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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Karstadt Vorreiter bei Verbraucher-Information zum Elektro-Gesetz

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Berlin (ots)

Zum ersten Mal geht der "Green Electronics-Preis" der Deutschen 
Umwelthilfe im Rahmen der Umsetzung des Elektro-Gesetzes an ein 
Handelsunternehmen
Laut Elektro-Gesetz ist es seit dem 24. März 2006 verboten, 
ausrangierte Elektro-Geräte über den Restmüll zu entsorgen. Sie 
müssen bei den kommunalen Sammelstellen oder Sammlungen abgegeben 
werden. Die Rückgabe ist für Verbraucherinnen und Verbraucher 
kostenlos. Soweit die Theorie. In der Praxis funktioniert das nur, 
wenn die, die es betrifft, informiert sind und wirklich mitmachen. 
Das Gesetz verpflichtet Städte und Gemeinden, ihre Bürger über die 
getrennte Sammlung von Altgeräten zu informieren. Das 
Handelsunternehmen Karstadt ist über die gesetzlichen Vorschriften 
hinaus aktiv geworden, um seine Kunden bereits beim Neukauf von 
Elektro-Geräten auf die nunmehr getrennte Entsorgung hinzuweisen. 
Dafür erhält das Unternehmen den "Green-Electronics-Preis April 
2006". Der Ehrenpreis wurde am heutigen Dienstag in den Räumen der 
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) in Berlin von 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch dem Umweltschutzbeauftragten 
der Karstadt-Warenhaus GmbH, Klaus Wilmsen, überreicht.
"Karstadt hat dem "Geiz ist geil"-Wahn widerstanden und motiviert 
stattdessen seine Kundinnen und Kunden zu  verantwortungsvollem 
Konsum. Konkrete Aufklärung über die neue Getrenntsammlung von 
Elektro-Geräten aller Art ist am Ort des Geschehens unverzichtbar, 
wenn das Gesetz Erfolg haben soll", lobte Resch.
"Es bietet sich an, im direkten Kontakt mit den Kunden eine 
entsprechende Verbraucheraufklärung durchzuführen", erklärte Wilmsen 
bei der Preisverleihung. "Im Rahmen ihrer umfassenden 
Nachhaltigkeitsstrategie will die Karstadt Warenhaus GmbH durchaus 
auch über ihre gesetzlichen Pflichten hinaus aktiv werden. Dieser 
Verantwortung stellen wir uns. Konkret heißt das, dass wir unsere 
Kundinnen und Kunden umfassend über das neue Gesetz informieren. Der 
"Green Electronics-Preis" zeigt uns, dass wir damit auf dem richtigen
Weg sind".
Karstadt verkauft im Jahr ca. 3,4 Millionen elektrische Produkte 
aller Art. Das Sortiment reicht von Spülmaschinen, Backöfen und 
Bügeleisen über Notebooks, Handys, Fernseher, Bohrmaschinen und 
Gameboys bis zu Sportgeräten. In allen diesen Verkaufsbereichen 
werden die Verbraucher seit dem Stichtag am 24. März 2006 umfassend 
über die gesetzlichen Neuerungen informiert.
"Wir haben uns in den letzten Tagen im Handel umgesehen. In keinem
Geschäft sonst wurde vergleichbar umfangreich, klar und 
verbraucherfreundlich zum Elektro-Gesetz informiert", berichtete Eva 
Leonhardt, die DUH-Projektleiterin für Kreislaufwirtschaft aus der 
Praxis. "In manchen Handelsketten wird bisher überhaupt nicht auf die
Pflicht zur Geräterückgabe hingewiesen, in anderen hängen 
unscheinbare Info-Blätter an den Wänden  - sie könnten genauso gut 
das Wochenmenü der Kantine auflisten." Außerdem sei nicht 
selbstverständlich, dass die von der Karstadt-Zentrale verteilten 
Informationen flächendeckend und pünktlich seit dem Inkrafttreten der
neuen Regelung eingesetzt würden. Bei einer Elektrogeräte-Kette habe 
man beispielsweise in einigen Filialen keinerlei Informationen 
gefunden. Auf Nachfragen erklärten Mitarbeiter, daran werde sich auch
nichts ändern. In andern Filialen der gleichen Kette waren die 
Hinweisblätter zwar vorhanden, gingen jedoch in dem mit 
"Schnäppchen-Angeboten" gepflasterten Produktangebot unter.
Karstadt ließ Flyer in einer Millionen-Auflage drucken. Sie liegen
nun bundesweit in allen Filialen an den Kassen und geeigneten Ablagen
aus. Zusätzlich weisen Kassenaufsteller und Displays in den 
Verkaufsregalen der Elektro-Abteilungen unter der Parole: "zu 
wertvoll für den Müll" auf die Rückgabemöglichkeiten alter Geräte bei
den kommunalen Sammelstellen hin. Im Vorfeld wurden darüber hinaus 
auch die Mitarbeiter umfassend informiert. Kommunen, Verbände und 
verschiedene Institutionen haben bereits großen Gefallen insbesondere
an dem Flyer gefunden. Im Interesse der Sache stellt Karstadt die 
Materialien auch Dritten zur Verfügung.
Bei der freiwilligen Rücknahme von Altgeräten beschränkt sich 
Karstadt in erster Linie auf ausgediente Großgeräte wie 
Waschmaschinen oder Kühlschränke. Diese werden bei Lieferung eines 
Neugerätes abgeholt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die 
Verbraucher diesen Service wünschen, erspart er ihnen doch den 
aufwändigen Transport der schweren Geräte zum Wertstoffhof. Im 
letzten Jahr führte Karstadt mehr als 60.000 Geräte über externe 
Dienstleister der qualifizierten Verwertung zu. Die flächendeckende 
Rücknahme aller Produkte in den Filialen stoßen jedoch bei Karstadt -
wie bei anderen großen Handelsunternehmen - an Grenzen der 
logistischen Machbarkeit.
Für die Kommunen ist die Geräterücknahme im Gegensatz dazu 
gesetzliche Pflicht. DUH-Recherchen zeigen in den Starttagen des 
Gesetzes große Unterschiede bei der Geräteerfassung am Wertstoffhof. 
In vielen Städten und Gemeinden verlief der Gesetzesstart recht 
reibungslos. Einzelne Gemeinden in Brandenburg erklärten jedoch auf 
telefonische Anfrage, die kostenlose Rücknahme von Altgeräten beginne
erst am 1. April, andere Kommunen im Bodensee-Umkreis wissen noch 
nicht, dass auch Leuchtstoffröhren separat erfasst werden müssen. 
Auch einige Hersteller und ihre beauftragten Entsorger waren bei der 
Umsetzung ihrer Pflichten etwas in Verzug: nicht alle Container waren
rechtzeitig angekommen. "Es ist nicht überraschend, dass ein solch 
komplexes System nicht vom ersten Tag an flächendeckend von Null auf 
100 durchstartet", kommentierte DUH-Expertin Leonhardt. "Das System 
funktioniert überall dort, wo Kommunen und Entsorger kommunizieren 
und für praxisnahe Lösungen bei der Containeraufstellung und Abholung
am Wertstoffhof gesorgt haben." Die im Gesetz vorgeschriebene 
Abholanordnung gewährleiste nicht, dass der Entsorger, der einen 
Container stellt, diesen auch wieder abholt. Notwendig zur Umsetzung 
seien daher Absprachen vor Ort. Bei der EAR liefen zwar fast alle 
Informationen zusammen, aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sei das 
Register jedoch nicht befugt, direkt in das Geschehen einzugreifen. 
Die immer wieder aufgeworfenen Fragen der Umsetzung ändere jedoch 
eines nicht: die sinnvolle Verpflichtung der Verbraucher, ihre 
Altgeräte getrennt zu sammeln.
Zum Projekt "Green Electronics"
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begleitet mit "Green Electronics"
die Umsetzung des Elektrogesetzes in der Öffentlichkeit. Das Projekt 
wird vom Bundesumweltministerium (BMU) und vom Umweltbundesamt 
gefördert.
Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, 
sollen vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert
und vermieden werden. Außerdem wird der restliche Abfall infolge der 
getrennten Erfassung mit weniger Schadstoffen belastet. Das ElektroG 
schreibt vor, dass ab dem 24. März 2006 ausrangierte Elektrogeräte 
einschließlich schadstoffhaltiger Leuchtstoffröhren nicht mehr in der
grauen Mülltonne entsorgt werden dürfen. Die Rücknahme der Altgeräte 
in Städten und Gemeinden ist ab dann flächendeckend kostenfrei, für 
die Verwertung tragen die Hersteller Verantwortung. Diese ist im 
ElektroG erstmals detailliert geregelt. Je nach Gerätekategorie sind 
künftig Verwertungsquoten zwischen 50 und 80 Prozent einzuhalten.
In Deutschland fallen bislang jährlich etwa 1,8 Millionen Tonnen 
Elektro-Altgeräte an - im Gegensatz zu den meisten anderen 
Abfallarten ist das Aufkommen in den vergangenen Jahren ständig 
gestiegen. Viel zu oft landeten diese in der Vergangenheit auf 
Abfalldeponien oder in Müllöfen. Nach verschieden Schätzungen wurden 
bisher nur etwa 10 bis 30 Prozent der Geräte getrennt erfasst und 
verwertet. Mit der Umsetzung des ElektroG wird außerdem ab Juli 2006 
der Einsatz bestimmter Schwermetalle und Flammschutzmittel in neuen 
Geräten gezielt verringert.
Zum Start der flächendeckenden Rücknahme von Elektro-Altgeräten in
Städten und Gemeinden am 24. März 2006 hat die DUH ein Info-Telefon 
eingerichtet. Unter der kostenfreien Nummer 0800 11 77 1 77 werden 
montags bis freitags zwischen 11 Uhr und 14 Uhr Verbraucherfragen zum
ElektroG beantwortet.
Weitere Informationen: www.green-electronics.info
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.(DUH),  
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, 
(www.duh.de), Tel.: 030/258986-0, Fax: 030/258986-19, 
mobil 0171/3649170, E-Mail:  resch@duh.de
Eva Leonhardt, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH, 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-12, 
Fax: 030/258986-19, mobil: 0151/16716545, 
E-Mail:  leonhardt@duh.de
Klaus Wilmsen, Leiter Qualitätssicherung/ Umweltschutzbeauftragter 
der Karstadt Warenhausgesellschaft mbH, Tel.: 0201/727-5220, 
Fax: 0201/727-695220, E-mail:  klaus.wilmsen@karstadt.de

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