Steuerfreie Benefits 2025 – So machen Unternehmen ihre Mitarbeiter nächstes Jahr glücklich
Hamburg (ots)
Unternehmen stehen der Herausforderung gegenüber, nach innovativen Wegen zu suchen, um ihre Mitarbeiter zu motivieren und an sich zu binden. Steuerfreie Zusatzleistungen spielen dabei eine immer größere Rolle. Sie bieten nicht nur einen finanziellen Vorteil, sondern steigern auch die Mitarbeiterzufriedenheit.
Die richtigen steuerfreien Benefits können dabei einen erheblichen Unterschied machen, wie Mitarbeiter ihr Arbeitsumfeld wahrnehmen und sich an ihr Unternehmen gebunden fühlen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie als Unternehmen Ihre Mitarbeiter mit steuerfreien Benefits im Jahr 2025 glücklich machen.
Mitarbeiter wünschen sich mehr als finanzielle Zuwendungen
Einmalzahlungen, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld, waren früher ein adäquates Mittel, um den Mitarbeitern Wertschätzung auszudrücken. Gleiches galt für Gehaltserhöhungen. Heutzutage ist dies nicht mehr so, da Sozialabgaben und Steuerzahlungen einen Großteil der monetären Zuwendung auffressen. Vorübergehend bringen sie dem Arbeitnehmer zwar finanzielle Entlastung, doch während des restlichen Jahres erfolgt keine Anerkennung der Mitarbeiterleistungen durch den Arbeitgeber mehr. Deshalb tragen Einmalzahlungen und Gehaltserhöhungen nicht zu einer stärkeren Mitarbeiterbindung bei. In Zeiten des Fachkräftemangels, in denen es schwierig ist, qualifiziertes Personal zu finden, sollten entsprechende Maßnahmen jedoch unbedingt ergriffen werden.
Eine sinnvolle Alternative stellen steuerfreie Benefits dar. Nach aktuellem Steuerrecht sind pro Jahr bis zu 2.530 Euro allein als Entgelt-Benefit möglich, wenn die entsprechenden Regelungen voll ausgeschöpft werden. Das ist allerdings selten der Fall, weil die meisten Unternehmen nicht wissen, welche geförderten Zulagen gewährt werden können.
Diese Mitarbeiter-Benefits sind sozialversicherungs- und steuerfrei
Jeden Monat können Unternehmen ihren Mitarbeitern 50 Euro Sachbezug gewähren. Diese sind nicht abgabepflichtig, wodurch sich eine zusätzliche Summe von 600 Euro netto pro Jahr ergibt. Weitere 50 Euro monatlich können Arbeitgeber ihren Angestellten als Internetpauschale zukommen lassen. Auch diese muss nicht versteuert werden, unabhängig davon, ob das Internet für berufliche Zwecke oder privat genutzt wird. Allein diese beiden Benefits erhöhen das Jahreseinkommen damit um 1.200 Euro.
Hinzu kommt ein Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten, der sogenannte Kita-Zuschuss. Sofern die berufstätigen Eltern einen Nachweis über die Betreuungskosten vorlegen, bleibt der Arbeitgeberzuschuss, für den es keine Höchstgrenze gibt, ebenfalls sozialversicherungs- und steuerfrei. Die Erholungsbeihilfe hingegen soll sicherstellen, dass die Arbeitnehmer sich ausreichend vom Alltag erholen. Sie wird in Form von steuerfreien Barzuschüssen oder als Sachleistung, beispielsweise durch das Bereitstellen von Unterkünften, gewährt.
Attraktive Mobilitäts- und Verpflegungszuschüsse
Eine moderne Alternative zum Firmenwagen stellt ein monatliches Mobilitätsbudget dar. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der flexibel für den Arbeitsweg verwendet werden kann. Im Gegensatz zum Dienstfahrzeug werden so auch Mitarbeiter berücksichtigt, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen. Ein weiterer steuerfreier Benefit bezieht sich auf die Privatfahrzeuge der Mitarbeiter. Wenn diese mit Firmenwerbung bedruckt werden, kann sich das Unternehmen mit jährlich 255 Euro dafür erkenntlich zeigen.
Arbeitnehmern, die täglich mehr als acht Stunden auswärts tätig sind, steht ein Verpflegungsmehraufwand zu. Dafür sind monatlich bis zu 210 Euro pauschal möglich, die nicht versteuert werden müssen. Doch auch bei einer Beschäftigung im Firmengebäude kann sich der Arbeitgeber mit einem monatlichen Budget für das Mittagessen an der Verpflegung beteiligen. Dadurch sind Zuwendungen von bis zu 6,90 Euro pro Tag möglich.
Zu besonderen Anlässen, etwa dem Geburtstag, der Hochzeit oder einem Mitarbeiterjubiläum, können Arbeitgeber ihren Angestellten Aufmerksamkeiten zukommen lassen. Sofern es sich dabei um Gutscheine oder Prepaidkarten für konkrete Leistungen im Inland handelt, bleiben diese bis zu einem Betrag von 60 Euro steuerfrei. Hinzu kommt die Möglichkeit, betriebliche Gesundheitsleistungen wie Ernährungs-Coachings, Stressbewältigungskurse oder Maßnahmen zur Prävention von Rückenschmerzen steuerfrei in Anspruch zu nehmen. Die Finanzierung erfolgt mit dem Bruttogehalt, sodass die Steuerlast des Arbeitnehmers reduziert wird.
Fazit
Steuerfreie Benefits sind für Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeber attraktiv, weil jeder gezahlte Euro direkt ankommt. Bevor sich ein Unternehmen jedoch dazu entscheidet, seinen Angestellten diese Form der Wertschätzung zukommen zu lassen, sollte die Organisation der verschiedenen Budgets geplant werden. So lässt sich bereits im Vorfeld der Verwaltungsaufwand reduzieren, während gleichzeitig die Flexibilität für die Mitarbeiter steigt.
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