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Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung reduziert Vorschriften
Wiesbaden (ots)
Am 1. Januar 2004 treten 14 Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung (BG) außer Kraft. Das hatte die Vertreterversammlung der BG am 20. November 2003 in Wiesbaden beschlossen. Die Vertreterversammlung ist das höchste Selbstverwaltungsorgan der BG. Es wird jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer der Mitgliedsbetriebe der BG gebildet. Mit seinem Beschluss hat das 38-köpfige Gremium gut die Hälfte der ursprünglich 27 Vorschriften der BG abgeschafft. Alle diese außer Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften werden durch eine neue Vorschrift "Grundsätze der Prävention" ersetzt. Sie wurde im Zuge der Neuordnung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerks als Basisvorschrift für die berufsgenossenschaftliche Prävention konzipiert und enthält die wesentlichen Bestimmungen über die Pflichten der Unternehmer, der Versicherten sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Um welche Unfallverhütungsvorschriften es sich im Einzelnen handelt, kann im Internet unter www.bgdp.de in "Aktuelles" nachgelesen werden.
Haushalt beschlossen
Bei ihrer jährlichen Sitzung beschloss die Vertreterversammlung auch den Haushalt für das Jahr 2004. Er sieht Ausgaben in Höhe von 139 Millionen Euro vor. Das ist gegenüber dem Vorjahr lediglich ein Zuwachs von 0,75 Prozent. Für Präventionsmaßnahmen sind 13 Millionen Euro vorgesehen. Mit 104 Millionen Euro schlagen die Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen zu Buche. Den Löwenanteil mit etwa 45 Prozent der Gesamtausgaben machen Rentenzahlungen aus. Erhebliche Kosten verursachen auch die medizinische Betreuung von Verletzten und Erkrankten sowie die Geldleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes. Insgesamt fließen über 85 Prozent der BG-Ausgaben an Versicherte und Mitgliedsbetriebe zurück.
Weniger Unfälle
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2004 fußt auf den weiter sinkenden Unfallzahlen. Im ersten Halbjahr 2003 verringerten sich die meldepflichtigen Arbeitsunfälle um sieben Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf rund 8.100 Unfälle. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2002 ereigneten sich gut 1.300 Unfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Das bedeutet gegenüber dem ersten Halbjahr 2003 einen Rückgang um neun Prozent.
Im gesamten Jahr 2002 hatten sich 17.045 meldepflichtige Unfälle ereignet. Damit lag die Unfallhäufigkeit bei 18,2 Unfällen je 1.000 Beschäftigten. Auf dem Weg zu und von der Arbeit passierten im Jahr 2002 knapp 2.700 Unfälle, was einer Unfallhäufigkeit von 3,5 je 1.000 Beschäftigte entspricht.
Vorteile der Berufsgenossenschaft verdeutlicht
Klaus Nelius, Vorstandsvorsitzender der BG Druck und Papierverarbeitung, sieht in der Entwicklung der Unfallzahlen eine deutliche Bestätigung für die Präventionsanstrengungen von Unternehmen und Berufsgenossenschaft. Nelius ist Personaldirektor der Rheinisch-Bergischen Druckerei in Düsseldorf und amtierender Vorstandsvorsitzender der BG. Nach seiner Auffassung bietet die Berufsgenossenschaft entscheidende Vorteile für Versicherte wie Arbeitgeber. Dazu zählt er vor allem die praxisorientierte Präventionsberatung und die umfassende medizinische Betreuung von Verletzten und Erkrankten.
Einen weiteren Vorteil sieht Nelius in der Ablösung der Unternehmerhaftpflicht für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten durch die Berufsgenossenschaft. Ohne Berufsgenossenschaft müssten die Unternehmen Schadenersatz leisten. "Für die Unternehmen wäre das ein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko", erklärte Nelius. Als Beispiel nannte er die Klagewelle gegen Unternehmen in den USA wegen Krebserkrankungen, die durch Asbest verursacht wurden. Auf Grund der Schadenersatzforderungen sind dort bereits zahlreiche Unternehmen insolvent geworden.
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