Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
Mehr Regelungen machen noch lange nicht mehr Psychotherapieplätze
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Ab 1. Oktober dieses Jahres sollen probatorische Sitzungen über die Termin-Servicestellen vermittelt werden. Die Überprüfung der Bedarfsplanung wird hingegen weiterhin aufgeschoben.
Ab 1. Oktober dieses Jahres sollen probatorische Sitzungen über die Termin-Servicestellen vermittelt werden. Die Überprüfung der Bedarfsplanung wird hingegen weiterhin aufgeschoben.
Diese Vorgabe entstammt noch aus dem Versorgungsstärkungsgesetz von 2015, welches eine flächendeckende psychotherapeutische Versorgung gewährleisten und insbesondere die Wartezeiten verkürzen sollte. Das ist nicht eingetreten: Die Wartezeit liegt im Bundesdurchschnitt nach wie vor bei 20 Wochen, die Überprüfung der Bedarfsplanung lässt weiter auf sich warten.
Wer auf einen Therapieplatz wartet, hat derzeit einen Anspruch auf eine Sprechstunde binnen vier Wochen. Ab 1. Oktober sollen nun auch probatorische Sitzungen (bis zu vier "Probestunden") über die Termin-Servicestellen vermittelt werden. Jedoch werden auch diese das Problem der psychotherapeutischen Unterversorgung in Deutschland nicht lösen. Erschwerend kommt hinzu: "Bietet eine Therapeutin probatorische Sitzungen an, ohne einen Therapieplatz zu haben, werden die Patientenhoffnungen doppelt frustriert", erklärt Dipl.-Psych. Johanna Thünker, Stellv. Vorsitzende des Verbandes Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.V. (VPP).
Das "Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung" (TSVG) wurde in diesem Jahr erlassen und sieht einige weitere Änderungen vor, etwa zu den Mindestöffnungszeiten der Praxen und zur Aufhebung der Niederlassungsbegrenzung für ÄrztInnen in stark unterversorgten Gebieten. Diese Aufhebung soll allerdings nicht für kassenzugelassene Psychologische PsychotherapeutInnen gelten. Ärztliche Psychotherapeutinnen, die sich niederlassen könnten, gibt es leider zu wenige, da die "sprechende Medizin" mit Abstand am schlechtesten bezahlt wird.
Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die "sprechende Medizin" grundsätzlich aufzuwerten scheint. Jedoch ist zu bemängeln, dass gerade die überfällige Überprüfung der Bedarfsplanung sowie der gleichberechtigte Einbezug Psychologischer PsychotherapeutInnen weiterhin auf sich warten lassen.
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