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Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

Föderalismusdebatte: Stifterverband fordert Evaluation von Organisation und Finanzierung von Forschung in Deutschland insgesamt

Essen (ots)

"Das Gesamtsystem der Organisation und Finanzierung
der Forschung in Deutschland muss auf den Prüfstand gestellt werden.
Die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Bundes wie der Länder
sowie Transparenz und zurechenbare Verantwortlichkeiten müssen wieder
gewonnen werden."
Mit diesen Worten wandte sich jetzt der Präsident des
Stifterverbandes, Dr. Arend Oetker, in einem Brief an die beiden
Vorsitzenden der Föderalismuskommission, Franz Müntefering und Edmund
Stoiber und bat sie, diese Empfehlungen bei ihren Beratungen zu
berücksichtigen. "Die Versäulung der Wissenschaft muss aufgebrochen
werden, um die Leistungsfähigkeit unseres Wissenschaftssystems
nachhaltig zu stärken", schrieb Dr. Arend Oetker. Die Empfehlung ist
ein Ergebnis des Villa-Hügel-Gesprächs vom November 2004, an dem rund
40 hochrangige Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik auf
Einladung des Stifterverbandes teilnahmen. Ein solches Vorgehen wurde
dort auch von den Repräsentanten der großen
Wissenschaftsorganisationen befürwortet.
Der Stifterverband legte den Kommissionsvorsitzenden zugleich die
eigene Position in der Föderalismusdebatte vor. "Die mit der
gegenwärtigen Verflechtung verbundenen Abstimmungsprozesse sind
aufwändig und binden erhebliche Ressourcen und führen zu einer
gegenseitigen Lähmung, was aktuelle Beispiele wie der Streit um
Eliteuniversitäten, die Abschaffung der Habilitation oder das Verbot
von Studiengebühren belegen", heißt es dort.
Insgesamt setzt sich der Stifterverband eindeutig für einen 
wettbewerbsorientierten Föderalismus ein. Die Positionen im
Einzelnen:
· Streichung der Bundeskompetenz für die Rahmengesetzgebung für
     das Hochschulwesen (Art. 75 Abs. 1 Nr.1a GG),
· Streichung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau und
     Rückübertragung auf die Länder (Art.91a Abs.1 Nr.1 GG),
· Streichung der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung (Art.91b GG)
· Rückübertragung der Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und
     Versorgung  von Hochschulbeamten auf die Länder (Art. 74 Abs.1 
     Nr.13 GG)
· Neuordnung der Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der
     Ausbildungsbeihilfen (Art.74 Abs.1 Nr. 13 GG); Zuordnung: Bund 
     oder Länder
· Beibehaltung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die
     wissenschaftliche Forschung (Art.74 Abs. 1 Nr. 13 GG)
· sowie die oben erwähnte Neuordnung der Gemeinschaftsaufgabe
     Forschungsförderung auf der Grundlage einer zuvor durchgeführten
     Überprüfung des Gesamtsystems der Organisation und Finanzierung 
     der Forschung (Art. 91b GG).
"Die genannten Änderungen würden zu einer deutlichen
"Reföderalisierung im Sinne eines Gestaltungs- und
Wettbewerbsföderalismus beitragen. Autonomie und Wettbewerb könnten
ihre qualitäts- und leistungssteigernde Wirkung entfalten -
Voraussetzung für die Entwicklung von Spitzenuniversitäten und
Exzellenz in Lehre und Forschung", so die Erwartungen des
Stifterverbandes.
Der Stifterverband beschäftigt sich mit dem Thema "Föderalismus in
Wissenschaft und Bildung" seit Beginn des Jahres intensiv. So
fertigte Prof. Dr. iur. Armin Dittmann, Universität Hohenheim, ein
ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Bildungs-, Wissenschafts-
und Kulturverwaltungsrechts, ein Gutachten mit dem Titel "Bildung und
Wissenschaft in der bundesstaatlichen Kompetenzordnung" im Auftrag
des Stifterverbandes an.
Empfehlungen, Gutachten und weitere Informationen zum Thema  siehe
Anlage sowie unter www.stifterverband.de (dort auch radiotaugliche
Audiotöne von Prominenten aus dem Villa-Hügel-Gespräch).

Pressekontakt:

Angela Lindner, Tel.: 0201/8401-158 oder Handy 0177/8401-158
Mail: a.lindner@stifterverband.de

Original-Content von: Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, übermittelt durch news aktuell

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