Gesetzlicher Anspruch auf Umweltinformationen ignoriert: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen drei Städte wegen mangelnder Transparenz beim Parkraummanagement
Berlin (ots)
- Saarbrücken, Lübeck und Dessau-Roßlau verweigern gesetzlich verpflichtende Auskunft seit September 2024
- Nur 41 von 105 befragten Städten übermitteln Informationen innerhalb gesetzlicher Monatsfrist und einige Städte drohen abschreckende Gebühren an
- DUH fordert mehr Transparenz: Umweltdaten sollten grundsätzlich kostenlos und auf öffentlichen Portalen zugänglich gemacht werden
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen Saarbrücken, Lübeck und Dessau-Roßlau eingereicht, weil die drei Städte seit mehr als sechs Monaten die Herausgabe von Informationen zum Parkraummanagement verweigern. Im September 2024 hatte die DUH 21 Fragen zum Thema Parkraummanagement an insgesamt 105 Städte in Deutschland verschickt, darunter alle Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern und die fünf größten Städte jedes Bundeslandes. Nur 39 Prozent der Städte (41 von 105) haben die Fragen innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist beantwortet, darunter Spitzenreiter Moers bereits nach 8 Tagen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Das Recht auf Informationsfreiheit zu brechen, ist kein Kavaliersdelikt. Informationsfreiheit ist ein Grundrecht und zentral für die effektive Beteiligung der Zivilgesellschaft. Informationsanfragen erhöhen die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Politik und Verwaltung. Es ist ein Armutszeugnis, dass Anwaltsschreiben und Klagen nötig sind, um gesetzlich verankerte Ansprüche auf Informationen geltend machen zu können. Umweltdaten, die Städte und Gemeinden ohnehin erheben, sollten ohne Nachfrage standardmäßig und kostenlos in öffentlichen Online-Portalen zur Verfügung gestellt werden. Unsere Fragen dienen dazu, die Öffentlichkeit über das Thema Parken zu informieren und an der Gestaltung des öffentlichen Raums teilhaben zu lassen. Wir werden die Städte notfalls per Gerichtsurteil zur Herausgabe der Informationen verpflichten. Diese Verweigerungshaltung werden wir nicht durchgehen lassen."
Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) müssen innerhalb eines Monats beantwortet werden. Bei Umweltinformationsanfragen gilt nach der Aarhus-Konvention sowie dem Umweltinformationsgesetz (UIG) ebenfalls die Monatsfrist, die nur in Ausnahmefällen um einen weiteren Monat verlängert werden kann. Trotzdem haben sich einige Städte mehr als 100 Tage Zeit zum Antworten genommen, darunter Koblenz (143 Tage), Essen (140 Tage), Chemnitz (130 Tage) und Mainz (102 Tage). Das Schlusslicht bildet Frankfurt an der Oder mit 185 Tagen Antwortdauer. In 15 Fällen haben die Städte erst geantwortet, nachdem die DUH Anwaltsschreiben verschickt hatte.
Einige Städte drohen vor Beantwortung der Fragen Gebühren an oder stellen tatsächlich hohe Rechnungen. Dies kann besonders auf kleinere Organisationen oder Einzelpersonen abschreckend wirken. Die Stadt Magdeburg sprach mit 1.000 Euro die höchste Gebührenandrohung aus. Nach einem Widerspruch stellte Magdeburg letztlich eine Gebühr in Höhe von 168,25 Euro in Rechnung. Vier weitere der 105 befragten Städte verlangten Gebühren: St. Ingbert im Saarland (200 Euro), Lutherstadt Wittenberg (178,26 Euro), Zwickau (134,72 Euro) und Berlin (15 Euro).
Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter des Bereichs Verkehr und Luftreinhaltung der DUH: "Einzelne Städte missbrauchen die Möglichkeit, Gebühren zu erheben und schüchtern damit die Zivilgesellschaft ein. Die Androhung von bis zu 1.000 Euro Gebühren für eine einfache Umweltinformationsanfrage verfolgt ausschließlich das Ziel, die Zivilgesellschaft von weiteren Anfragen abzuhalten. Kleine Organisationen und Einzelpersonen werden schon durch Gebühren von 100 oder 200 Euro abgeschreckt. Die Möglichkeit, für die Bereitstellung von Umweltinformationen Gebühren zu erheben, gehört vollständig abgeschafft."
Die inhaltliche Auswertung des DUH-Fragenkatalogs zum Parkraummanagement läuft aktuell. Erste Daten zum Themenbereich Anwohnerparken wurden am 22. Februar 2025 veröffentlicht. Weitere Veröffentlichungen folgen.
Links:
- Zur vollständigen Städteliste zu Antwortdauer und Gebührenerhebung und zum DUH-Fragenkatalog zum Parkraummanagement: https://l.duh.de/p250324
- Zur Pressemitteilung vom 22. Februar: https://l.duh.de/p250222
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Robin Kulpa, Stellvertretender Bereichsleiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, kulpa@duh.de
DUH-Newsroom:
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