Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Zahnärztliche Expertise unerlässlich für eine starke Früherkennung / Die KZBV zum Gesetzentwurf des Präventionsgesetzes
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz), sagte der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer: "Die Vertragszahnärzteschaft begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfes ausdrücklich, Gesundheitsförderung und Prävention weiter zu stärken und besonders auch bestehende Leistungen der Krankenkassen für die Früherkennung von Krankheiten weiterzuentwickeln. So lassen sich Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen häufig durch entsprechendes präventives Verhalten des Einzelnen beeinflussen und zum Teil sogar vollständig verhindern."
Besonders auch bei der Bekämpfung frühkindlicher Karies (Englisch: Early childhood caries (ECC)) sei der weitere Ausbau der Prävention zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unerlässlich: "Diese Form der Karies ist aufgrund der Zahl der betroffenen Zähne, des Schweregrades der Zerstörung, des geringen Alters der kleinen Patienten und der daraus resultierenden geringen Kooperationsfähigkeit die größte Herausforderung bei der zahnheilkundlichen Versorgung von Säuglingen und Kindern. Die derzeitige erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung ab dem 30. Lebensmonat greift zu kurz. Denn Risiken für die Zähne bestehen bereits mit dem Durchbruch des ersten Zahnes. Daher ist es dringend notwendig, dass die Politik unsere ebenso langjährigen wie berechtigten Forderungen nach Ausweitung der Früherkennung durch Zahnärzte auf den Bereich zwischen dem 6. und dem 30. Lebensmonat rechtlich verankert."
Kritik übte Dr. Eßer daran, dass die KZBV in dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht als Teilnehmer der geplanten nationalen Präventionskonferenz berücksichtigt werde: "Eine Beteiligung der Zahnärzteschaft ist insbesondere im Bereich der zahnmedizinischen Prävention notwendig, um das Erfahrungswissen des Berufsstandes - etwa in der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe - auch hier in die präventive Gesundheitsversorgung gezielt einzubringen. Wie der Gesetzgeber diese Expertise bei der Fortschreibung von Präventionsmaßnahmen bewusst ausklammern kann, ist völlig unverständlich."
Das Präventionsgesetz soll den gesetzlichen Krankenkassen sowie der Pflege- und Rentenversicherung mehr Möglichkeiten für Präventionsangebote einräumen. Die Regelungen sollen zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Stellungnahme der KZBV zum Präventionsgesetz kann unter www.kzbv.de/stellungnahme-praeventionsgesetz heruntergeladen werden.
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