Paul Kirchhof und der sanfte Verlust der Umwelt Deutsche Umwelthilfe legt Umwelt-Streichliste vor, die sich an den Vorstellungen des designierten Finanzministers orientiert
Radolfzell (ots)
Fördermaßnahmen in den Sektoren Kraftstoffe, Gebäudesanierung, Erneuerbare Energien würden Kirchhoffs Vereinfachungswahn zum Opfer fallen DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch warnt Union vor ökologischem Kahlschlag
Berlin, 13. September 2005: Die Umsetzung der von Unionskanzlerkandi- datin Angela Merkel unter Verschluss gehaltenen Streichliste des designierten Finanzministers Paul Kirchhof hätte verheerende Auswir- kungen auf die deutsche Umweltpolitik. Praktisch alle gegenwärtigen Maßnahmen des Staates, umweltschonendes Verhalten über Ökosteuern, Steuererleichterungen, Marktanreizprogramme für Umwelttechnologien oder ökologisch motivierte Subventionen zu befördern, stünden zur Disposition. Das geht aus der Umwelt-Streichliste hervor, die die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) auf der Basis der Kirchhof`schen Vorstellungen für ein radikal vereinfachtes Steuerrecht erstellt hat.
Wenn das Denken von Paul Kirchhof Einfluss auf die künftige Regierungsarbeit gewinnt, verabschiedet sich der Staat fast zwangsläufig aus seiner Verantwortung für die Umwelt und die Lebensgrundlagen unserer Kinder, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Wir warnen Unionskanzlerkandidatin Merkel vor einem ökologischen Kahlschlag. Der frühere Verfassungsrichter und Steuerjurist Kirchhof, der in dieser Funktion eine Reihe von Steuerurteilen des höchsten deutschen Gerichts zu verantworten hat, hält lenkende Steuern und noch viel mehr Ökosteuern für grundsätzlich illegitim. Sein auch in seinem jüngsten Buch ausdrücklich wiederholtes Credo lautet: Steuern sollen finanzieren, nicht steuern. Dort ist auch zu lesen, nicht einmal das im Grundgesetz verankerte Verfassungsziel des Umweltschutzes rechtfertige die Steuerförderung von Wind- oder Sonnenenergieanlagen. Denn deren ökologische Ziele seien kaum messbar genannt. In Wirklichkeit minderten die regenerativen Energien den nationalen Treibhausgasausstoß im Jahr 2004 um 70 Millionen Tonnen Kohlendioxid, im Jahr 2005 werden es bereits 80 Millionen Tonnen sein. Sie leisten damit den mit Abstand größten Beitrag zur CO2-Minderung der vergangenen Jahre.
Resch: Bei Kirchhof mischt sich Unwissenheit über ökologische Zusammenhänge mit missionarischem Eifer bei dem, was er für steuergerecht hält. Der frühere Verfassungsrichter betrachte Steuergleichheit als das Fundament der bürgerlichen Freiheit, wobei diese Freiheit im Konfliktfall auch auf Kosten der Umwelt bewahrt werden solle. In die Freiheit zur Zerstörung der Lebensgrundlagen darf der Staat nach diesem hermetischen Weltbild weder mit Steuerprivilegien noch mit Steuersanktionen eingreifen, nicht mit Ökosteuern, Abschreibungsmöglichkeiten, Subventionen oder sonst wie. Wie Merkels designierter Finanzminister so das Staatsziel Umweltschutz angemessen verfolgen will, bleibt schleierhaft, sagte Resch. Dabei gebe es über die Notwendigkeit, das deutsche Steuerrecht zu entrümpeln, das Umweltrecht zu vereinheitlichen und ungerechtfertigte Steuerschlupflöcher zu stopfen, in der Gesellschaft im Prinzip einen breiten Konsens, sagte Resch. Aber die Bürger müssten vorher wissen, dass Kirchhofs Vereinfachungswahn nicht nur die Ökosteuer oder die Förderung Erneuerbarer Energien zum Opfer fallen würden, sondern auch viele andere Instrumente, mit denen der Staat aus guten Gründen versuche, lokale und globale Umweltprobleme in den Griff zu kriegen. Und mit denen er gleichzeitig Millionen Menschen dabei helfe, zum Beispiel ihre Energierechnung auf erträglicher Höhe zu halten. Das gelte für Modernisierungsmaßnahmen an Häusern und Wohnungen, wenn damit auch Fenster und Dächer besser gedämmt oder ein effizienter Heizkessel installiert werde. Das gelte für die vielfältige Förderung des öffentlichen Personenverkehrs oder die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe oder Erd- und Flüssiggas in Fahrzeugen. Und es reicht bis zur Abschaffung eines der wichtigsten Umwelt-Förderprogramme: dem Klimaschutz in der Altbausanierung. In einem Gespräch der Umweltverbände mit Angela Merkel und Klaus Lippolt am vergangenen Montag in Berlin erklärte Lippolt, diese werde natürlich auch gestrichen.
Unter Verweis auf die von der DUH vorgelegten Liste sagte Resch, sie erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ganze Bereiche, wie etwa umweltbasierte Abschreibungsmöglichkeiten seien dort nicht aufgeführt. Im Prinzip steht all das auf der Abschussliste von Herrn Kirchhof. Es geht bei den Vorstellungen von Herrn Kirchhof um Freiheit, es geht um soziale Gerechtigkeit, aber es geht mindestens ebenso sehr um die Frage der ökologischen Modernisierung und ob der Staat sich daraus zurückziehen darf. Das wäre die Konsequenz, wenn sich das von Union und FDP im Prinzip bejubelte Denken von Herrn Kirchhof durchsetzt.
Der früheren Umweltministerin Angela Merkel warf Resch vor, einen Umwelt-Desperado in ihr Kompetenz-Team geholt zu haben, ohne über die Konsequenzen seiner Vorschläge für die einst von ihr selbst mitentwickelte Klimapolitik nachzudenken. Dies belege einmal mehr den untergeordneten Stellenwert, den die Kanzlerkandidatin dem Umweltthema heute noch zubillige. Kirchhof sei auch unter Steuerrechtlern weitgehend isoliert, wie zuletzt das Ökosteuer- Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr gezeigt habe, das die Ökosteuer in vollem Umfang bestätigt habe.
Gerd Rosenkranz, der Leiter Politik der DUH, sagte, Kirchhof wolle den Einzelnen, den Gewerbetreibenden und den Unternehmen mit seinen Vorschlägen einer radikalen Steuerreform und eines ebenso rücksichtslosen Subventionsabbaus ihre Freiheit zurückgeben. Dagegen habe die DUH keinerlei Einwände. Unter Hinweis auf Kirchhofs Steuer-buch mit dem Titel Der sanfte Verlust der Freiheit sagte Rosenkranz: Der Staat ist gleichzeitig verpflichtet dieser Freiheit besser sanft als rabiat Grenzen zu setzen, wo sie anderen oder anderen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen entziehen. Auch einen sanften Verlust der Umwelt darf es nicht geben.
Vehement sprach sich Rosenkranz gegen einen undifferenzierten Abbau von Subventionen nach der Rasenmähermethode aus, wie sie in Kirchhofs Konzept angelegt sei. Das sei so populär wie falsch. Nirgends sonst trete derart klar zutage wie im Umweltbereich, dass es derzeit ökologisch segensreiche und ökologisch schädliche Subventionen gebe. Als Negativ-Beispiele nannte Rosenkranz die Entfernungspauschale, die Eigenheimzulage, die Steinkohlesubventionen und die steuerfreien Entsorgungsrückstellungen für Atomkraftwerke, als Positiv-Beispiele die Förderung von Energieeffizienz im Gebäudebereich und Solarwärme- Kollektoren zur Warmwasserversorgung und Heizungsunterstützung. Mit der Rasenmäher-Methode und noch viel mehr mit der von Kirchhof und seinen Anhängern propagierten Weg-Mit-allen-Subventionen-Methode verzichte die Politik letztlich auf ihren Gestaltungsanspruch. Rosenkranz: Kirchhoff will die Umweltpolitik zugunsten einer blutleeren Steuergleichheit opfern. Darauf darf sich die Politik nicht einlassen. Es gibt gute und schlechte Subventionen, gute und schlechte Steueranreize ganz besonders im Umweltschutz. Welche gut sind und welche schlecht, darüber kann und muss gestritten werden. Diesen Streit nennt man Politik.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell, Tel.: 07732 / 9995-0, Fax: 07732 / 9995-77, mobil 0171 / 3649170, e-Mail: resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60 577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
Die Kirchhof-Umwelt-Streichliste
Vorbemerkung
Die folgende Streichliste wurde von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) auf Basis der veröffentlichten Grundpositionen des designierten Finanzministers einer schwarz-gelben Koalition, Paul Kirchhof, zusammengestellt. Sie will die möglichen Rückwirkungen des Kirchhof`schen Begriffs der Steuerfreiheit auf die Fähigkeit des Staates beleuchten, umweltfreundliches Verhalten zu fördern und umweltschädliches Verhalten zu sanktionieren. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
1. Umweltbezogene Steuern/Ökosteuer
Unter dem Begriff der umweltbezogenen Steuern werden gemäß einer auf internationaler Ebene gebräuchlichen Abgrenzung alle Steuern zusammengefasst, die den Energieverbrauch, die Emissionen, den Verkehr oder schädliche Stoffausbringungen (Pestizide o.ä.) besteuern, unabhängig von den Beweggründen für die Einführung der Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen. Hierunter fallen
Ø die Mineralölsteuer einschließlich des sich durch die Ökosteuer ergebenen Anteils Ø die Kfz-Steuer sowie Ø die Stromsteuer als weiterer Inhalt der Ökosteuer
Der Teil, der Einnahmen aus der Ökosteuer, der nicht in die Rentenversicherung geht, dient zur Finanzierung von Maßnahmen im Umweltschutzbereich, so wird etwa das Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien teilweise durch Einnahmen aus der Ökosteuer finanziert.
Paul Kirchhof hat sich wie Angela Merkel regelmäßig kritisch zur Ökosteuer geäußert. Beide wollen sie abschaffen, sobald die Haushaltslage dies zulässt. Demgegenüber heißt es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ökosteuer vom 20.4.2004 ausdrücklich:
(1) Strom- und Mineralölsteuer sind Verbrauchssteuern im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG. Die Einführung der Stromsteuer und die Erhöhung der Mineralölsteuer im Rahmen der ökologischen Steuerreform berühren das Grundrecht der Berufsfreiheit der Verbraucher nicht.
(2) Die Differenzierung zwischen Produzierendem Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen bei der Steuervergünstigung nach § 9 Abs. 3, § 10 Abs. 1, 2 StromStG sowie nach den §§ 25, 25a MinöStG verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
(3) Aus einer Steuervergünstigung für eine Gruppe erwächst aus Art. 3 Abs. 1 GG kein Anspruch einer anderen Gruppe auf eine andere Steuervergünstigung, die wirtschaftlich zu einer vergleichbaren Entlastung führt.
In den Urteilsgründen wird zudem noch einmal der Zweck von Besteuerung, nämlich die Ausstattung des staatlichen Haushalts mit Finanzmitteln zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben hervorgehoben. Weiter heißt es in den Urteilsgründen:
Der Umstand, dass der Gesetzgeber mit der Stromsteuer und mit der Erhöhung der Mineralölsteuer auch Lenkungsziele verfolgt, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die gezielte Höherbelastung bestimmter steuerlicher Verbrauchstatbestände kann insbesondere auch durch umweltpolitische Zwecke gerechtfertigt werden.
2. Umweltrelevante Subventionen in Form von Zuschüssen
Ø Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien: Danach gewährt der Bund über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle u.a. Zuschüsse für
· Solarkollektoren · Kleine Biomasseanlagen · Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, KMU- Unternehmen sowie Kommunen.
Ø Zuschüsse des Bundes gibt es ferner im Rahmen des Marktein- führungsprogramms Nachwachsende Rohstoffe sowie
Ø für Vor-Ort-Beratungen. Danach werden Beratungen, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärme- erzeugung und verteilung beziehen, unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien, gefördert. Wohnungs- und Hauseigentümer können diesen Zuschuss in Anspruch nehmen.
3. Umweltrelevante Subventionen in Form von zinsgünstigen Darlehen
Ø Gebäudesanierungsprogramm der KfW zur CO2-Minderung: Der Bund stellt hierfür in Form von Zinszuschüssen an die KfW rund 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Das Programm dient der Kreditfinanzierung von besonders emissionsmindernden Maßnahmen der Heizungserneuerung und der energetischen Verbesserung der Gebäudeaußenhülle bei vermie- tetem und eigengenutztem Wohnraum (Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches und Wärmedämmung der Außenwände, Erneuerung der Fenster). Bezweckt ist die besonders zinsgünstige langfristige Finanzierung von komplexen Investitionen zur CO2- Minderung und zur Energieeinsparung in Wohngebäuden des Altbau- bestandes mit einem CO2- Einsparungseffekt von mindestens 40 kg/m2 Wohnfläche.
Ø CO2-Minderungsprogramm der KfW für die alten Länder: Es werden vom Bund Zuschüsse an die KfW bereitgestellt, mit denen eine bis zu 2%ige Zinsverbilligung für Kredite in einer 1. Tranche mit einem Volumen von 0,5 Mrd. Euro zur Durchführung von Wärmedämmmaßnahmen und zur Heizungserneuerung im Gebäudebestand der alten Länder (einschl. West-Berlin) finanziert wird (z.B. Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle, Installation von Brennwertkesseln oder Niedrigtemperatur-Kesseln, Nutzung Erneuerbarer Energien durch Installation von Wärmepumpen, solarthermischen Anlagen, Photovoltaikanlagen, Errichtung und Ersterwerb von Energiesparhäusern und Passivhäusern usw).
Ø Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien: Darlehen wer-den hiernach gewährt für große Biomasseanlagen, Biogasanlagen, Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie. Das Marktanreizprogramm knüpft an das Förderprogramm Erneuerbare Energien der KfW an. Die Kredite werden durch das Marktanreiz- programm zusätzlich verbilligt. Die Darlehensnehmer erhalten einen Schuldenerlass auf das ausgereichte Darlehen.
4. Steuervergünstigungen
Ø Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Personenbeförderung im Nahverkehr (Einnahmenausfälle für den Staat: 570 Mio Euro)
Ø Kfz-Steuerbefreiung für Busse und Anhänger für den Linienverkehr: zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (Einnahmenausfälle für den Staat: 90 Mio Euro)
Ø Kfz-Steuerbefreiung für Fahrzeuge im kombinierten Schienen- Straßen-Verkehr
Ø Kfz-Steuerermäßigung für Elektrofahrzeuge (Einnahmenausfälle für den Staat: 1 Mio Euro)
Ø Mineralölsteuervergünstigung für Flüssiggas/Erdgas für Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr (Einnahmenausfälle für den Staat: 20 Mio Euro)
Ø Befreiung aller Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer (betrifft sämtliche Bioheizstoffe, Biogas, synthetisches Benzin und Diesel aus fester Biomasse, Bioethanol, Biomethanol)
Ø Mineralölsteuerbegünstigung für den ÖPNV (Einnahmenausfälle für den Staat: 61 Mio Euro)
Ø Steuervergünstigung für Strom im Schienenbahnverkehr (Einnahmenausfälle für den Staat: 160 Mio Euro)
Ø Gewinnsteuerermäßigung für Wasserkraftwerke(Körperschafts- steuervergünstigung): dient der Förderung des Baus von Wasserkraftwerken (Einnahmen-ausfälle für den Staat: 1 Mio Euro)
Ø Steuerfreiheit für Jobtickets
Ø Erhöhte Absetzungen für bestimmten Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwand nach § 7h EStG (steuersatzabhängige Einkommenssteuervergünstigung): fördert die Modernisierung von Altbausubstanz (Einnahmenausfälle für den Staat: 21 Mio Euro)
Ø Und dann noch: Ökologische Zusatzförderung nach § 9 Abs. 3, 4 EigZulG (steuersatzunabhängige Einkommenssteuervergünstigung, Einnahmenausfälle für den Staat: 111 Mio Euro). Anmerkung: DUH lehnt Eigenheimzulage als ökologisch kontraproduktiv ab; diese Förderung sollte deshalb unabhängig von der Eigenheimzulage im Fall von Sanierungen oder Neubauten gewährt werden.
5. Indirekte Förderung aus EEG und KWKG
Die Förderung von Erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sind keine Subventionen, sondern werden verursachergerecht von den Energieverbrauchern aufgebracht. Auch sie stehen unter schwarz-gelb auf dem Prüfstand. Ebenso verhält es sich im Fall der umweltschonenden, gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung.
6. Förderung des ökologischen Landbaus
Die Finanzierung der Förderprogramme für den ökologischen Landbau teilen sich EU, Bund und Länder. Auch sie stehen zur Disposition, wenn sich die Kirchhof`sche Vorstellungen durchsetzen.
Ansprechpartner für Rückfragen: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell, Tel.: 07732 / 9995-0, Fax: 07732 / 9995-77, mobil 0171 / 3649170, e-Mail: resch@duh.de Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60 577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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