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Datengesetz: Neue Regeln für fairen Zugang zu und Nutzung von Industriedaten

Datengesetz: Neue Regeln für fairen Zugang zu und Nutzung von Industriedaten

  • Innovation stützt sich zunehmend auf Daten
  • Gesetzgebung klärt, wer auf Daten zugreifen kann und unter welchen Bedingungen
  • Eine größere Anzahl privater und öffentlicher Stellen kann Daten austauschen
  • Die Abgeordneten wollen Anreize für Investitionen in die Datenerzeugung beibehalten

Das EU-Datengesetz („Data Act“) soll Hindernisse beseitigen, die den Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen zu Daten behindern. Das fördert Innovationen.

Der am Dienstag im Europäischen Parlament in Straßburg angenommene Gesetzesentwurf ist die Position des Parlaments für die Verhandlungen mit den EU-Staaten. Das Datengesetz regelt den Umgang mit nicht-personalisierten Daten und soll neue Dienste ermöglichen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo große Datenmengen für das Training von Algorithmen benötigt werden. Die geplanten Neuerungen können auch zu besseren Preisen für Kundendienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Geräten führen.

Faire Datenverträge zwischen Verbrauchern und Herstellern

Die von Menschen und Maschinen erzeugten Datenmengen nehmen exponentiell zu und werden zu einem entscheidenden Faktor für Innovationen in Unternehmen und Behörden, etwa bei der Gestaltung intelligenter Städte. Diese Daten werden auch als " das neue Öl" bezeichnet.

Das Datengesetz legt Regeln für den Austausch und die gemeinsame Nutzung von Daten fest, die durch die Verwendung vernetzter Produkte wie Windkraftanlagen, intelligenter Hausgeräte oder moderner Autos oder damit verbundenen Diensten im Internet der Dinge erzeugt werden. So sollen faire Verträge über die gemeinsame Nutzung von Daten möglich werden.

80% der Daten werden bisher nicht genutzt

Die Europaabgeordneten verabschiedeten Regeln, die den Nutzern Zugang zu den von ihnen erzeugten Daten ermöglichen. Laut der Europäischen Kommission werden derzeit 80 Prozent der in der Industrie erhobenen Daten nie genutzt. Die Abgeordneten wollen auch sicherstellen, dass vertragliche Vereinbarungen im Mittelpunkt von Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen stehen.

Die Unternehmen könnten entscheiden, welche Daten weitergegeben werden dürfen. Hersteller könnten sich dafür entscheiden, bestimmte Daten "absichtlich" nicht zur Verfügung zu stellen. Um die Verhandlungsposition kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken, sollen missbräuchlichen Vertragsklauseln über die gemeinsame Nutzung von Daten verboten werden. So soll vermieden werden, dass große Unternehmen ihre wesentlich stärkere Verhandlungsposition nutzen, um Konkurrenz und Innovation zu verhindern.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Der Text legt auch fest, wie öffentliche Stellen auf Daten im Besitz des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen können. Wichtig wird das etwa in Notfällen wie Überschwemmungen und Waldbränden.

Die Abgeordneten verschärften auch die Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. So wird verhindert, dass Konkurrenten den erweiterten Zugang zu Daten nutzen, um Dienste oder Geräte zu kopieren. Sie legten auch strengere Bedingungen für Datenanfragen von Unternehmen an Regierungen fest.

Schließlich soll das Gesetz den Wechsel zwischen Anbietern von Cloud-Diensten und anderen Datenverarbeitungsdiensten erleichtern. Neue Schutzvorkehrungen sollen unrechtmäßige internationale Datenübertragungen durch Cloud-Anbieter verhindern.

Zitat

"Das Datengesetz wird ein Wendepunkt sein, der den Zugang zu einer fast unendlichen Menge an hochwertigen Industriedaten ermöglicht. Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sind Teil seiner DNA", sagte die federführende Europaabgeordnete Pilar del Castillo Vera (EVP, ES).

Nächste Schritte

Der Text wurde mit 500 Stimmen gegen 23 Stimmen bei 110 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten sind nun bereit, in Verhandlungen mit dem Rat einzutreten.

Weitere Informationen

Angenommener Text (unter folgendem Datum: 14.03.2023)

Pressekonferenz (14.03.23, 17h)

Videoaufzeichnung der Debatte (unter folgendem Datum: 13.03.2023 ab 17:35 Uhr)

Merkblatt zu den Verfahrensschritten

EP-Forschungsbriefing: Das Datengesetz

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