Gerichtliche Absage an alternative Endlager-Standorterkundung
Berlin (ots)
Eine alternative Erkundung von möglichen Standorten für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist nach dem Atomgesetz nicht vorgesehen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) in der heute veröffentlichten Begründung zu seinem Urteil vom März 2006 in Sachen des Endlagers "Schacht Konrad" noch einmal klargestellt. "Es geht darum, ein geeignetes, weil sicheres Endlager zu finden. Das genehmigte Endlager "Schacht Konrad" erfüllt die Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes.", erklärte dazu Dr. Walter Hohlefelder, Präsident des Deutschen Atomforums.
Mit seinem Urteil hatte das OVG die Klagen gegen die Genehmigung von "Schacht Konrad" als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle durch das niedersächsische Umweltministerium aus dem Jahr 2002 abgewiesen. Das Urteil erfolgte ohne die Zulassung einer Revision. Durch die Entscheidung des OVG ist die nach der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen vom 11. Juni 2001 vorgesehene gerichtliche Klärung im Hauptsacheverfahren erfolgt. "'Schacht Konrad' muss jetzt zügig ausgebaut werden, damit es spätestens im Jahre 2012 in Betrieb gehen kann", forderte Hohlefelder.
Das Urteil ist eine deutliche Absage an politische Forderungen, nach einem "bestmöglichen" Endlagerstandort. "Das sicherste Endlager gibt es nicht. Entweder ein Standort ist sicher, oder er ist es nicht.", führte Hohlefelder weiter aus. So ist der Salzstock Gorleben nach jetzigem Stand der Erkundung als Endlager für hochradioaktive Abfälle geeignet. Da auch nach Abarbeitung der so genannten Zweifelsfragen nichts gegen den Salzstock spricht, gibt es keinen Grund, die ergebnisoffene Erkundung nicht unverzüglich wieder aufzunehmen. Eine alternative Standorterkundung vor Abschluss der Arbeiten in Gorleben, etwa auf Basis eines Endlagersuchgesetzes, würde die Endlagerung um Jahrzehnte verschieben und zu zusätzlichen Kosten in Milliardenhöhe führen. "Die alternative Standorterkundung ist nicht Gegenstand der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen.", betonte Hohlefelder abschließend.
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