Deutsche AIDS-Hilfe zu EuGH-Urteil: Bundesregierung muss Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke sicherstellen
Berlin (ots)
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag in einem Urteil festgestellt: Chronische Krankheiten können als Behinderung im Sinne der europäischen Antidiskriminierungsgesetzgebung gelten. Chronisch Kranke sind damit unter bestimmten Bedingungen vor Benachteiligungen geschützt.
Dazu sagt Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:
"Dieses Urteil ist eine wichtige Grundsatzentscheidung, der nun die deutsche Justiz und die Bundesregierung Rechnung tragen müssen. Das Gericht stellt auf höchster Ebene klar: Viele chronisch Kranke genießen als Behinderte Diskriminierungsschutz. Genau darauf ist in Deutschland bisher kein Verlass."
Die Bundesregierung argumentiert zwar, ganz im Sinne des Urteils, chronische Erkrankungen könnten als Behinderungen verstanden werden, es bestehe damit Schutz durch das Allgemeine Gesetz zur Gleichbehandlung (AGG). Vor Gericht ist diese Auslegung aber immer wieder strittig.
"Der bisherige Wortlaut des AGG reicht nicht", sagt Carsten Schatz. "Wer ernst machen will mit der Antidiskriminierungsgesetzgebung muss ausdrücklich ins Gesetz schreiben, dass chronische Kranke wie Menschen mit HIV nicht diskriminiert werden dürfen. Wir fordern die Bundesregierung erneut auf, hier konsequent zu sein und für Klarheit zu sorgen."
Die Deutsche AIDS-Hilfe ist sich dabei einig mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Deren Leiterin, Christine Lüders, sagte der Deutschen Presseagentur (dpa), sie sehe in dem Urteil einen Fingerzeig für den Deutschen Gesetzgeber. Sie verwies auf England, wo HIV, Krebs und Multiple Sklerose im Antidiskriminierungsgesetz benannt sind.(http://ots.de/EVWrx)
Die Deutsche AIDS-Hilfe hat immer wieder auf diesen Mangel im AGG hingewiesen (http://ots.de/RAsPs).
Wie wichtig eine Veränderung des Gesetzes ist, zeigt der Fall des Chemielaboranten Sebastian F., der aufgrund seiner HIV-Infektion in der Probezeit seinen Job verlor (http://ots.de/OoiFN).
Zwei Instanzen gaben dem Arbeitgeber recht. Demnächst wird das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Das Urteil des EuGH wird auch für diesen Fall bedeutsam sein.
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