgasskandal ein

Als der erste Diesel-Abgasskandal von VW im Herbst 2015 von den USA nach Europa herüberschwappte, sahen Politik und selbst Verbraucherschützer kaum Chancen, den Autobauer für seine Tricksereien haftbar zu machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer war die erste Sozietät, die bereits am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Diesel-Abgasskandal gegen VW einreichte, und damit den Weg zur Musterfeststellungsklage und zum ersten Urteil vor dem BGH ebnete. Die Rechtsprechung hat sich seither erheblich zugunsten der Verbraucher gedreht. Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof VW erstmals in letzter Instanz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 252/19).

Die Chancen, sich gegen den VW-Konzern vor Gericht durchzusetzen, steigen auch im Hinblick auf die neue Motorengeneration - beispielsweise den EA 288. Am Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg sind am 30. April 2020 in einem Gutachten temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden. Und im EA 288 ist unter anderem ein sogenanntes Thermofenster verbaut. Das hat VW bereits am Landgericht Duisburg zugegeben. Daher geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass betroffene Verbraucher erneut geschädigt worden sind und rät zur anwaltlichen Beratung. Denn die Fahrzeuge sind im Wert erheblich gemindert. VW hat eine umweltfreundliche Motorisierung angepriesen. Letztlich könnte die Umwelt genauso wie beim EA 189 verpestet werden, weil der Stickoxid-Grenzwert nur auf dem Prüfstand und nicht im Normalbetrieb auf der Straße eingehalten wird. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.

Erste Urteile und Beschlüsse gegen VW zum EA 288

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt ein aktuelles Urteil zum Motor EA 288 vor, das zeigt, dass Dieselgate 2.0 bereits begonnen hat.

Das Landgericht Offenburg verurteilte am 23. Juni 2020 die VW-Tochter Audi und ein Autohaus aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB (Az. 3 O 38/18). Der Audi A3 2,0 TDI Quattro mit dem Motor EA 288 Euro 6 enthält nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil hat folgende bemerkenswerte Eckpunkte:

  1. Das Gericht kritisiert das Prozessverhalten von Audi als "Leugnen". Die sogenannte Teststandserkennung oder Prüfstandserkennung in dem Audi, in der die EU-Grenzwerte für Stickoxide eingehalten werden, hat Audi am Anfang des Verfahrens nicht eingeräumt, sondern den Vorwurf nur als "unzutreffend" bezeichnet. Daraufhin wollte das Gericht Beweise erheben. In neuer Gerichtsbesetzung und nach schriftlichem Nachfragen wurde der Einbau einer als "Umschaltlogik" bezeichnete Abschalteinrichtung verneint. Eine Teststandserkennung räumte Audi dann nach erneutem Nachfragen mit dem Hinweis ein, dass zum Normalbetrieb auf der Straße jedoch kein Unterschied bestehe. Beim nächsten schriftlichen Nachfassen und der Frage des Gerichts, wozu es dann eine solche Erkennung gebe, tat Audi dann so, als ob es selbstverständlich sei, dass der Teststandsbetrieb auch Auswirkungen auf den Katalysator und somit die Abgaskontrolle habe.
  2. Das Gericht bezog sich in seinem Urteil explizit auf das Gutachten der Generalanwältin am EuGH, Eleanor Sharpston. Die hatte am 30. April 2020 in einem VW-Verfahren temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme, wie ein Thermofenster eines darstellt, als unzulässig bezeichnet (Az. C 693/18). Die Vorschriften, so Sharpston, seien sehr eng auszulegen. Zum Schutz des Motors ist laut Sharpston zwar eine Abschalteinrichtung durchaus zulässig. Dabei erfasst diese Ausnahme nach Ansicht der Generalanwältin nur den Schutz des Motors vor dem Eintreten von unmittelbaren und plötzlichen Schäden (und nicht vor langfristigeren Auswirkungen wie Abnutzung oder Wertverlust). Die Generalanwältin ist der Ansicht, "dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen können." Aus Sicht der Generalanwältin rechtfertigt das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern, nicht den Einsatz einer Abschalteinrichtung. Gerade damit haben die meisten Hersteller bisher vor Gericht argumentiert. Dieser Begründung dürfte nun ein Riegel vorgeschoben werden.
  3. Dass kein Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt bisher gegen den EA 288 vorliegt, war für den Richter unmaßgeblich. Dafür könne es viele Gründe geben - wie etwa "politischen Einfluss".
  4. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der EA 288 fiel bereits im Diesel-Abgasskandal in den USA auf

Die Anschuldigungen gegen die neue Motorengeneration von VW sind nicht neu. Bereits 2015 wurde bekannt, dass VW in den USA den EA 288 mit einer Abschalteinrichtung ähnlich dem des Vorgänger-Diesels EA 189 in den Verkauf gebracht haben soll. Am 15. Oktober 2015 bestritt VW, dass noch andere Motoren als die Baureihen EA 189 manipuliert worden waren. Sieben Tage später dann das Eingeständnis, dass in den USA auch die Baureihe EA 288 betroffen war. Die Abschalteinrichtungen sollen nach VW-Angaben nach der Umstellung der Motorengeneration auf Euro 6 in den USA und auch in Europa entfernt worden sein.

Der EA 288 (EA steht übrigens für Entwicklungsauftrag) ist ein Dieselmotor von VW mit drei oder vier Zylindern. Es ist der Nachfolger des EA 189, der den Diesel-Abgasskandal ins Rollen brachte. Er wird mit einem Hubraum von 1422, 1598 und 1968 ccm sowie einer Leistung zwischen 55 und 176 kW verbaut. Seit 2012 wird er in Diesel-Fahrzeugen des VW-Konzerns verwendet.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig durchsuchte am 3. Dezember 2019 bei einer Razzia Geschäftsräume der Volkswagen AG in Wolfsburg. Hintergrund waren Ermittlungen, die sich auf Dieselfahrzeuge mit Motoren des Typs EA 288 beziehen. Ermittlungsergebnisse sind bis heute der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben worden.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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