Deutsches Atomforum begrüßt Klageabweisung zur Rückstellungspraxis
Berlin (ots)
Das Europäische Gericht erster Instanz hat mit seinem heutigen Urteil die Klage der Stadtwerke Schwäbisch Hall, Tübingen und Uelzen in Sachen Rückstellungen für die deutschen Kernkraftwerke abgewiesen. Nach Auffassung des Europäischen Gerichts stellen die Rückstellungen keine staatliche Beihilfe dar. Damit wird auch die vormalige Bundesregierung in ihrer Auffassung bestätigt, dass die deutschen Rückstellungen sowohl der Sache als auch der Höhe nach zu Recht gebildet wurden. Das Deutsche Atomforum begrüßt diese Bestätigung der deutschen Rückstellungspraxis ausdrücklich.
Zum Hintergrund:
Die Europäische Kommission wurde durch die genannten Stadtwerke verklagt. Gegenstand der Klage war die Ablehnung der Kommission, ein Hauptprüfungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland - wegen der Gewährung angeblich wettbewerbsverfälschender Beihilfen durch die gegenwärtige Rückstellungspraxis - einzuleiten. Die Kommission begründete seinerzeit ihre Ablehnung eines Hauptprüfungsverfahrens gegen die Bundesrepublik damit, dass Rückstellungen keine wettbewerbsverfälschenden Beihilfen darstellen. Dieses bestätigte nun das Europäische Gericht erster Instanz explizit.
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