Kai Vogel: Die Ferienbetreuung muss besser geregelt werden
Kiel (ots)
TOP 22: Ferienbetreuungskonzept für die Grundschulen und Förderzentren einführen (19/679, 19/708)
Eigentlich sollte die Ferienzeit für alle eine Zeit sein, auf die sich alle freuen. Leider ist dem in vielen Familien nicht so, denn viele Eltern wissen nicht, wie sie in den Schulferien die Betreuung der eigenen Kinder gewährleisten können. Mit durchschnittlich 27 Urlaubstagen sind viele Eltern überfordert in den 65 Ferientagen ihrer Kinder eine Betreuung durch die eigene Person zu leisten. Zwingend erforderlich dafür wäre ohnehin, dass den Eltern überhaupt Urlaub in den Ferienzeiten der Kinder ermöglicht wird, auch das ist für viele Eltern leider nicht so. Wenn keine Verwandten oder Freunde aushelfen können, müssen viele Kinder ohne Betreuung die Zeit in den Ferien verbringen, was gerade bei jüngeren Kindern eine unbefriedigende Lösung ist. Wenn das Kind nur bei einem Elternteil lebt, arten große Teile der eigentlich schönen Ferienzeit in absoluten Betreuungsstress aus. Noch höherer Betreuungsaufwand kommt auf Eltern der Schülerinnen und Schüler von Förderzentren zu. Insofern begrüßen wir, dass der SSW diese immer wiederkehrende Bredouille von vielen Schülerinnen und Schülern und Eltern hier als Thema im Landtag thematisiert.
In diesem Zusammenhang ist es gut, dass auf Bundesebene mit dem Koalitionsvertrag die Diskussion für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung losgestoßen wurde. Die Ganztagsbetreuung löst natürlich nicht die Ferienbetreuung, doch der Zusammenhang ist schnell erläutert. In den Schulstandorten, die ein funktionierendes Ganztagsangebot haben, gibt es auch eine Ferienbetreuung. In den Grundschulen sind neben den offenen Ganztagsangeboten auch zusätzliche Betreuungsangebote in den Ferien Bestandteil der Schulkindbetreuung, die nach dem Unterrichtsende angeboten werden. Der Nachteil an fast allen Schulen in SH ist, dass diese Angebote immer Geld kosten. Bei den Schritten, die Schleswig-Holstein in den letzten Jahren hin zur Ganztagsschule gemacht hat, ist dieses Problem der Ferienbetreuung nicht ausgeblendet worden. Der Erlass über die Kindertagesbetreuung vom Februar 2017 benennt unter den Bedingungen, die für die Bezuschussung von Betreuungsangeboten genannt wird, ausdrücklich die Bereitstellung einer Ferienbetreuung mit maximalen Schließzeiten von vier Wochen pro Jahr. Ein Blick ins Internet zeigt, dass viele Schulen, besonders Grundschulen, in unserem Land ein Betreuungsangebot für die Ferien als wesentliches Merkmal ihrer Attraktivität anführen.
Das muss nicht immer so organisiert werden, dass die Schule die alleinige Verantwortung übernimmt. Es gibt unterschiedlichste Formen. So können benachbarte Schulen die Ferienbetreuung an einem Standort bündeln. Noch wichtiger ist die Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden. Der Flickenteppich der Modelle vor Ort ist kaum überschaubar. Es ist deshalb auf jeden Fall wünschenswert, einen verbindlichen rechtlichen Rahmen zu finden, der landesweit vergleichbare Modalitäten und Standards setzt und damit den Eltern mehr Sicherheit gibt.
Wir sind nicht der Auffassung, dass hier das Land vorrangig gefragt ist, die finanziellen Belastungen einer erweiterten Ferienbetreuung selbst zu übernehmen. Das muss - so wie der SSW es auch fordert - im Zusammenwirken zwischen dem Land, den kommunalen Schulträgern und den Trägern der Jugendhilfe und sonstigen Verbänden geschehen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die Betreuungsangebote im Idealfall kostenfrei zur Verfügung stehen. Falls Gebühren erhoben werden müssen, müssen sie hinsichtlich ihrer Höhe und der Ausnahmetatbestände so gestaltet werden, dass kein Kind von einem solchen Betreuungsangebot ausgeschlossen wird, nur weil sich die Familie die Gebühren nicht leisten kann.
Der Bildungsausschuss ist in der vergangenen Woche in Hamburg gewesen und hat dort gezeigt bekommen, wie kostenfreie Ganztagsbetreuung ein guter Weg für Integration, ein guter Weg für Unterstützung aller Schülerinnen und Schülerinnen in Bezug auf den Lernerfolg sein kann. Aus diesem Grund unterstützen wir den Antrag des SSW. Der Alternativantrag der Koalition geht in eine fast identische Richtung. Erstaunlich finde ich allerdings, dass am Mittwoch bei der Debatte um das WLan an Schulen uns vom Kollegen Holowaty vorgehalten wurde, in unserem Antrag nur ein Konzept zu fordern, ohne für dieses exakte weitere Unterpunkte zu benennen und zwei Tage später fordern sie ebenfalls nur ein Konzept. Hier ist Ihre eigene Argumentation mit Ihrem Antrag nicht konsistent. Beide Anträge fordern aber etwas Richtiges und somit stimmen wir beiden Anträgen zu.
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Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
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