Landgericht Düsseldorf verhandelt Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe zur einstweiligen Verfügung von Volkswagen zum Software-Update
Berlin (ots)
VW versucht Umwelt- und Verbraucherschutzverband mundtot zu machen: Ohne Anhörung erwirkte die Volkswagen AG Ende März 2017 eine einstweilige Verfügung gegen die DUH und deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch - Absurde Folge: DUH darf weiterhin auf die hohen NOx-Emissionen eines VW Golf Diesel nach dem Software-Update hinweisen, nicht aber den Eindruck erwecken, dass die Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden. So lange diese Verfügung besteht, ist die DUH in ihrer Arbeit daran gehindert, diese erschreckend hohen Stickoxid-Emissionen von VW-Betrugsdiesel nach dem Softwareupdate zu bewerten und Aussagen zur Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit zu tätigen
An diesem Mittwoch verhandelt das Landgericht Düsseldorf über den Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf eine auf Antrag von VW gegenüber der DUH am 29. März 2017 erlassene einstweilige Verfügung.
Anlass ist eine Pressemitteilung der DUH vom 17. März 2017. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte im Rahmen ihres Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) die realen Abgaswerte eines VW Golf mit illegaler Abschalteinrichtung vor und nach dem Software Update gemessen, die Ergebnisse bekannt gegeben und bewertet.
Nach der Daimler AG geht mit VW nun ein zweiter großer Autokonzern in Deutschland mit einer einstweiligen Verfügung gegen die DUH bzw. in diesem Fall sogar direkt gegen ihren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch vor und versucht die Aufklärungsarbeit zu behindern. Das Muster ist jeweils dasselbe: Ohne Anhörung oder mündliche Verhandlung wird die Aufklärungsarbeit über Monate durch eine einstweilige Verfügung behindert. Im Falle Daimler hat die DUH den Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin und dem Landegericht Hamburg gewonnen, die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben, das Urteil ist rechtskräftig. Dasselbe erwarten wir im Fall Volkswagen.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung an presse@duh.de
Datum: Mittwoch, 24. Mai 2017, 14:15 Uhr Ort: Landgericht Düsseldorf, 2. Etage, Raum 2. 123, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf
Teilnehmer: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
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