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Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

Kompetitiven Föderalismus ermöglichen
Stifterverband stellt Rechtsgutachten zu Bund-Länder-Kompetenzen in Bildung und Wissenschaft vor

Essen (ots)

  • Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes,
  • Übertragung der Zuständigkeit für den Hochschulbau auf die Länder,
  • Beibehaltung der Forschungsförderung als Gemeinschaftsaufgabe,
  • Rückübertragung der Besoldungskompetenz für Hochschulbeamte auf die Länder
das sind die wesentlichen Ergebnisse eines vom Stifterverband
beauftragten Rechtsgutachtens. Autor des Gutachtens ist Prof. Dr.
iur. Armin Dittmann, Universität Hohenheim, ein ausgewiesener Experte
auf dem Gebiet des Bildungs-, Wissenschafts- und
Kulturverwaltungsrechts. Es trägt den Titel "Bildung und Wissenschaft
in der bundesstaatlichen Kompetenzordnung" und dient als Vorbereitung
auf das gleichnamige "Villa-Hügel-Gespräch" des Stifterverbandes am
18. November 2004.
Ergebnisse des Gutachtens:
Während das Grundgesetz die Zuständigkeiten von Bund und Ländern
ursprünglich strikt trennte, führten nachfolgende
Verfassungsänderungen zu einer immer stärkeren Verflechtung des
Föderalismus. Als Folgen dieser Entwicklung referiert das Gutachten:
  • den einseitigen Kompetenzgewinn des Bundes,
  • die finanzielle "Angebotsdiktatur" des Bundes,
  • den eingeschränkten Gestaltungsspielraum der Länder,
  • den Bedeutungsverlust der Parlamente ("Exekutivföderalismus"),
  • die Komplexität, Intransparenz, Schwerfälligkeit und Ineffektivität der Bund-Länder-Mischverwaltung,
  • die Intransparenz politischer Verantwortung.
Ziele der Neuordnung der Kompetenzen von Bund und Ländern sollen 
dem Gutachten zufolge sein:
  • die Zuständigkeiten sinnvoll zu entflechten,
  • die Eigenverantwortung von Bund und den einzelnen Ländern zu stärken,
  • länderspezifische Gestaltungsmöglichkeiten ("Gestaltungsföderalismus") und interföderalen Wettbewerb ("Wettbewerbsföderalismus") zu eröffnen.
Nach einer sorgfältigen Abwägung spricht sich das Gutachten für
eine "Reföderalisierung" aus und kommt zu folgenden Empfehlungen:
1. Streichung der Rahmengesetzgebung des Bundes für das
      Hochschulwesen,
2. Streichung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau und    
      Übertragung auf die Länder,
3. Rückübertragung der Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung 
      und Versorgung der im Hochschuldienst stehenden Beamten auf die
      Länder,
4. Beibehaltung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die
      Förderung der wissenschaftlichen Forschung,
5. Beibehaltung der Gemeinschaftsaufgaben Bildungsplanung und
      Forschungsförderung.
In dem Gutachten wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die
"Angebotsdiktatur" des Bundes nur dann gemildert wird, wenn die
Gestaltungsfreiheit der Länder nicht nur verfassungsrechtlich,
sondern auch finanziell abgesichert wird. Das setzt voraus, dass
insbesondere beim Hochschulbau eine dauerhafte und dynamische
Kompensation für den Wegfall der 50%-igen Ko-Finanzierung durch den
Bund erfolgt.
"Professor Dittmann bestätigt die Position des Stifterverbandes in
der aktuellen Föderalismusdebatte", kommentierte der Generalsekretär
des Stifterverbandes, Prof. Dr. Manfred Erhardt, die Ergebnisse des
Gutachtens "Die Entwicklung von Spitzenuniversitäten und Exzellenz in
Forschung und Lehre setzen Autonomie und Wettbewerb voraus," sagte
Erhardt weiter. "Deshalb müssen Bürokratie abgebaut, Transparenz und
klare Verantwortlichkeiten hergestellt werden, Bund und Länder an
Entscheidungs- und damit Handlungsfähigkeit gewinnen. Wir müssen den
Beteiligungsföderalismus zu Gunsten eines kompetitiven Föderalismus
aufgeben."
Das Gutachten "Bildung und Wissenschaft in der bundesstaatlichen
Kompetenzordnung" steht auf den Internetseiten des Stifterverbandes
unter www.stifterverband.de als PDF-Dokument zum Download zur
Verfügung.

Pressekontakt:

Dr. Angela Lindner
Tel.: 0201 8401 158
Mail: a.lindner@stifterverband.de

Original-Content von: Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, übermittelt durch news aktuell

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