ADAC-Marktübersicht "Neuwagen mit Partikelfilter" transportiert Fehlinformationen über Diesel-Smart
Berlin (ots)
14. Juni 2006: Die irreführende Werbung der DaimlerChrysler-Tochter Smart für den Diesel-Smart ForTwo cdi trägt Früchte. In der aktuellen "Marktübersicht Neuwagen mit Partikelfilter" des Allgemeinen Deutschen Automobilclub Deutschland (ADAC, Stand: 06/06) wird der Diesel-Smart fortwo cdi fälschlich in der Liste von Fahrzeugen mit "geschlossenem" Filtersystem und einem "Partikelrückhaltegrad von mehr als 99%" aufgeführt.
Diese Aufnahme des Smart ForTwo cdi in die ADAC-Marktübersicht Neuwagen mit Partikelfilter ist definitiv falsch. In Wirklichkeit besitzt der Zweisitzer Diesel-Smart keinen Partikelfilter, sondern wird mit einem ungeregelten so genannten PM Kat ausgeliefert. Damit erreicht er nur knapp die derzeitige Mindestnorm für Russpartikel bei Neufahrzeugen (25 mg PM/km; Euro-4) und liegt um mehr als das Vierfache über der zukünftigen Euro-5-Norm (5 mg PM/km). Die in deutschen Neuwagen heute üblichen Russpartikelfilter schaffen dagegen Emissionswerte, die unter der Nachweisgrenze von derzeit etwa 1 mg PM/km liegen. Die Fehleintragung des schmutzigen Diesel-Smart in der insbesondere im Internet viel genutzten ADAC-Marktübersicht verstärkt nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) die von der DaimlerChrysler-Tochter Smart betriebene Irreführung von Bürgern, die einen sauberen Diesel-Pkw kaufen wollen.
"Wir fordern den ADAC auf, die falsche Angabe über den Diesel-Smart fortwo cdi unverzüglich zu korrigieren und ihn von der Liste der sauberen Diesel-Pkw zu streichen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Der ADAC sei gut beraten, "in Zukunft technische Angaben der Autohersteller akribisch zu prüfen, bevor offizielle Firmeninformationen blauäugig in eigene Publikationen übernommen werden. Wir sind überrascht, dass der ADAC den Automobilbauern offensichtlich blind vertraut und bei den für die Verbraucher äußerst wichtigen Marktübersichten den Fehlinformationen von DaimlerChrysler auf den Leim geht ".
Im Gegensatz zur ADAC-Liste taucht der Smart ForTwo beim ökologisch orientierten Verkehrsclub Deutschland (VCD) in einer vergleichbaren Marktübersicht über derzeit lieferbare Diesel-Pkw mit Partikelfilter nicht auf (www.vcd.org/partikelfilter.html). Resch: "Das Beispiel zeigt, dass eine gewisse Distanz zu den Werbebotschaften der Autohersteller, die den VCD auszeichnet, offenbar nicht schaden kann".
Die DUH wirft der DaimlerChrysler Tochter Smart vor, mit der fälschlich behaupteten serienmäßigen Ausstattung des Smart ForTwo coupé cdi mit Dieselpartikelfilter seine Kunden zu täuschen und sich so rechtswidrig einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Käufer des Smart ForTwo cdi müssen nach den Mitte Mai veröffentlichten Plänen der Bundesregierung zur Förderung sauberer Diesel-Pkw ab 2007 bei der erstmaligen Zulassung des Kleinwagen sogar eine Strafsteuer in Höhe von 300 Euro und ab 2008 außerdem eine um 40 Euro erhöhte Kfz-Steuer zahlen. Hinzu käme ein überdurchschnittlicher Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Deshalb hat die DUH die Smart GmbH in der vergangenen Woche abgemahnt und zur Unterzeichung einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Noch heute wird die DUH den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der rechtswidrigen Werbung für den Diesel-Smart fortwo cdi beim zuständigen Landgericht Stuttgart beantragen.
Für Rückfragen: Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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