Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Geplante Tabakrichtlinie soll Verbraucher bevormunden
Berlin (ots)
Die geplante Tabakrichtlinie 2001/37/EG, die heute von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, schränkt nach Auffassung des Bunds für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) massiv die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher ein. Es handelt sich um Vorgaben, die weder mit den Grundrechten der Verbraucher noch mit denen der Unternehmen vereinbar sind. Nahezu standardisierte Verpackungen, die zu 75 Prozent mit Warnhinweisen versehen sind und kaum Platz für Markennamen und Produktinformationen lassen, ignorieren vor allem das Recht auf Information und Wahlfreiheit der Verbraucher. "Dies ist ein bedenkliches ordnungspolitisches Signal in einem freiheitlichen Europa, in dem Bürgern das Recht zusteht über ihren Umgang mit legalen Produkten selbst zu entscheiden", erläutert Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer vom BLL. Anstatt aufzuklären und die Selbstverantwortung des Einzelnen zu stärken, wird zur Überreglementierung gegriffen und die Mündigkeit der Verbraucher in Frage gestellt. Zudem behindern standardisierte Verpackungen die Produktinnovationen der Hersteller und den freien Warenverkehr.
Im Hinblick auf das Verbot von Zigaretten und Schnupftabak mit Zusatzstoffen wie z. B. Menthol fordert der BLL, dass zunächst anerkannte wissenschaftliche Prüfkriterien erarbeitet werden, bevor die Regulierung der Tabakzusatzstoffe, also die Frage der Zulassung bzw. des Verbots von Zusatzstoffen, sinnvoll und auf wissenschaftlicher Basis beantwortet werden kann. "Ein Verbot oder eine Zulassung eines Zusatzstoffes muss auf einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung basieren", betont Christoph Minhoff. Laut den Aussagen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt es bislang keine wissenschaftlichen Hinweise darauf, ob Zigaretten mit Zusatzstoffen die Toxizität oder den Suchtgrad stärker erhöhen als Zigaretten ohne Zusatzstoffe.
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