Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutsche Umwelthilfe e.V. mehr verpassen.

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Druckchemikalie ITX in Kartonverpackungen: Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht neue Analysewerte - Frucht- und Gemüsesäfte zum Teil noch stärker belastet als bisher bekannt

Ein Dokument

Berlin (ots)

Nach der „Entwarnung" durch das Verbraucherschutzministerium
zeigen von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) in Auftrag gegebene
Untersuchungen weiterer Obst- und Gemüsesäfte ITX-Belastungen, die
zum Teil noch erheblich höher liegen als diejenigen, die vergangene
Woche in zwei bei Aldi und Lidl verkauften Säften gefunden worden
waren. Die DUH wirft Minister Seehofer vor, dem Interesse der
Industrie, belastete Getränke weiterzuverkaufen, Vorrang zu geben vor
einem vorsorgenden Verbraucherschutz. Tatsächlich ist bis heute
wissenschaftlich nicht geklärt, ob ITX gesundheitsunschädlich ist.
Die Belastung von Frucht- und Gemüsesäften in Kartonverpackungen
mit der Druckchemikalie Isopropylthioxanton (ITX) ist offenbar kein
Einzelfall. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hatte vor einer Woche
die ITX-Kontamination des Aldi-Apfelsaftes „Apfelblüte" sowie des
Lidl-Gemüsesaftes „vitafit" aufgedeckt. Aldi und Lidl erklärten
daraufhin, die kontaminierten Säfte nicht weiter zu verkaufen.
Im Rahmen einer von der DUH in Auftrag gegebenen neuerlichen
Untersuchung wurden weitere mit ITX belastete Frucht- und Gemüsesäfte
gefunden. Die Spitzenbelastung lag mit 211 µg/kg um den Faktor drei
höher als bei den bisherigen Funden. Bei den drei am höchsten
belasteten Säften handelt es sich um den in Berlin bei einer „NETTO
Stavenhagen" -Filiale (NETTO Dicounter mit Biß!) gekauften
Tomatensaft „Rimi" mit 211 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg), den bei
einer Norma-Filiale ebenfalls in Berlin gekauften Tomatensaft
„Grünfink" mit 79 µg/kg und das Multivitamin Fruchtgetränk „Frucht
Tiger" von Granini im 0,2 l Karton mit 97 µg/kg. Bei vier weiteren
Säften lag die ITX-Belastung zwischen 16 und 39 µg/kg. Erneut waren
Verpackungen der Hersteller Tetrapak („Frucht Tiger", „Grünfink") und
Elopak („Rimi") betroffen. Damit erweist sich die Behauptung der
Verpackungsindustrie als verfrüht, wegen der inzwischen angeblich
erfolgten Umstellung der Produktion auf ITX-freie Verfahren sei das
ITX-Problem weitgehend erledigt.
„Das Hauptinteresse der Kartonverpackungsindustrie besteht
offenbar darin, die bereits abgefüllten Chargen noch vollständig an
den Mann und an die Frau zu bringen. Das halten wir für
unverantwortlich", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Hart griff die DUH Verbraucherschutzminister Horst Seehofer an.
Dieser hatte in der vergangenen Woche die ITX-Belastung von Säften
zwar als „unerwünscht" bezeichnet, aber gleichwohl erklärt, die in
Aldi- und Lidl-Säften gefundenen Konzentrationen stellten kein
Gesundheitsrisiko dar. Resch: „Die Entwarnung des Ministeriums
erfolgt tatsächlich ohne wissenschaftlich fundierte Grundlage. So
liegen für ITX keinerlei Untersuchungen über toxische und kanzerogene
Wirkungen vor. Dieses Nichtwissen beruht letztlich auf einer
Regelungslücke in den Bestimmungen zur Sicherheit von
Nahrungsmitteln. Dies darf jedoch nicht zu Lasten des
Verbraucherschutzes gehen".
Während zum Beispiel bei der Zulassung von Chemikalien, die
bestimmten Verpackungsmaterialien zugesetzt werden, detaillierte
Untersuchungsanforderungen gibt, existieren vergleichbare Regelungen
für Druckfarben, die - wie ITX - auf der Außenseite von
Lebensmittelverpackungen eingesetzt werden, bis heute nicht. Folglich
wurde ITX auch niemals systematisch auf mögliche gesundheitliche
Folgen untersucht. Die bislang allein durchgeführten gentoxischen
Untersuchungen, auf die die Europäische Agentur für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) hingewiesen hatten, sind daher nach Überzeugung
der DUH unzureichend, um die gesundheitliche Relevanz von ITX
vollständig bewerten zu können. Zu diesem Ergebnis gelangt im Übrigen
auch das BfR in seiner Stellungnahme vom 25. November 2005.
„Auf derart unzureichender Faktenlage kann kein verantwortlicher
Minister Entwarnung geben. Österreich und Südtirol (Italien)
operieren zwischenzeitlich mit einem Vorsorgewert von 50 Mikrogramm.
Vorsorgender Verbraucherschutz hieße, dass Herr Seehofer zusammen mit
seinen jeweils auf Länderebene zuständigen Kollegen zumindest
Untersuchungen möglicher weiterer ITX-Belastungen sowie zur
gesundheitlichen Relevanz von ITX veranlasst. Herr Seehofer sorgt
sich jedoch offenbar mehr um das Wohl der für die ITX-Belastung
verantwortlichen Verpackungsindustrie als für den Anspruch der
Verbraucher auf unbelastete Lebensmittel", so Resch.
Anders als das Verbraucherschutzministerium unterstützt die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Forderungen der DUH. So erklärte deren
Pressestelle am 24. Januar 2006:  „Auch wenn die europäische Behörde
für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kürzlich in einem Gutachten
festgestellt hat, dass grundsätzlich keine Hinweise darauf vorliegen,
das ITX in den gefundenen Mengen gesundheitlichschädlich sei, raten
wir im Sinne der Selbstkontrolle der Unternehmen dazu, die
betroffenen Produkte aus dem Handel zu ziehen. Dies ist eine Frage
des Verbrauchervertrauens. Bestandteile von Druckereifarbe haben in
Lebensmitteln nichts zu suchen. Eine Kontamination muss zukünftig
ausgeschlossen werden."
Die Deutsche Umwelthilfe erhebt zudem schwere Vorwürfe gegen die
Hersteller der Fruchtsaftkartonagen. So hatte die Firma Elopak auf
besorgte Anfragen von Fruchtsaftabfüllern in einem Schreiben am 21.
November 2005 erklärt: „Kürzlich wurde die mögliche ITX-Migration in
als Lebensmittel-Simulationsstoff verwendete 3%ige Essigsäure
untersucht. Hierbei wurde festgestellt, dass die Konzentration
unterhalb des Nachweisgrenzwerts lag. Eine Gesundheitsgefährdung
durch ITX-Migration in Fruchtsäfte ist deshalb nicht gegeben."
„Die Fruchtsaftabfüller wurden mit derartigen verharmlosenden
Aussagen in die Irre geführt", so Resch. Ausgangspunkt der
Belastungen ist ein Produktionsverfahren der Kartonverpackung, das in
der Verantwortung der Verpackungshersteller liegt. Die DUH sieht nun
dringenden Handlungsbedarf für das zuständige
Verbraucherschutzministerium. „Es kann nicht sein, dass in anderen
Ländern die belasteten Produkte binnen Stunden aus den Regalen
verschwinden, nur in Deutschland nicht. Es ist nicht normal, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen gesunden Apfel- oder
vitaminreichen Gemüsesaft kaufen, gleich noch einen Chemiecocktail
gratis mitgeliefert bekommen", so Resch.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V., (DUH) 
Hackescher Markt 4
10178 Berlin
(www.duh.de)
Tel.: 030/258986-0
mobil 0171/3649170
E-Mail:  resch@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm
Leiterin Verbraucherschutz und Recht
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Tel.: 030/258986-18
mobil: 0160/5337376
E-mai:  ziehm@duh.de
Eva Leonhardt
Projektleiterin Kreislaufwirtschaft
Hackescher Markt 4
10178 Berlin 
Tel.: 030/258986-12
Fax.: 030/258986-19
mobil: 0151/16716545
E-Mail:  leonhardt@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Weitere Storys: Deutsche Umwelthilfe e.V.