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Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Soziale Vermieter: Das Gesetz gegen die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen muss überarbeitet werden

81/2024

Ein vor drei Jahren beschlossenes Gesetz gegen die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen in MV ist nicht ein einziges Mal angewendet worden.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Das Gesetz sollte nicht wieder abgeschafft werden. Allerdings kann ich nichts Falsches darin erkennen, nach einer gewissen Zeit die Regelungen eines Gesetzes auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen. Da es nach wie vor an bezahlbarem Wohnraum mangelt, die Kommunen das Gesetz aber nicht anwenden, liegt es womöglich an einigen Bestandteilen der Regelung.

Die Landesregierung sollte sich mit den Hinweisen des Städte- und Gemeindetages beschäftigen. Wenn dieser von mangelnder Praktikabilität spricht und zu hohen bürokratischen Aufwand bemängelt, dann sind das doch wichtige Hinweise.

Das Gesetz hilft in der aktuellen Version nicht, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu beheben. Also muss das Gesetz geändert werden. Dafür ist die Politik zuständig. Also: worauf wird noch gewartet?“

25/08/2024

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 709.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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