Beihilfe zahlt Zuschuss zur Krankenversicherung für Beamte
Bremen folgt Hamburger Modell
Bremen (ots)
Ab 2020 haben Beamte Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV in Bremen
Beamte bekommen von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe zu ihren Krankheitskosten und können in der privaten Krankenversicherung eine günstige Versicherung für die Restkosten abschließen - so war es in der Vergangenheit.
Pauschaler Zuschuss zur Krankenversicherung statt individueller Beihilfe und PKV
Doch dieses System weicht auf. In Hamburg können sich Beamte bereits heute in der gesetzlichen Krankenkasse versichern und erhalten einen Zuschuss ihres Dienstherrn. Das Hamburger Modell gilt seit August 2018 und wurde bisher von über 1.000 Beamten angenommen.
Auch das Land Bremen bietet seinen Beamten ab 2020 an, die Hälfte des GKV-Beitrags zu übernehmen. In Thüringen und in Berlin gibt es ähnliche Pläne. Aus den Reihen der PKV-Versicherer wird allerdings deutliche Kritik laut, berichtet das PKV-Portal http://ots.de/mLHpC1
Wahlfreiheit für neu eingestellte Beamte
Ab Januar 2020 sollen sich Beamte und Richter des Landes Bremen frei entscheiden können, ob sie sich und ihre Familie in der privaten oder in der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden wollen. Ein Gesetzentwurf wurde vom rot-grünen Senat gerade freigegeben. Wer im Jahr 2019 eine Ausbildung als Beamter startet, erhält diese Wahlfreiheit ebenfalls.
Bremen ist nicht das erste Land, das diese Option anbietet. In Hamburg können sich Beamte bereits frei entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern wollen. Diese Wahlfreiheit bestand schon länger, doch bisher bekamen Beamte in der GKV keinen Zuschuss ihres Dienstherrn. Sie mussten den GKV-Beitrag in voller Höhe selbst bezahlen.
Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Beamte sinnvoll?
Private Krankenversicherer bieten neu eingestellten Beamten die Öffnungsaktion. Diese ermöglicht die Aufnahme in die PKV ohne Gesundheitsprüfung. Damit war die PKV für Beamte auch mit Vorerkrankungen die erste Wahl.
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Unabhängig vom größeren Leistungsumfang war die Entscheidung für oder gegen die GKV bei vielen Beamten eine Frage der Kosten, da nur mit einer Restkostenversicherung der PKV die Beihilfe sinnvoll genutzt werden konnte. Mit dem neuen Senatsbeschluss könnte sich das ändern.
Ziel ist Stärkung der Solidargemeinschaft
Die Argumentation der Verantwortlichen in Bremen ist interessant, spricht allerdings durchaus für eine gewisse politische Motivation. Die grüne Finanzsenatorin begründet die Entscheidung damit, dass man die Solidargemeinschaft stärken wolle, zu der die GKV verpflichtet ist.
Bisher mussten Beamte für eine GKV-Versicherung im Vergleich zu einem Arbeitnehmer sehr viel bezahlen, weil sie keinen Zuschuss ihres Dienstherrn erhalten. In Zukunft fällt nur noch die Hälfte des Kassenbeitrags an. Die Regel gilt übrigens auch für Beamte, die bereits in der GKV versichert sind.
Beamtenzuschuss kostet Millionen
Der Senat wolle mit dieser Regelung seine Neutralität als Arbeitgeber gegenüber dem gesamten System der Krankenversicherung unterstreichen, heißt es in der Begründung weiter.
Diese starke Position kostet nach heutigem Stand rund 4,6 Millionen Euro im Jahr zusätzlich. Allerdings entsteht gleichzeitig eine Entlastung durch die Beihilfen, die dann mittel- bis langfristig nicht mehr für die gesetzlich Versicherten zu zahlen sind.
Keine Änderung soll es selbstverständlich für Beamte geben, die weiterhin privat versichert bleiben und eine Beihilfe beziehen. Neben den Grünen begrüßen auch Vertreter der SPD den Vorstoß der Länder.
Hamburger Vorbild für ähnliche Pläne in Berlin
Auch der Berliner Senat hat eine entsprechende Gesetzesänderung ins Auge gefasst. Ende 2018 wurde vom Finanzsenator ein Konzept vorgelegt, das allerdings noch relativ vage ausgeführt war.
Zwar konnte man darin ähnliche Kosteneffekte, wie sie im Rahmen der Einführung der Wahlfreiheit in Hamburg bereits beziffert worden waren, vorerst nicht bestätigen. Dennoch bleibt festzuhalten, dass sich offenbar immer mehr Länder
für diese neue Option in der Krankenversicherung öffnen und damit einen Ansatz verfolgen, der seit vielen Jahren für Beamte immer wieder im Gespräch ist. Auch Thüringen hat sich öffentlich zu ähnlichen Plänen positioniert.
Deutliche Kritik aus der PKV
Dass diese Bemühungen zum Beispiel beim PKV-Verband auf heftigen Widerstand stoßen, verwundert nicht. So versucht man bei jeder Gelegenheit, Nachahmer für das Hamburger Modell von ihrem Vorhaben abzubringen.
In einem jetzt veröffentlichten Positionspapier argumentiert man, dass das Konzept der Öffnung der GKV für Beamte schlicht nicht zeitgemäß sei. Da Beamte diese Wahlfreiheit bereits genießen, liege kein Grund für eine Änderung vor.
PKV-Verband sieht Vorteile in der Kombination aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung
Nach Ansicht des PKV-Verbands ist die Kombination von Beihilfe und PKV-Beihilfetarif aus ökonomischer Sicht weiterhin die erste Wahl. Langfristig gesehen zahlen Beamte für einen hochwertigen Versicherungsschutz deutlich weniger als in der GKV, so die Meinung.
Problematisch sei außerdem das Vorgehen beim Wechsel von einem Dienstherrn zu einem anderen in ein anderes Bundesland. In diesem Fall zahlt der neue Arbeitgeber vermutlich keinen Zuschuss zur GKV, da im Augenblick nur wenige Länder diesem Ansatz folgen.
Verstößt der Dienstherr gegen die Fürsorgepflicht?
Auch aus Sicht der Verfassung beurteilt der PKV-Verband das Vorgehen als sehr kritisch. Letztlich sei es nicht zulässig, dass der Dienstherr seine Fürsorgepflicht, die ihn verfassungsgemäß trifft, auf ein anderes System abwälzt.
Beamte könnten sich sogar in das System der bisherigen Beihilfe einklagen, deshalb könnte die Entscheidung für eine pauschale Beihilfe in der GKV sogar zu einer sozialpolitisch schwierigen Konstellation führen.
Auch die Mehrkosten für den Steuerzahler und das Land dürften nicht unbeachtet bleiben, denn die individuelle Beihilfe sei bis zum 57. Lebensjahr auch für das Land im Vergleich zum pauschalen Arbeitgeberzuschuss die bessere Option.
Es bleibt insgesamt also abzuwarten, ob sich dieser Vorstoß in Bremen , Berlin und Thüringen durchsetzt und ob weitere Länder nachziehen.
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