Verkaufsstellen müssen Bargeld zeitverzögert sichern
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Seit dem 1. April 2022 hat der Verband DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung*) die Regeln zur Überfallprävention in der Vorschrift 25 für Verkaufsstellen, die mit Bargeld hantieren verschärft. Betroffen sind Spielstätten, der Einzelhandel, die Gastronomie, aber auch Banken sowie Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand.
Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Ich würde ich sehr freuen, wenn das Thema für Sie und für Ihre Leser interessant ist. Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Gausemeier
GAUSEMEIER PR
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