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Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Unrechtsbereinigung

Ein wichtiges Signal: Bundestag setzt überparteiliches Zeichen für SED-Opfer

Der Deutsche Bundestag hat heute Abend, am 30. Januar 2025 kurz nach 21 Uhr einstimmig das „Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ verabschiedet. SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatten sich zuvor auf die Reform geeinigt.

Das Gesetz bringt wesentliche Verbesserungen für die Betroffenen: Die Opferrente wird durch den Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung zur Ehrenpension, die Leistungen werden erhöht und dynamisiert. Opfer von Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze erhalten eine höhere Einmalzahlung. Die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden wird endlich durch eine Vermutungsregelung erleichtert. Zudem soll ein Härtefallfonds SED-Opfern in wirtschaftlichen Notlagen helfen.

Dr. Anna Kaminsky, Direktorin der Bundesstiftung Aufarbeitung, sagte: „Es ist ein wichtiges Signal, dass diese Reform kurz vor der Bundestagswahl mit so breiter Mehrheit verabschiedet wurde. 35 Jahre nach der Friedlichen Revolution würdigt diese überparteiliche Einigung das Schicksal der Opfer der kommunistischen Diktatur und der deutschen Teilung“.

Jonathan Harnisch

Pressereferent

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

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Unsere aktuelle Ausstellung „Aufarbeitung. Die DDR in der Erinnerungskultur“: www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/dieausstellung2023

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