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Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

Freibetrag bei Stiftungserrichtung für Ehepaare verdoppelt

Essen (ots)

Der Abzugshöchstbetrag für Vermögenszuwendungen bei
der Stiftungserrichtung von 307.000 Euro steht bei zusammen
veranlagten Ehegatten jedem Ehepartner einzeln zu. Darauf haben sich
nach einer jetzt bekannt gewordenen Verfügung des Bayerischen
Landesamtes für Steuern die Finanzbehörden von Bund und Ländern
verständigt. "Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
begrüßt die stifterfreundliche Entscheidung der Finanzbehörden",
sagte Stifterverbandsgeneralsekretär Andreas Schlüter. Es sei ein
richtiger Schritt, dass Ehepaare künftig einen Betrag in Höhe von
614.000 Euro steuerbegünstigt für die Errichtung einer Stiftung
aufwenden könnten.
"Der Stifterverband fordert aber weiterhin eine Anhebung des
Spendenabzugs bei der Stiftungsgründung auf eine Million Euro", so
Schlüter weiter, "denn der derzeitige Höchstbetrag verführt Stifter
zur Errichtung zu kleiner und nicht auf Dauer leistungsfähiger
Stiftungen." Seit der Einführung der "307.000-Euro-Regel" im Jahr
2000 wurden auffallend viele Stiftungen mit genau dieser Dotation
gegründet.
Der Gesetzgeber hatte mit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen
Gesetz zur besonderen steuerlichen Förderung von Stiftungen einen
zusätzlichen steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag von 307.000 Euro
für die Errichtung von Stiftungen gewährt. Bisher war strittig, ob
dieser Betrag bei zusammen veranlagten Ehegatten jedem Ehegatten
zusteht oder nur beiden Ehegatten gemeinsam. Der Bundesfinanzhof
hatte in einem Urteil vom August des vergangenen Jahres präzisiert,
dass Ehegatten nicht gegenüber unverheirateten Paaren benachteiligt
werden dürfen und dies mit dem grundgesetzlich verbürgten Schutz von
Ehe und Familie begründet.

Pressekontakt:

Evelin Manteuffel
Tel. 0201 84 01 152
Mobil 0173 29 68 890
Mail evelin.manteuffel@stifterverband.de

Original-Content von: Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, übermittelt durch news aktuell

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