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Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte

Musterfeststellungsklage - Vergleich annehmen?
Gute Chancen auf den vollen Kaufpreis - ohne Risiko!

Köln (ots)

Rund 262.000 Autokäufer, die sich an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt hatten, haben Anspruch auf Schadenersatz durch den Autokonzern. Die angebotenen Zahlungen liegen je nach Fahrzeugmodell und Modelljahr zwischen 1.350 und 5.823 Euro. Welche Entschädigung die geschädigten Verbraucher zu erwarten haben, zeigt diese Übersicht auf einen Blick. Bis 20. April müssen alle Anspruchsberechtigten entscheiden, ob sie die einmalige Entschädigungszahlung annehmen.

Dieses Datum wurde von Volkswagen mit Absicht so gewählt!

Denn wird das Angebot von VW am 20. April 2020 angenommen, endet die Frist, in der der Vergleich widerrufen werden kann, am 4. Mai 2020.

Also einen Tag bevor der Bundesgerichtshof (BGH) darüber entscheidet, ob und in welcher Höhe den geschädigten Verbrauchern Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen zustehen.

Doch jetzt können Sie vorab genauso viel als Vorschuss erhalten, wie VW Ihnen angeboten hat und erhalten vor Provisionsabzug für den Prozesskostenfinanzierer bis zu 100 % des ursprünglichen Kaufpreises zzgl. 4 % jährliche Zinsen.

Sollten Sie sich für eine Klage entscheiden, ist diese für Sie ohne Risiko - auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Denn der Prozesskostenfinanzierer trägt sämtliche Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Dafür fällt ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision in Höhe von 29,9 % an.

Wie viel dabei für den Geschädigten drin ist, kann mit dem interaktiven Vergleichsrechner der Kanzlei Rogert & Ulbrich schnell und individuell ermittelt werden.

Fazit:

Im besten Fall wird der volle Kaufpreises plus Zinsen erstattet, abzüglich einer Pauschale von 29,9%. Im schlechtesten Fall erhält der Verbraucher genau das, was auch VW angeboten hatte.

"Gemeinsam mit unserem Partner zur Prozesskostenfinanzierung bieten wir eine großartige Alternative zum VW Vergleichsangebot: Sie bekommen direkt nach Einreichung Ihrer Klage den von VW akzeptierten Betrag als Vorschuss. Zusätzlich können Sie im Rahmen einer Individualklage die Rückzahlung des Kaufpreises plus Zinsen - und eventuell noch mehr erstreiten," so Prof. Dr. Marco Rogert.

Kontakt:

Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Ottostr. 12
50859 Köln

Telefon: (0049) (0)2234/219 48-0
E-Mail: fuhrhop@ru-law.de
Homepage: www.rogertulbrich.de
www.auto-rueckabwicklung.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell

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