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Das Omnibus-Verfahren: Ein Rückschlag für Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung

Berlin (ots)

Die EU-Kommission hat heute eine umfassende Überarbeitung von Nachhaltigkeitsrichtlinien vorgeschlagen. Im Rahmen eines Omnibus-Verfahrens sollen die Nachhaltigkeitsrichtlinien Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU-Taxonomie zusammengeführt werden - ein Schritt, der ohne offizielle Konsultation und Folgenabschätzung erfolgte und acht Jahre politischer Arbeit infrage stellt.

Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus entpuppt sich das Omnibus-Verfahren bei näherer Betrachtung als massiver Rückschritt für Menschenrechte, Nachhaltigkeit und als Gift für die Modernisierung der europäischen Wirtschaft. Der Vorschlag der Kommission führt dazu, dass Unternehmen künftig weniger Verantwortung für Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz übernehmen müssen. "Mit diesem Vorschlag werden die Kernelemente von CSRD und CSDDD zu verwässern versucht, bevor sie überhaupt umgesetzt werden konnten. Das ist ein fatales Zeichen für die verantwortungsbewusst wirtschaftenden Unternehmen und die europäische Nachhaltigkeitsstrategie", so Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des BNW.

Warum die Änderungen ein Rückschritt für die europäische Wirtschaft sind

Die Zusammenlegung würde die Nachhaltigkeitsrichtlinien erheblich abschwächen oder sogar entkernen. Für Firmen, die verantwortungsvoll, zukunftsgerichtet und nachhaltig wirtschaften, bedeutet das Omnibus-Verfahren eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten derjenigen, die ihren Profit über das Einhalten von Umwelt- und Menschenrechtsstandards stellen. "Statt einem einheitlichen Standard sieht der Vorschlag der EU einen stark fragmentierten Markt vor. Das setzt keine Impulse für eine gesammelte Modernisierung sondern stärkt diejenigen, die immer wieder verzögern und bremsen. Auf Dauer riskiert Europa damit seine Lösungen für zukunftsfähiges Wirtschaften zu verspielen."

Darüber hinaus untergräbt diese Kehrtwende die Glaubwürdigkeit Europas als globalen Vorreiter in Sachen (nachhaltiger) Wirtschaftspolitik. Während die EU bisher Standards gesetzt hat, die weltweit als Vorbild dienten, droht sie nun, hinter andere Wirtschaftsräume zurückzufallen.

Der BNW kritisiert im Besonderen die folgenden Punkte des Omnibus-Verfahrens:

  • Transitionspläne werden zahnlos: Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet, ihre Transitionspläne umzusetzen. Sie können diese ohne Konsequenzen ignorieren - ein klarer Widerspruch zum EU-Klimagesetz.
  • Sorgfaltspflichten werden drastisch reduziert: Statt entlang der gesamten Lieferkette Verantwortung zu übernehmen, ist nur noch die direkte Zulieferung betroffen. Kleine Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden werden ganz ausgenommen, womit zahlreiche Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen unbeachtet bleiben.
  • Haftung wird ausgehebelt: Unternehmen können für zivilrechtlich Verstöße nicht mehr haftbar gemacht werden. Betroffene Opfer und zivilgesellschaftliche Akteure wie NGOs, haben somit kaum noch Klagemöglichkeiten.
  • Nachhaltigkeitsberichtspflichten werden massiv abgeschwächt: Statt Transparenz für Investor:innen und Verbraucher:innen zu schaffen, wird die Berichtspflicht für 85% aller Unternehmen gestrichen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bleiben komplett ausgenommen.
  • Der Finanzsektor bleibt außen vor: Banken und Investor:innen müssen Nachhaltigkeitsrisiken nicht berücksichtigen.
  • EU-Taxonomie verliert ihre Verbindlichkeit: Unternehmen können Nachhaltigkeitskriterien freiwillig anwenden - das bedeutet in der Praxis das Ende von Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit.
  • Gold-Plating-Verbot: Mitgliedstaaten dürfen keine strengeren Regeln erlassen. Damit werden CSDDD und CSRD zur maximalen Obergrenze der Unverbindlichkeit und nicht, wie bisher geplant, zum transparenten Mindeststandard.

Unser Appell an die Politik

Der BNW fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Omnibus-Verfahren nur im Sinne der Harmonisierung der Regelungen anzuwenden und etwaige Doppelungen herauszunehmen. Eine inhaltliche Abschwächung darf nicht erfolgen. Die EU darf sich nicht von kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen leiten lassen, sondern muss an ihrem Anspruch festhalten, eine zukunftsfähige, gerechte und nachhaltige Wirtschaft zu gestalten. Es braucht klare, verbindliche und durchsetzbare Regeln - keine Verwässerung auf Kosten von Menschenrechten, Umwelt und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Die Pressemitteilung als PDF

Pressekontakt:

Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.
Joscha Frost
Pressereferent
presse@bnw-bundesverband.de
Tel.: +49 1525 673 54 66

Original-Content von: Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V., übermittelt durch news aktuell

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