Brüderle: ver.di-Forderungen erreichen "Cockpit"-Niveau
bpa Arbeitgeber fordern den zukünftigen Pflegemindestlohn weiter an wirtschaftlicher Vernunft auszurichten
Berlin (ots)
Anlässlich der Erhöhung des Pflegemindestlohns zum 1. Januar 2017 erklärt bpa Arbeitgeberpräsident Rainer Brüderle, der auch ordentliches Mitglied der seit Oktober tagenden dritten Pflegemindestlohnkommission ist: "Zum 1. Januar 2017 steigt der Pflegemindestlohn turnusgemäß an. Er war und ist ausdrücklich als Haltelinie nach unten gedacht und soll dazu beitragen, soziale Verwerfungen innerhalb der Pflegebranche zu verhindern. In diesem Sinne hat sich der Pflegemindestlohn bewährt.
Die Weiterentwicklung des Pflegemindestlohns darf nicht von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und auch nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden. Die Pflegebranche, die sich in den letzten Jahren zum Jobmotor Nummer eins in Deutschland entwickelt hat, kann auch im Hinblick auf den Pflegemindestlohn davon nicht völlig losgelöst betrachtet werden. Die Forderungen der Gewerkschaft ver.di für die Verhandlungsrunde der dritten Pflegemindestlohnkommission folgen dieser, bisher auch von den Gewerkschaften in Tarifverhandlungen akzeptierten Logik überhaupt nicht.
Die von ver.di geplanten Steigerungen erreichen beinahe 'Cockpit'-Niveau. So soll nach ihren Vorstellungen der Mindestlohn von 10.20 Euro auf 12,50 Euro die Stunde, im Osten sogar von 9,50 Euro auf 12,50 Euro pro Stunde ansteigen. Das wäre eine Erhöhung um 22,5 % Prozent (31,5 Prozent im Osten). Vergleicht man den dann bestehenden Abstand zwischen dem allgemeinen Mindestlohn und dem Pflegemindestlohn, liegt dieser um über 41 Prozent höher."
Der Vizepräsident des bpa Arbeitgeberverbandes Bernd Meurer sagte dazu: "Das kann keiner vernünftigen wirtschaftlichen Betrachtung folgen, sondern ist rein tarifpolitisch motiviert. Hier wird versucht unter dem Deckmantel einer staatlichen Kommission Ersatz-Tarifverhandlungen zu führen. Diese Vorgehensweise halten wir für unverantwortlich und setzen uns für moderate Schritte ein, die die Unternehmen auch verkraften können."
Info: Der Pflegemindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 von 9,75 Euro auf 10,20 Euro in Deutschland (West) und Berlin sowie von 9,00 Euro auf 9,50 Euro in Deutschland (Ost). Die geltende Mindestlohn-Verordnung läuft am 31. Oktober 2017 aus.
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