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Majuskelschrift auf Personalausweis setzt Vorgabe der EU um

Berlin (ots)

Unter Majuskelschrift versteht man die ausschließliche Verwendung von Großbuchstaben. Diese findet sich unter anderem auf Personalausweisen. Im Internet wird in diesem Zusammenhang die Behauptung verbreitet: "Wenn Vor- und Nachname komplett groß geschrieben sind, bedeutet es, dass der Mensch keine Rechte hat." (http://dpaq.de/4NirS)

BEWERTUNG: Die einheitliche Majuskelschrift auf deutschen Ausweisdokumenten dient der Lesbarkeit durch Maschinen und setzt eine Vorgabe der EU um.

FAKTEN: Kritiker der Majuskelschrift auf Ausweisdokumenten nehmen häufig Bezug auf das Römische Recht (http://dpaq.de/l1yjG). Ein Kläger in Deutschland musste dazu in einer Berufungsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Niederlage hinnehmen. Er forderte, dass sein Name auf seinem Reisepass in Groß- und Kleinbuchstaben angegeben werden soll. Dazu verwies er auf das Römische Recht. Das wies das Gericht als "nicht geltendes Recht" ab (http://dpaq.de/AI2PU).

Deutschland folgt bei der durchgehenden Verwendung von Großbuchstaben auf dem Personalausweis oder im Reisepass einer Vorgabe der EU. Darauf nahmen auch die Richter in dem Verfahren Bezug. Nach einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union haben die Mitgliedsstaaten die Verpflichtung, sogenannte Mindestsicherheitsnormen zu erfüllen (http://dpaq.de/8FOp7).

Verwiesen wird dort auf ein Dokument der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), in dem die Großschreibung auf maschinenlesbaren Reisedokumenten an mehreren Stellen konkretisiert wird (http://dpaq.de/1ZQBY).

Deutschland folgt dieser EU-Vorgabe: Im deutschen Passgesetz heißt es, Pässe seien nach einem einheitlichen Muster auszustellen (http://dpaq.de/yc0So). Die Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (kurz: Passverordnung) regelt das. Diese Muster sehen die Darstellung des Namens ausschließlich in Großbuchstaben vor (http://dpaq.de/Rfwb5) - ebenso wie die Muster in der Personalausweisverordnung (http://dpaq.de/DsVTh).

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Links:

Beitrag: https://www.facebook.com/dennis.bredow.9/posts/10215915616498302 (archiviert: http://dpaq.de/4NirS)

Fragen und Antworten zum "Römischen Recht": http://archiv.jura.uni-saarland.de/Rechtsgeschichte/Ius.Romanum/RoemRFAQ.html (archiviert: http://dpaq.de/l1yjG)

Urteil des VGH Baden-Württemberg: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=20591 (archiviert: http://dpaq.de/AI2PU)

Verordnung des Europäischen Parlaments zu Sicherheitsmerkmalen in Pässen und Reisedokumenten: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02004R2252-20090626&from=EL (archiviert: http://dpaq.de/8FOp7)

ICAO zur Maschinenlesbarkeit von Reisedokumenten: https://www.icao.int/publications/Documents/9303_p3_cons_en.pdf (archiviert: http://dpaq.de/1ZQBY)

Artikel zum "Paßmuster" im Paßgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__4.html (archiviert: http://dpaq.de/yc0So)

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/BJNR238610007.html (archiviert: http://dpaq.de/Rfwb5)

Personalausweisverordnung: https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rechtliche-Grundlagen/PAuswV.pdf?__blob=publicationFile (archiviert: http://dpaq.de/DsVTh)

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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

© dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH. Die vorstehenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung von Texten, Grafiken und Bildern ohne vertragliche Vereinbarung oder sonstige ausdrückliche Zustimmung der dpa ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für die Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe sowie Speicherung, Bearbeitung oder Veränderung. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

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