Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Kompetitiven Föderalismus ermöglichen
Stifterverband stellt Rechtsgutachten zu Bund-Länder-Kompetenzen in Bildung und Wissenschaft vor
Essen (ots)
- Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes,
- Übertragung der Zuständigkeit für den Hochschulbau auf die Länder,
- Beibehaltung der Forschungsförderung als Gemeinschaftsaufgabe,
- Rückübertragung der Besoldungskompetenz für Hochschulbeamte auf die Länder
das sind die wesentlichen Ergebnisse eines vom Stifterverband beauftragten Rechtsgutachtens. Autor des Gutachtens ist Prof. Dr. iur. Armin Dittmann, Universität Hohenheim, ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturverwaltungsrechts. Es trägt den Titel "Bildung und Wissenschaft in der bundesstaatlichen Kompetenzordnung" und dient als Vorbereitung auf das gleichnamige "Villa-Hügel-Gespräch" des Stifterverbandes am 18. November 2004.
Ergebnisse des Gutachtens:
Während das Grundgesetz die Zuständigkeiten von Bund und Ländern ursprünglich strikt trennte, führten nachfolgende Verfassungsänderungen zu einer immer stärkeren Verflechtung des Föderalismus. Als Folgen dieser Entwicklung referiert das Gutachten:
- den einseitigen Kompetenzgewinn des Bundes,
- die finanzielle "Angebotsdiktatur" des Bundes,
- den eingeschränkten Gestaltungsspielraum der Länder,
- den Bedeutungsverlust der Parlamente ("Exekutivföderalismus"),
- die Komplexität, Intransparenz, Schwerfälligkeit und Ineffektivität der Bund-Länder-Mischverwaltung,
- die Intransparenz politischer Verantwortung.
Ziele der Neuordnung der Kompetenzen von Bund und Ländern sollen dem Gutachten zufolge sein:
- die Zuständigkeiten sinnvoll zu entflechten,
- die Eigenverantwortung von Bund und den einzelnen Ländern zu stärken,
- länderspezifische Gestaltungsmöglichkeiten ("Gestaltungsföderalismus") und interföderalen Wettbewerb ("Wettbewerbsföderalismus") zu eröffnen.
Nach einer sorgfältigen Abwägung spricht sich das Gutachten für eine "Reföderalisierung" aus und kommt zu folgenden Empfehlungen:
1. Streichung der Rahmengesetzgebung des Bundes für das Hochschulwesen,
2. Streichung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau und Übertragung auf die Länder,
3. Rückübertragung der Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der im Hochschuldienst stehenden Beamten auf die Länder,
4. Beibehaltung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung,
5. Beibehaltung der Gemeinschaftsaufgaben Bildungsplanung und Forschungsförderung.
In dem Gutachten wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die "Angebotsdiktatur" des Bundes nur dann gemildert wird, wenn die Gestaltungsfreiheit der Länder nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch finanziell abgesichert wird. Das setzt voraus, dass insbesondere beim Hochschulbau eine dauerhafte und dynamische Kompensation für den Wegfall der 50%-igen Ko-Finanzierung durch den Bund erfolgt.
"Professor Dittmann bestätigt die Position des Stifterverbandes in der aktuellen Föderalismusdebatte", kommentierte der Generalsekretär des Stifterverbandes, Prof. Dr. Manfred Erhardt, die Ergebnisse des Gutachtens "Die Entwicklung von Spitzenuniversitäten und Exzellenz in Forschung und Lehre setzen Autonomie und Wettbewerb voraus," sagte Erhardt weiter. "Deshalb müssen Bürokratie abgebaut, Transparenz und klare Verantwortlichkeiten hergestellt werden, Bund und Länder an Entscheidungs- und damit Handlungsfähigkeit gewinnen. Wir müssen den Beteiligungsföderalismus zu Gunsten eines kompetitiven Föderalismus aufgeben."
Das Gutachten "Bildung und Wissenschaft in der bundesstaatlichen Kompetenzordnung" steht auf den Internetseiten des Stifterverbandes unter www.stifterverband.de als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.
Pressekontakt:
Dr. Angela Lindner
Tel.: 0201 8401 158
Mail: a.lindner@stifterverband.de
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