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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Nach 15 Jahren noch immer schlechte Luft: Deutsche Umwelthilfe fordert Partikelabscheider-Pflicht für bestehende und neu installierte Holzöfen

Berlin (ots)

  • DUH-Messungen zeigen: Hohe Luftverschmutzung in Wohngebieten trotz 15-jährigem Bestehen der Verordnung zu Emissionen aus Holzöfen und anderen Kleinfeuerungsanlagen
  • Massive Gesundheitsgefahr: Holzöfen und Holzheizungskessel stoßen deutschlandweit mehr Feinstaub aus als der Straßenverkehr
  • DUH fordert Einführung einer umfassenden Partikelabscheider-Pflicht für alle Holzöfen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für Holzöfen und andere Kleinfeuerungsanlagen weiterhin die Luft in vielen Wohngebieten stark mit Feinstaub belastet ist. Die DUH fordert daher eine Partikelabscheider-Pflicht für alle Holzöfen. Für bestehende Öfen bedarf es laut DUH einer Nachrüstung mit einem Partikelabscheider nach dem Stand der Technik. Für neue Öfen sollten die Vorgaben des Umweltzeichens "Blauer Engel" maßgeblich sein, die von vornherein den Einsatz wirksamer Abgasreinigungstechnik erfordern. Grundsätzlich empfiehlt die DUH, in der Gebäudewärme auf saubere Alternativen wie Wärmepumpen zu setzen. Die bundesweit 11,7 Millionen Holzöfen und 1,1 Millionen Holzheizungskessel stoßen insgesamt mehr Feinstaub aus als der gesamte Straßenverkehr in Deutschland.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Luftqualität in Deutschland ist nach wie vor zu schlecht. Das ist ein massives Gesundheitsrisiko, besonders für Kinder, alte Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen. Feinstaub wirkt sich negativ auf die Atemwege sowie das Herz-Kreislauf-System aus und erhöht das Risiko für Lungenkrebs. Die künftige Bundesregierung muss die deutsche Verordnung für bestehende Holzöfen dringend überarbeiten und eine strenge Revision der EU-Abgasgrenzwerte für neue Holzöfen vorantreiben. Notwendig sind deutlich verschärfte Abgasvorschriften, die den Einsatz eines Partikelabscheiders bei allen Öfen erforderlich machen. Das wäre zudem eine wirksame Maßnahme, mit der die Bundesregierung das von uns erstrittene Urteil zur Nachbesserung des Nationalen Luftreinhalteprogramms umsetzen und der drohenden Verfehlung der EU-Reduktionsverpflichtungen für Feinstaub entgegenwirken könnte."

Die DUH hat in den vergangenen Wochen gemeinsam mit lokalen Initiativen in Wohngebieten Rußpartikel in der Außenluft gemessen. Ruß ist ein besonders gesundheitsgefährdender Bestandteil von Feinstaub und erwärmt darüber hinaus das Klima 3.200-mal stärker als CO2.

Axel Friedrich, internationaler Experte für Luftreinhaltung: "Die Messungen zeigen, dass die Rußbelastung durch den Betrieb von Holzöfen vor allem in den Abendstunden drastisch ansteigt. 300 Nanogramm Ruß pro Kubikmeter sind für eine niedrig belastete Außenluft typisch - in vielen Wohngebieten haben wir jedoch Konzentrationen von über 4.000 Nanogramm gemessen. Durch eine Pflicht zur Nachrüstung mit einem Partikelabscheider können Ruß und andere ultrafeine Partikel um mehr als 90 Prozent gemindert werden."

Bei alten Öfen mit sehr hohem Schadstoffausstoß, bei denen sich eine Nachrüstung nicht lohnt, muss aus Sicht der DUH eine Stilllegung oder ein Austausch durch ein Neugerät erfolgen, das die Anforderungen des Blauen Engels erfüllt. Ergänzend zur Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben fordert der Umweltverband ein zeitlich begrenztes Partikelabscheider-Förderprogramm für Haushalte mit niedrigem Einkommen, um die verschärften Anforderungen sozial abzufedern.

Hintergrund:

Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) trat am 22. März 2010 in Kraft und beinhaltet unter anderem Anforderungen an den Ofenbestand - allerdings bislang nur für Öfen, die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden. Selbst Betreiber dieser alten Öfen können derzeit eine Außerbetriebnahme oder Nachrüstung mit einem wirksamen Partikelabscheider durch diverse Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher umgehen. Die Abgasgrenzwerte für neue Öfen sind seit 2022 EU-weit in Ecodesign-Verordnungen geregelt und erfordern ebenfalls noch nicht zwingend einen Partikelabscheider. Diese Ecodesign-Verordnungen werden derzeit überarbeitet.

Links:

  • Zu den Ergebnissen von Rußpartikel-Messungen in Wohngebieten und zum DUH-Policy Brief zur Revision der Ecodesign-Verordnungen: https://l.duh.de/p250324a

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Axel Friedrich, Internationaler Experte für Luftreinhaltung
0157 71592163, axel.friedrich.berlin@gmail.com

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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