Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum
Interessensgemeinschaft für ein besseres Kulturgutschutzgesetz: Es ist noch nicht zu spät...
Berlin (ots)
Es ist anerkennenswert, daß Kulturstaatsministerin Grütters in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf einige der schlimmsten Kanten geglättet hat. Doch der nach wie vor vorhandene Verbesserungsbedarf des Gesetzestextes ist enorm. Unter dem Motto "Es ist noch nicht zu spät für eine gerechtere Lösung" haben sich zwölf große, vom Kulturgutschutz betroffene Verbände zu einer Aktionsgemeinschaft für ein besseres Kulturgutschutzgesetz zusammengetan.
"Allein Frau Grütters Versuch, das Gesetz zur Regelung der Rückgabe von unrechtmäßig verbrachtem Kulturgut und das seit 1955 bewährte Gesetz zum Abwanderungsschutz von Kulturgut zu einem Gesetz zu verschmelzen, bringt mehr Probleme als Lösungen mit sich." betont Hubertus von Dallwitz, einer der Sprecher der seit zwei Monaten bestehenden Interessensgemeinschaft.
Um das - wie die Kulturstaatsministerin in ihrer Pressemitteilung vom 15.09.2015 selber erklärt - "wichtige Gesetzesvorhaben" einer Neuregelung des Kulturgutschutzrechts in Deutschland ausreichend gründlich und unter angemessener Einbeziehung aller Betroffenen vorbereiten zu können, bedarf es mehr Zeit und einer breiteren Diskussion. Außer in Bezug auf die wenigen Regelungen, die gemäß EU-Richtlinie 2014/60 fristgebunden in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, besteht keine Eile. Wir plädieren daher dafür, diesen Teil vorzuziehen und zeitnah vom Gesetzgeber zu beschließen. Das viel weitreichendere Vorhaben einer umfassenden Kodifikation des gesamten Kulturgutschutzrechtes, sollte dagegen gesondert und nur nach vertiefter Beratung erfolgen.
Dabei sollte sich Deutschland an besseren Modellen des Kulturgutschutzes orientieren. Diese gibt es zum Beispiel in England, Frankreich, in den Niederlanden und auch in Belgien. Hier tritt der Staat mit einem Vorkaufsrecht als Käufer auf, wenn er ein Kulturgut im Lande halten will. Die im Gesetzentwurf geplante Einführung einer weitreichenden Genehmigungspflicht nach Kontrollkriterien des Alters und des Wertes hat im Vorfeld zu einem tiefgreifenden Vertrauensverlust und zur Verunsicherung privater Sammler und Kunst sammelnder Unternehmen geführt, kritisiert die neu gegründete Interessensgemeinschaft.
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