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Deutsches Atomforum begrüßt Klageabweisung zur Rückstellungspraxis

Berlin (ots)

Das Europäische Gericht erster Instanz hat mit
seinem heutigen Urteil die Klage der Stadtwerke Schwäbisch Hall,
Tübingen und Uelzen in Sachen Rückstellungen für die deutschen
Kernkraftwerke abgewiesen. Nach Auffassung des Europäischen Gerichts
stellen die Rückstellungen keine staatliche Beihilfe dar. Damit wird
auch die vormalige Bundesregierung in ihrer Auffassung bestätigt,
dass die deutschen Rückstellungen sowohl der Sache als auch der Höhe
nach zu Recht gebildet wurden. Das Deutsche Atomforum begrüßt diese
Bestätigung der deutschen Rückstellungspraxis ausdrücklich.
Zum Hintergrund:
Die Europäische Kommission wurde durch die genannten Stadtwerke
verklagt. Gegenstand der Klage war die Ablehnung der Kommission, ein
Hauptprüfungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland - wegen
der Gewährung angeblich wettbewerbsverfälschender Beihilfen durch die
gegenwärtige Rückstellungspraxis - einzuleiten. Die Kommission
begründete seinerzeit ihre Ablehnung eines Hauptprüfungsverfahrens
gegen die Bundesrepublik damit, dass Rückstellungen keine
wettbewerbsverfälschenden Beihilfen darstellen. Dieses bestätigte nun
das Europäische Gericht erster Instanz explizit.

Pressekontakt:

Christian Wößner
Tel.: 030 498555-20
Fax: 030 498555-17
E-Mail: presse@datf.de
www.kernenergie.de

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