Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bankenunion
Berlin (ots)
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.7.2019 ist die Debatte über die Souveränitätsverluste und Haftungszunahme durch die europäisierte Bankenaufsicht nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Sie fängt erst richtig an. Denn wird sich in der Zukunft zeigen, dass - wie leider bisher - die neuen Regeln nicht angewendet werden, dann bliebe die Kreditwirtschaft weiterhin von den Sanktionen des Markes verschont.
"Mit der Bankenunion werden die Erträgnisse aus der in Deutschland erhobenen Bankensonderabgabe irreversibel auf europäische Instanzen übertragen, ohne dass deutsche Verfassungsorgane wie Bundesregierung und Bundestag bzw. die deutschen Kreditinstitute die Verwendung dieser Mittel kontrollieren oder gar beeinflussen können", so der Prozeßbevollmächtigte Prof. Markus C. Kerber. Die von den Beschwerdeführern inkriminierte Haftungszunahme bei vollständigem Herrschaftsverlust spiegelt das Defizit an Souveränitätsbewussstein in der deutschen Politik und den widerstandslosen Konformismus großer Teile der Kreditwirtschaft wider.
Eine Klägergruppe um Prof. J.-H. von Stein, Bundesanwalt a.D. von Nieding sowie Prof. Alfred Schüller vertreten durch den Berliner Finanzwissenschaftler Prof. Markus C. Kerber sah die Übertragung der Bankenaufsicht auf europäische Institutionen als verfassungswidrig an und hatte daher 2014 Klage eingereicht. Für den deutschen Steuerzahler bedeutet das Urteil: Reichen die Mittel im bestehenden europäischen Abwicklungsfonds nicht aus und können Banken kein Geld nachlegen, muss der deutsche Staatshaushalt und damit der Steuerzahler für Bankenausfälle in der Eurozone haften.
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