Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Erbbaurechtskongress am 07. und 08. Februar 2022
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Pressemitteilung
Erbbaurechtskongress am 07. und 08. Februar 2022
- Schwerpunkt: Erbbaurecht für Genossenschaften
- Treffen für Erbbaurechtsgeber sowie Fachleute aus Wirtschaft und Recht
Berlin, 25.10.2021. Am 07. und 08. Februar 2022 lädt der Deutsche Erbbaurechtsverband zum Erbbaurechtskongress nach Fulda ein. Die Veranstaltung ist das größte Treffen der Erbbaurechtsszene in Deutschland.
In den vergangenen Jahren kamen regelmäßig mehr als 100 Gäste zum Erbbaurechtskongress, darunter Vertreterinnen und Vertreter großer Erbbaurechtsgeber wie Kommunen, Kirchen und Stiftungen sowie Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht und Wirtschaft.
Ein Schwerpunkt des diesjährigen Erbbaurechtskongresses ist das Erbbaurecht für Genossenschaften. Denn bezahlbarer Wohnraum ist in vielen deutschen Städten und Regionen weiterhin knapp. Aus diesem Grund spielt das Erbbaurecht auch im Geschosswohnungsbau eine immer größere Rolle. Daneben gibt es wieder Einblicke in die Praxis und die juristischen Feinheiten des Erbbaurechts sowie reichlich Gelegenheit zur Diskussion und zum Austausch.
Aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat spricht Charlotte Blech. Dabei dürfte es spannend sein, zu hören, welche Rolle das Erbbaurecht in der neuen Legislaturperiode spielen wird. Außerdem treten als Referentinnen und Referenten sowie Diskutanten auf:
- Simone Emming, Kemner Partner Rechtsanwälte PartG mbH,
- Patrick Grant, Alpha Real Capital, London,
- Horst Hücking, Wohnbund-Beratung NRW GmbH,
- Thomas Kollmann, Erzdiözese München und Freising,
- Professor Dr. Dirk Löhr, Hochschule Trier,
- Dr. Christoph Mönig, Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH,
- Alexander Rychter, Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen,
- Christian Stupka, Gima München eG sowie
- Florian Swars, Liemak IT GmbH.
Veranstaltungsort ist das Maritim Hotel am Schlossgarten in Fulda. Die Teilnahme kostet regulär 595,00 Euro für zwei Kongresstage. Mitglieder des Deutschen Erbbaurechtsverbands zahlen 495,00 Euro. Anmeldung und weitere Informationen unter www.erbbaurechtsverband.de.
Teilnahme für Journalistinnen und Journalisten:
Wenn Sie als Journalistin oder Journalist am Erbbaurechtskongress teilnehmen möchten, zahlen Sie keine Gebühr. Wenden Sie sich in dem Fall an derv@christoph-kommunikation.de. Danke sehr!
Über den Deutschen Erbbaurechtsverband:
Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. wurde 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren, sowie Dienstleistern der Branche. Der Deutsche Erbbaurechtsverband vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland gegenüber Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Der Präsident des Verbandes ist Hans-Christian Biallas. Geschäftsführer ist Dr. Matthias Nagel. www.erbbaurechtsverband.de
Medienkontakt: Christoph Kommunikation Telefon: 040 609 4399-30 derv@christoph-kommunikation.de