Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
Europäischer Rechnungshof nimmt Leistungsberichterstattung der EU-Kommission unter die Lupe
Presse-Information
Luxemburg, 14. November 2024
Europäischer Rechnungshof nimmt Leistungsberichterstattung der EU-Kommission unter die Lupe
Jedes Jahr berichtet die Europäische Kommission in ihrer jährlichen Management- und Leistungsbilanz über die Verwaltung des EU-Haushalts und die Leistung der EU-Programme und -Politiken. Diese Leistungsberichterstattung ist ein wichtiges Element der Rechenschaftslegung, da die Kommission in die Pflicht genommen wird, die politische Gesamtverantwortung für die Verwaltung des EU-Haushalts zu übernehmen. Darüber hinaus stellt sie ein Schlüsseldokument für das jährliche Entlastungsverfahren dar, in dessen Rahmen das Europäische Parlament die Ausführung des EU-Haushaltsplans prüft und der Kommission auf Empfehlung des Rates Entlastung erteilt.
Die Prüfer des Europäischen Rechnungshofs haben Band I der jährlichen Management- und Leistungsbilanz untersucht, in dem die wichtigsten Fakten und Erfolge in Bezug auf die Haushaltsführung des Jahres 2023 aufgeführt sind und u. a. die Unterstützung der EU für die Ukraine, die Reaktion der EU auf den Konflikt im Nahen Osten und der Aufbaufonds zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie (die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität, kurz "ARF") thematisiert werden. Dabei stellten sie fest, dass die EU-Kommission insgesamt über gute Verfahren für die Erstellung der Management- und Leistungsbilanz verfügte. Nach Auffassung der Prüfer weisen die wichtigsten finanziellen Aussagen zwar keine Unstimmigkeiten auf, jedoch besteht bei der Qualität der Leistungsdaten noch Verbesserungsbedarf. Im Hinblick auf die Kohäsionsmittel und die ARF vertritt die EU-Kommission in ihrer Management- und Leistungsbilanz zudem bisweilen andere, positivere Ansichten als die Prüfer in ihrem jüngsten Jahresbericht über den EU-Haushalt.
Die Analyse 04/2024 des Hofes "Von der Kommission vorgelegte Management- und Leistungsbilanz des EU-Haushalts 2023" ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar. Es handelt sich dabei nicht um einen Prüfungsbericht, sondern um eine Analyse, die sich auf die bisherigen Prüfungstätigkeiten des Rechnungshofs in diesem Bereich, auf öffentlich verfügbare Informationen sowie auf speziell für diesen Zweck zusammengetragenes Material stützt.
Pressekontakt
Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu
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