Deutsche Umwelthilfe stellt Eilantrag gegen Aufweichung der Umweltzone Hannover
Berlin (ots)
Luftreinhalteplan der Stadt darf aus juristischen Gründen nicht verändert werden - Weitere Bürger von Hannover kämpfen für "saubere Luft" und schließen sich der DUH an - DUH wirft FDP-Minister Amtsmissbrauch und "Klientelpolitik" für die Automobilindustrie und ihres Verbandes VDA vor - DUH-Geschäftsführer Resch: Umweltminister Sander handelt bei seinem Angriff auf die Umweltzone "rücksichtslos und rechtswidrig" und setzt die Gesundheit der Bürger aufs Spiel
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hannover gegen die Aufweichung der Umweltzone der Stadt gestellt. Die DUH unterstützt mit dem Antrag zwei Bewohner der Umweltzone, die sicherstellen wollen, dass weiterhin nur schadstoffgeminderte Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone Hannover fahren dürfen. Ein zweiter Eilantrag der DUH ist vorbereitet und wird gestellt, wenn eine sofort vollziehbare Ausnahmegenehmigung vorliegt. Mit dem heute gestellten Eilantrag soll zunächst die rechtswidrige Änderung des Luftreinhalteplans verhindert werden. Der sieht eindeutig vor, dass nur emissionsarme Fahrzeuge mit grüner Plakette ab dem 1. Januar 2010 in die Umweltzone fahren dürfen. Die DUH zeigt sich bezüglich der Aussichten zuversichtlich: "Wir werden mit dem Antrag Erfolg haben, denn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Änderung des Luftreinhalteplans liegen nicht vor. Dies beginnt schon damit, dass es an der zwingend nötigen Beteiligung der Öffentlichkeit fehlt", sagt Remo Klinger, DUH-Prozessbevoll¬mächtigter aus der Kanzlei Geulen & Klinger.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wirft Niedersachsens so genannten Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) vor, einmal mehr Klientelpolitik für die Wirtschaft auf dem Rücken der Gesundheit der Bürger zu spielen. "Sander vertritt knallhart die Interessen der für die giftigen Dieselabgase verantwortlichen Automobilhersteller. Nur Tage nach der Forderung des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), für Fahrzeuge der Schadstoffnorm Euro3 und damit gelber Plakette Einfahrtverbote aufzuheben, setzt Sander diese Bitte eines Wirtschaftsverbandes mit einer rechtswidrigen Weisung an die Stadt Hannover um."
Besondere Mühe machte sich der für den Vollzug von VDA-Anweisungen zuständige Landesminister auch nicht mit der Begründung seines Erlasses, der formal fehlerhaft und fachlich voller Fehler ist. "Selten hat ein deutsches Regierungsmitglied Fakten und Studien so ins Gegenteil verdreht wie bei dieser Weisung zur Teilaufhebung der Umweltzone von Hannover. Die DUH geht nicht davon aus, dass es sich um ein Versehen handelt, sondern unterstellt Sander, bewusst wider besseres Wissen zu agieren. Im Frühjahr letzten Jahres hatte bereits das Verwaltungsgericht Hannover eben die Wirksamkeit der Plakettenregelung ausdrücklich auch bezogen auf NO2 bzw. NOx bestätigt", sagte Resch.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil.: 0171 3649170, resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15, 10719 Berlin, Tel.: 030 884728-0, Fax: 030 884728-10,
klinger@geulen.com
Ulrike Fokken, Sprecherin Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, 0151 550 17 009, fokken@duh.de
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