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Deutsche Umwelthilfe e.V.

VW verzichtet auf irreführende Werbung für Golf GTD

Berlin (ots)

Von der Deutschen Umwelthilfe angegriffene Anzeige,
in der VW nach An-sicht der DUH zum "Rasen für den Klimaschutz" 
aufruft, wird nicht mehr veröffentlicht - Umweltschützer ziehen 
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor Landgericht 
Braunschweig zurück
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat ihren Antrag auf Erlass 
einer Einstweiligen Verfügung gegen die Volkswagen AG wegen 
irreführender Werbung vor dem Landgericht Braunschweig 
zurückgenommen. Der Verzicht erfolgte, da VW versichert hatte, die 
dem Rechtsstreit zugrundeliegende Werbung für den neuen Golf GTD 
nicht mehr drucken zu lassen. Auch die parallel verbreitete 
Internet-Werbung wurde von VW entsprechend geändert.
"Wir haben unser Ziel faktisch erreicht. Die Anzeige, die nach 
unserer Überzeugung ein Großteil des Publikums missverstehen musste 
und ja auch sollte, wird nicht mehr veröf-fentlicht.", sagte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH gehe davon aus, dass 
sich VW an die Zusage halte und in Zukunft auf irreführende Werbung 
verzichte. "Das viel größere Problem ist damit leider keineswegs 
gelöst: VW wirbt angesichts von Klima- und Wirtschaftskrise mit der 
neuen Sparsamkeit seiner Modelle und verkauft gleichzeitig weiter in 
großer Vielfalt Fahrzeuge, die zu schwer, zu spritdurstig, zu schnell
und zu kli-maschädlich sind."
DUH-Anwalt Remo Klinger von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger:
"Wir sind überzeugt, dass wir uns in einem Hauptsacheverfahren nach 
Erstellung eines Sachverstän-digengutachtens vor Gericht durchgesetzt
hätten.."
Auslöser des Rechtsstreits war eine Anzeige, in der der neue Golf 
GTD unter dem Slogan "Ändern Sie nicht Ihren Fahrstil, ändern Sie Ihr
Auto" eine Steilküsten-Straße entlang bretterte. Im Anzeigentext 
wurde für den Diesel-Golf unter anderem mit den Worten geworben, sein
"2,0-l-TDI-Dieselmotor mit 125 kW (170 PS) verbraucht kombiniert nur 
5,3l/100km. Und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 222
km/h". Die Aussage war nach Überzeugung der DUH falsch und 
irreführend, weil der Golf GTD nach Testberichten in 
Fachzeitschriften im Höchstgeschwindigkeitsbereich nicht 5,3 Liter, 
son-dern deutlich über 10 Liter auf 100 km verbraucht. Das 
Landgericht äußerte in der mündlichen Verhandlung Zweifel, ob damit 
eine Irreführung des Verbrauchers einherginge, gab aber auch zu 
verstehen, dass ein womöglich notwendiges Sachverständigengutachten, 
das über diese Frage abschließende Klärung bringen würde, erst in 
einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren hätte eingeholt werden 
können. Dieses erübrigt sich nunmehr.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Mobil.: 0171 3649170, Fax: 030 2400 867-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030-88472-80, Mobil:
0171-2435458, klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 01715660577, Tel.: 0302400867-0, Fax:
0302400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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