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Einsatzzeiten im Arbeitsschutz berechnen mit dem neuen Einsatzzeitenrechner von Haufe

Freiburg (ots)

Anfang des Jahres 2005 ist die neue
Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit" in Kraft getreten. Rund die Hälfte der
Berufsgenossenschaften hat die BGV A2 inzwischen in der Fassung für
ihre Berufsgenossenschaft veröffentlicht.
Anhand des neuen Einsatzzeitenrechners der Haufe Mediengruppe
können nun alle Betriebe leicht überprüfen, ob ihre Einsatzzeiten der
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte noch mit den
aktuellen Vorgaben übereinstimmen. Überbetrieblichen
sicherheitstechnischen Dienstleistern ermöglicht der
Einsatzzeitenrechner die einfache Berechnung der erforderlichen
Einsatzzeiten als Grundlage für ihr Angebot. Das beste dabei: die
Eingaben zu einem Unternehmen können gespeichert und zu einem
späteren Zeitpunkt wieder aufgerufen werden. Damit können problemlos
Neuberechnungen durchgeführt werden, z.B. nach der Änderung von
Gefährdungsfaktoren. Im Haufe Arbeitsschutzportal
(www.arbeitsschutz-office.de) kann der Einsatzzeitenrechner nach
einer einfachen Registrierung kostenlos genutzt werden.
Die BGV A2 konkretisiert die im Arbeitssicherheitsgesetz
vorgeschriebene Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und
Betriebsärzten und macht genaue Vorgaben, wie deren jährliche
Einsatzzeiten zu berechnen sind. In der Regel hängen die
Einsatzzeiten von der Zahl der Mitarbeiter in Produktion und
Verwaltung, der Branche sowie spezifischen Gefährdungen des Betriebs
ab.
Derzeit können die Einsatzzeiten für folgende
   Unfallversicherungsträger berechnet werden:
-  Bergbau-BG
   -  Steinbruchs-BG
   -  BG der Feinmechanik und Elektrotechnik
   -  BG der chemischen Industrie
   -  Holz-BG
   -  BG Druck und Papierverarbeitung
   -  BG Nahrungsmittel und Gaststätten
   -  Großhandels- und Lagerei-BG
   -  Verwaltungs-BG
   -  BG der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen
   -  BG für Fahrzeughaltungen
   -  Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Der Einsatzzeitenrechner wird erweitert, sobald weitere
Berufsgenossenschaften die neue BGV A2 verabschieden und
veröffentlichen.
Weitere Informationen für Journalisten bei:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-940 oder -464, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de
Aktuelle Pressemitteilungen, digitale Pressemappen zu den einzelnen
Produkten und die Möglichkeit, Rezensionsexemplare online zu
bestellen und Produktabbildungen und Pressetexte herunterzuladen.
http://presse.haufe.de

Original-Content von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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