Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutsche Umwelthilfe e.V. mehr verpassen.

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Feinstaub-Grenzwert in München 35 mal überschritten
Bund Naturschutz und Deutsche Umwelthilfe fordern Fahrverbote bereits ab Ostern

München / Berlin (ots)

Auch am gestrigen Donnerstag überschritt
München mit 76 µg Feinstaub pro Kubikmeter Luft den geltenden
Grenzwert von 50 µg an der Landshuter Allee wieder deutlich. Damit
ist das Maß voll und das in jeder Hinsicht:
Ab der nächsten Grenzwertüberschreitung bricht die
Landeshauptstadt München geltendes EU-Recht. Konkrete Maßnahmen zur
Einhaltung der Grenzwerte sind aber nicht erkennbar. Insbesondere die
Regierung von Oberbayern und die Bayerische Staatsregierung
blockieren gesundheitsfördernde Sofortmaßnahmen wie eine Sperrung des
Stadtgebiets für den Schwerlastverkehr.
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und der Bund Naturschutz (BN)
haben deshalb der Stadt München und der Regierung von Oberbayern eine
letzte Frist für die Einleitung kurzfristiger Maßnahmen gesetzt.
Aufgrund der aktuellen und dramatischen Entwicklung wurde diese Frist
nun verkürzt.
DUH und BN fordern Landeshauptstadt München und die Regierung nun
auf, bereits ab dem Osterwochenende durch Fahrverbote z.B. für LKW
die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Sollten entsprechende
Maßnahmen unterbleiben, werden DUH und BN in München zusammen mit 
betroffenen Anwohnern eine Musterklage zur Durchsetzung der 
Grenzwerte beim Verwaltungsgericht in München einreichen. 
Damit unterstreichen die beiden Umweltverbände den 
Rechtsanspruch der Münchner Bürger auf saubere Luft gerade 
auch an den Osterfeiertagen.
Nachfolgend ein Auszug aus dem Schreiben des DUH-Anwaltes Dr. Remo
Klinger an die Stadt München:
"...Da damit die Gefahr der Grenzwertüberschreitung (§ 4 Abs. 2
der 22. BImSchV) für das Jahr 2005 bereits am heutigen Tag droht,
beantragen wir, unverzüglich und binnen 24 Stunden alle notwendigen
und in ihrer Zuständigkeit stehenden Maßnahmen zur Einhaltung der
Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel (PM10) von 50 µm/m3 PM10
bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr an der
Landshuter Allee 112, 80637 München zu ergreifen.
Der Anspruch unseres Mandanten zur Ergreifung der erforderlichen
Maßnahmen ergibt sich unmittelbar aus § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO
i.V.m. § 45 BImSchG. Ein Entschließungsermessen zu der Frage, ob ihre
Behörde tätig wird, steht Ihnen nicht zu. Da der Kraftfahrzeugverkehr
die Hauptverursachungsquelle darstellt, ist hier anzusetzen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) Tel. 0171-3649170
Martin Hänsel, Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) Tel.
0173-7916945
Dr. Remo Klinger, Kanzlei Geulen und Klinger, Tel. 030-8847280

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Weitere Storys: Deutsche Umwelthilfe e.V.