Neuer Diesel-Smart des Modelljahres 2007 ohne geregelten Partikelfilter?
Berlin (ots)
Deutsche Umwelthilfe wirft DaimlerChrysler-Chef Dieter Zetsche "Wortbruch" vor - Auch Dodge Caliber ohne Partikelfilter - Erfolg im Rechtsstreit mit Smart: DaimlerChrysler Tochter verpflichtet sich gegenüber der DUH, künftig nicht mehr mit der irreführenden Zeile "PM-Katalysator mit Dieselpartikelfilter" zu werben
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) fordert Daimler-Chrysler-Chef Dieter Zetsche auf, die Zusage seines Vorgängers Jürgen Schrempp einzulösen, alle Diesel-Pkw der Mercedes Group mit einem geschlossenen Partikelfilter auszustatten. Diese Zusage aus dem Frühjahr 2005 bezog sich anfangs auf die Mercedes Car Group (MCG) und umfasst auch den Kleinwagen Smart. Zügig sollte diese Zusage auf alle Marken ausgedehnt werden. Tatsächlich verkauft DaimlerChrysler aktuell Diesel-Pkw wie den Smart cdi fortwo ohne geregelten Partikelfilter. Die DUH sieht hierin ein "Wortbruch" von Dieter Zetsche. Aber es bleibt nicht beim Smart: Ebenfalls ungefiltert bringt nun DaimlerChrysler den Dodge Caliber auf den Markt. Selbst gegen Aufpreis verweigert der Stuttgarter Autobauer seinen Kunden einen geregelten Partikelfilter.
Alarmiert ist nun die DUH über hartnäckige Gerüchte, dass auch der nächste Diesel-Smart des Modelljahres 2007 ohne geregelten Dieselpartikelfilter auf den Markt kommen solle. "Dieter Zetsche soll erklären, ob sich DaimlerChrysler unter seiner Führung nicht mehr an die Zusagen seines Vorgängers gebunden fühlt. Der u.a. aus Dieselmotoren stammende Feinstaub ist lt. EU-Kommission allein in Deutschland für jährlich 17.000 vorzeitige Todesfälle verantwortlich. Wenn DaimlerChrysler auch für den nächsten Smart Fortwo (Modelljahr 2007) einen geregelten Partikelfilter verweigert, werden wir mit bundesweiten Aktionen vor den Smart- und Mercedes Repräsentanzen auf diesen "Dreckspatz" von Mercedes aufmerksam machen", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH).
Die Auseinandersetzung um die fehlerhafte Bewerbung des aktuellen Smart Diesel fand am vergangenen Freitag einen für den Verbraucher guten Abschluss: Gut einen Monat nachdem die Deutsche Umwelthilfe e. V. die DaimlerChrysler-Tochter Smart wegen irreführender Werbung für das zweisitzige Dieselmodell Fortwo cdi abgemahnt hatte, einigten sich die Parteien am Freitag außergerichtlich. Sie folgten damit einer Anregung des Landgerichts Stuttgart nach der mündlichen Verhandlung am 30. Juni. In der Vereinbarung verpflichtet sich Smart, für die Bewerbung des smart fortwo cdi in der derzeitigen Motorisierung den Zusatz "mit Dieselpartikelfilter" entweder durch die in derselben Zeile eingefügten Worte "offenes System" oder "PM-Katalysator" zu ergänzen oder auf den Zusatz "mit Dieselpartikelfilter" ersatzlos zu verzichten.
Zudem hat sich Smart verpflichtet, nicht weiter damit zu werben, beim smart fortwo cdi werde ein "PM-Katalysator mit Dieselpartikelfilter" eingesetzt. Ferner verpflichtet sich Smart, nicht zu behaupten, der Verbraucher werde wegen des Dieselpartikelfilters für dieses Fahrzeug "in manchen Ländern Steuervergünstigungen", solange dafür keine gesetzliche Grundlage besteht.
Smart verpflichtete sich darüber hinaus, dass den potenziellen Kunden in der zur Werbung gehörigen technischen Beschreibung sowie im Internet-Auskunftssystem AISA im Zusammenhang mit der Erwähnung des Dieselpartikelfilters im smart fortwo cdi durch eine nachvollziehbare Erläuterung der Partikelminderung (Wirkungsgrad bei der Minderung der Partikelanzahl 30 - 50 Prozent) die grundsätzlichen technischen Unterschiede zu einem geschlossenen Dieselpartikelfilter mitgeteilt werden.
Alle smart-Verkaufsstellen werden kurzfristig erneut über die Besonderheiten des offenen Partikelminderungssystems im smart fortwo cdi die grundsätzlichen technischen Unterschiede zu einem geschlossenen Dieselpartikelfilter in Kenntnis gesetzt und auf die entsprechend erfolgte Schulung hingewiesen. Smart hat sich schließlich verpflichtet, bei allen neu zu Werbezwecken und zu öffentlicher Verwendung produzierten Druckerzeugnissen (Produktprospekte, Preislisten, technische Prospekte etc.) sowie bei allen elektronischen Displays in den Verkaufsstellen auf die Besonderheiten des offenen Partikelminderungssystems im smart fortwo hinzuweisen. Bestände bereits gedruckter Farbprospekte werden nachträglich mit Aufklebern versehen, in denen auf die Besonderheiten des im fortwo cdi eingesetzten offenen Partikelminderungssystems hingewiesen wird.
"Wir haben uns in allen uns wichtigen Punkten durchgesetzt und sind mit dieser Lösung sehr zufrieden", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Einigung. Nachdem sich bei Smart in den vergangenen Tagen anscheinend die Einsicht durchgesetzt habe, dass wegen der "strittigen Werbung nicht nur eine Niederlage vor Gericht, sondern dazu ein herber Imageschaden" drohte, seien die Verhandlungen mit Smart Chef Ulrich Walker konstruktiv und zielorientiert verlaufen. Dafür sei er dankbar.
Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und Smart hatte sich daran entzündet, dass ausgerechnet der Zweisitzer-Diesel des Stadtwagens Smart serienmäßig mit einem minder wirksamen Partikelreinigungssystem ausgestattet ist, ohne dass diese Billig-Lösung potenziellen Smart-Käufern in der Werbung bisher mitgeteilt wurde. Selbst der ADAC war der Filterwerbung für den Diesel-Smart auf den Leim gegangenen und hatte ihn erst nach einem entsprechenden Hinweis der DUH von einer über den Internetauftritt des Automobilclubs verbreiteten Liste mit vollwertigem Dieselpartikelfilter ausgestatteter Diesel-Neuwagen gestrichen. Die in den Dieselsmart serienmäßig eingebaute Abgasreinigung schafft mit 21,7 mg PM/km nur knapp die seit Anfang 2005 europaweit verbindliche Euro-4-Norm, die als Obergrenze 25 mg PM/km erlaubt. Den geplanten Euro-5-Rußpartikelgrenzwert von 5 mg PM/km verfehlt der Kleinwagen dagegen um mehr als das Vierfache. Damit müssten Autokäufer, die sich für diesen Diesel-Smart entscheiden, nach den Plänen der Bundesregierung zur Förderung sauberer Diesel-Pkw ab 2007 bei der erstmaligen Zulassung des Kleinwagens sogar eine Strafsteuer in Höhe von 300 Euro und ab 2008 außerdem 40 Euro erhöhte Kfz-Steuer zahlen. Hinzu käme der Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Nachdem Smart eine von der DUH Anfang Juni verlangte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet hatte, klagte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation vor dem Landgericht Stuttgart, das die Kontrahenten nach der mündlichen Verhandlung Ende Juni zu einer außergerichtlichen Einigung aufforderte, die nun erfolgt ist.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Leiterin Recht und Verbraucherschutz, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail: ziehm@duh.de
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