Deutsche Umwelthilfe stoppt Verbrauchertäuschung von Coca-Cola per Einstweiliger Verfügung
Berlin (ots)
Landgericht Berlin untersagt der Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG die Verbreitung falscher Aussagen über Einweg-Plastikflaschen aus Recyclingmaterial
Die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG (CCEAG) darf nicht mehr behaupten, für das Produkt Coca-Cola Life erstmalig im Unternehmen weltweit eine Flasche einzusetzen, die ausschließlich aus recyceltem Kunststoff besteht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte herausgefunden, dass die Recyclingflaschen aus PET nur in Deutschland zum Einsatz kommen. Weil sich Coca-Cola gegenüber der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation weigerte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die irreführenden Aussagen auch in Zukunft zu unterlassen, beantragte die DUH beim Landgericht Berlin am 29. Juni 2015 eine Einstweilige Verfügung, die das Gericht nun erließ und heute per Gerichtsvollzieher zustellte.
"Coca-Cola verweigert die korrekte Kennzeichnung seiner Einweg-Flaschen und Getränkedosen und täuscht den Verbraucher über die Umwelteigenschaften seiner Einweg-Plastikflaschen. Mit falschen Fakten und einem auf Öko getrimmten Design versucht der Getränkekonzern, vom Ausstieg aus den umweltfreundlichen Mehrwegflaschen abzulenken. Dabei schreckt Coca-Cola auch vor Verbrauchertäuschung nicht zurück", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
"Einwegflaschen aus Plastik sind wiederbefüllbaren Mehrwegflaschen ökologisch unterlegen, weil sie ressourcenintensiv in der Herstellung sind, das Klima belasten und unnötige Abfälle produzieren. Der Einsatz von Recyclingmaterial kann deren Umweltauswirkungen zwar verringern, aber nicht kompensieren", erklärt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Die DUH fordert Coca-Cola deshalb auf in Deutschland weiterhin auf Mehrwegflaschen zu setzen.
Den DUH-Faktencheck zum Mehrwegausstieg von Coca-Cola finden Sie unter http://www.duh.de/ccfakten.html. Das Plakatmotiv "Coca-Cola killt Mehrweg" unter http://l.duh.de/p090615.
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