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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Baumärkte missachten Informationspflicht zur Rückgabe von PUR-Bauschaumdosen

Berlin (ots)

Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe decken
Verstöße gegen Umweltgesetz auf - laut Gesetz sind Baumärkte zur 
Verbraucherinformation für die Rücknahme leerer 
Polyurethan-Bauschaumdosen verpflichtet - die Rückgabe der umwelt- 
und gesundheitsschädlichen Dämmstoffreste wird Verbrauchern indes 
häufig verweigert - Einzelne Baumärkte empfehlen dem Kunden 
rechtswidrig "Schmeiß weg das Ding"
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat erneut eklatante Verstöße 
von Baumärkten gegen die Verpackungsverordnung festgestellt. Anstatt 
ihre Kunden über die gesetzlich vorgeschriebenen 
Rückgabemöglichkeiten von Montageschaumdosen mit schadstoffhaltigen 
Polyurethan-Resten zu informieren, kommt jeder dritte der von der DUH
untersuchten Bau- und Heimwerkermärkte dieser Pflicht nicht nach. 
Testbesuche im ersten Halbjahr 2009 ergaben eine weitere 
Verschlechterung der ohnehin Besorgnis erregenden Testergebnisse aus 
dem Dezember 2008. Gerade einmal zwei Drittel der Baumärkte 
informieren Ihre Kunden korrekt über die Rückgabe restentleerter 
PUR-Schaumdosen. Die Quote der gesetzlich handelnden Baumärkte ist 
auf 62 Prozent gesunken. "Die Weigerung vieler Baumärkte, Verbraucher
über die ordnungsgemäße Rückgabe von restentleerten PUR-Schaumdosen 
zu informieren ist kein Kavaliersdelikt", sagt Jürgen Resch, 
Bundesgeschäftsführer der DUH. Resch warnte vor den 
gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen, die auch in scheinbar 
entleerten Dosen noch enthalten sind.  "Die in den gebrauchten Dosen 
enthaltenen Isocyanate können Allergien und Atembeschwerden 
hervorrufen", so Resch.
Die Reste des im Bauhandwerk weit verbreiteten Dämmstoffes 
Polyurethan (PUR) enthalten Schadstoffe und müssen daher laut Gesetz 
getrennt gesammelt und anschließend umweltschonend recycelt werden. 
Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass der Verbraucher leere 
PUR-Schaum¬dosen "in zumutbarer Entfernung" zum Verkaufsort 
unentgeltlich zurückgeben können muss. Das bedeutet: Der 
Baustoffhandel muss die leeren PUR-Dosen zwar nicht selbst 
zurücknehmen, ist aber verpflichtet, seine Kunden mit "deutlich 
erkennbaren und lesbaren" Informationsschildern über die 
entsprechenden Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Das die Regelung
der Verpackungsverordnung häufig ignoriert wird, scheint das Gewissen
einiger Baumarktbetreiber nicht zu belasten. So beschreibt die 
Aussage "Schmeiß weg das Ding" eines Baumarktmitarbeiters die 
Situation in etlichen Baumärkten sehr treffend. "Das eine 
Umweltvorschrift in der Praxis seit Jahren nicht umgesetzt wird, ist 
völlig inakzeptabel und unvereinbar mit dem internationalen Anspruch 
Deutschlands, ein ökologischer Spitzenreiter zu sein", kritisiert 
Resch und kündigt häufigere und schärfere Kontrollen an.
Durch regelmäßige Testbesuche in Baumärkten und die Aufklärung 
über ihre gesetzliche Informationspflicht konnten bei Baumärkten mit 
vormals fehlenden Kundeninformationen jedoch auch punktuelle 
Verbesserungen erzielt werden. "Die Einsicht bei den Baumarktleitern 
stellt sich in vielen Fällen allerdings erst ein, nachdem sie 
schriftlich darauf hingewiesen wurden, dass bei Nichteinhaltung der 
Informationspflicht, Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen", 
berichtet Thomas Fischer, Mitarbeiter der DUH-Abtei¬lung 
Kreislaufwirtschaft. Baumärkte in Städten und Landkreisen, in denen 
die DUH noch keine Testbesuche durchgeführt hat, schneiden generell 
schlechter ab, als bereits besuchte Märkte. So hat die DUH im ersten 
Halbjahr 2009 insbesondere in neu untersuchten Gebieten in 
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gravierende Verstöße gegen die
Informationspflichten festgestellt.
Sehr negativ bewertet werden muss die zunehmende Tendenz, dass 
PUR-Schaum an mehreren Stellen in den Baumärkten verkauft, jedoch nur
an einer einzigen Verkaufsstelle über die Rückgabemöglichkeit der 
Dosen informiert wird. Insgesamt 40 Prozent der im Jahr 2009 
getesteten Baumärkte, die Informationsmaterial zur Verfügung stellen,
klären ihre Kunden nur an Einzelstellen auf.
Informierte Verbraucherinnen und Verbraucher, die leere Dosen 
ordnungsgemäß abgeben wollen, stehen vor dem nächsten Problem: Wohin 
damit? Laut Verpackungsverordnung müssen Hersteller und Handel dafür 
sorgen, dass restentleerte PUR-Schaum¬dosen vom Verbraucher in 
zumutbarer Entfernung unentgeltlich zurückgegeben werden können. Fast
80 Prozent der Baumärkte geben zwar an, freiwillig Dosen 
zurückzunehmen. Doch die faktische Rücknahmebereitschaft liegt nur 
bei rund 30 Prozent, hat die DUH festgestellt.
Hintergrund
Jährlich setzen Profis und Heimwerker beim Dämmen und Abdichten von 
Fugen und beim Einbau von Fenstern und Türen rund 25 Millionen Dosen 
Montageschaum ein. Ausgehärteter PU-Schaum verhält sich umweltneutral
und stellt somit keine Belastung für Mensch und Umwelt dar. Die 
benutzten PU-Schaumdosen beinhalten jedoch auch noch nach dem 
Gebrauch problematische und gesundheitsschädliche Reststoffe. Sie 
fallen deshalb unter die Kategorie der "besonders 
überwachungsbedürftigen Abfälle" und dürfen nicht über den Hausmüll, 
den Bauschuttcontainer oder im Verpackungsmüll (Gelbe Tonne/Gelber 
Sack) entsorgt werden, sondern müssen bei kommunalen Sammelstellen 
oder in so genannten Schadstoffmobilen abgegeben werden.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Thomas Fischer, Projektmanager Kreislaufwirtschaft, Deutsche
Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030
2400867-43, Fax: 030 2400867-19, fischer@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, 0151
550 17 009, fokken@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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