Nach Akteneinsicht zum geplanten LNG-Terminal in Wilhelmshaven: Deutsche Umwelthilfe warnt vor fossiler Überkapazität und Rechtsverstößen
Berlin (ots)
- Planungsunterlagen bestätigen Argumente der Deutschen Umwelthilfe gegen vorzeitigen Baubeginn des LNG-Terminals Wilhelmshaven
- Interne Dokumente legen nahe, dass Verantwortliche im Verfahren rechtliche Bedenken ignoriert haben; Unterlagen sind zudem immer noch unvollständig
- DUH sieht drohende fossile Überkapazität: Auswirkungen auf das Klima werden weiterhin nicht untersucht, tatsächlicher Bedarf bleibt ungeprüft
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Verfahren um die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns für den Anleger des geplanten LNG-Terminals in Wilhelmshaven Akteneinsicht erhalten. Die Prüfung der Unterlagen bestätigt die Sorgen des Umwelt- und Verbraucherschutzverbands. So geht daraus nicht hervor, ob das Projekt wirklich nur kurzfristig eventuelle krisenbedingte Engpässe verhindern soll - oder ob die Infrastruktur für Jahrzehnte in eine neue Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen führen wird. Die Auswirkungen der gesamten Anlage auf das Klima werden nicht geprüft. Und immer noch fehlen Daten und Fakten, die zeigen, ob das Terminal überhaupt oder gegebenenfalls wie lange und umfangreich benötigt wird. Die DUH warnt deshalb: Eine Genehmigung auf Basis dieser Planungen kann bedeuten, dass massive fossile Überkapazitäten aufgebaut werden, die nicht benötigt werden, aber die Klimaziele bedrohen. Der Verband hat deshalb seinen Widerspruch bei den zuständigen Behörden bekräftigt und begründet und fordert eine umfassende Prüfung der Klimaauswirkungen des Projekts sowie des tatsächlichen Bedarfs.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Für die Energiesicherheit müssen wir zuallererst wissen, welche LNG-Importkapazitäten wir in Deutschland tatsächlich brauchen. Die Planungsunterlagen zum LNG-Terminal Wilhelmshaven zeigen, dass der Bedarf bislang lediglich behauptet, aber nicht ausreichend geprüft wurde. Damit bleibt dieses Projekt ein klimapolitischer Blindflug. So wichtig Energiesicherheit unbestritten ist: Wir dürfen sie nicht gegen die Klimakrise ausspielen. Die Auswirkungen des Projektes auf das globale Klima müssen dringend geprüft und seine Vereinbarkeit mit dem deutschen Klimaschutzgesetz sichergestellt werden."
Auch rechtlich hält die DUH die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für problematisch. Einerseits sind die zur Einsicht vorgelegten Planungsunterlagen immer noch unvollständig und lassen deswegen keinen Schluss auf die Genehmigungsfähigkeit zu. Andererseits wird das Projekt unzulässig in verschiedene Einzelteile aufgespaltet und so eine Umweltverträglichkeitsprüfung umgangen. Den internen Unterlagen zufolge haben selbst Mitarbeitende der zuständigen Behörden wegen dieses Vorgehens rechtliche Bedenken geäußert, die offenbar ignoriert wurden.
Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin: "Die Bewältigung der Klimakrise und die Sicherstellung der Energieversorgung müssen zusammengedacht werden. Das bedeutet auch, dass ein einheitlicher Sachverhalt unverändert als solcher betrachtet werden muss, er darf nicht willkürlich aufgespaltet werden. Errichtung und Betrieb von Anleger, schwimmendem LNG-Terminal, landseitigem Terminal und Anschlusspipeline sind ein Gesamtprojekt. Die Klimawirkungen sind entsprechend gesamtheitlich zu ermitteln und zu bewerten. Mit dem hier gewählten scheibchenweisen Vorgehen soll jedoch eine Gesamtbetrachtung der Klimaauswirkungen sowie der sonstigen Umweltauswirkungen vermieden werden, es sollen offenbar sukzessive vollendete Tatsachen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit geschaffen werden. Das ist mit geltendem Recht nicht vereinbar."
Hintergrund:
Die DUH hat am 4. Mai 2022 Widerspruch gegen die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns für das schwimmende LNG-Terminal in Wilhelmshaven eingereicht. Nachdem Akteneinsicht gewährt wurde, hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverband nach Prüfung der Akten diesen Widerspruch nun begründet. Damit läuft das verwaltungsrechtliche Widerspruchsverfahren weiter. Eine aufschiebende Wirkung hat dies nicht. Zuständig für das Verfahren ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN).
Link:
Zur Widerspruchsbegründung: https://l.duh.de/p220701
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
0160 94182496, rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell