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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Neuer Diesel-Smart des Modelljahres 2007 ohne geregelten Partikelfilter?

Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe wirft DaimlerChrysler-Chef
Dieter Zetsche "Wortbruch" vor - Auch Dodge Caliber ohne 
Partikelfilter - Erfolg im Rechtsstreit mit Smart: DaimlerChrysler 
Tochter verpflichtet sich gegenüber der DUH, künftig nicht mehr mit 
der irreführenden Zeile "PM-Katalysator mit Dieselpartikelfilter" zu 
werben
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)  fordert Daimler-Chrysler-Chef 
Dieter Zetsche auf, die Zusage seines Vorgängers Jürgen Schrempp einzulösen, 
alle Diesel-Pkw der Mercedes  Group mit einem geschlossenen Partikelfilter 
auszustatten. Diese  Zusage aus dem Frühjahr 2005 bezog sich anfangs auf die 
Mercedes Car  Group (MCG) und umfasst auch den Kleinwagen Smart. Zügig 
sollte diese Zusage auf alle Marken ausgedehnt werden. Tatsächlich verkauft 
DaimlerChrysler aktuell Diesel-Pkw wie den Smart cdi fortwo ohne 
geregelten Partikelfilter. Die DUH sieht hierin ein "Wortbruch" von 
Dieter Zetsche. Aber es bleibt nicht beim Smart: Ebenfalls 
ungefiltert bringt nun DaimlerChrysler den Dodge Caliber auf den 
Markt. Selbst gegen Aufpreis verweigert der Stuttgarter Autobauer 
seinen Kunden einen geregelten Partikelfilter.
Alarmiert ist nun die DUH über hartnäckige Gerüchte, dass auch der
nächste Diesel-Smart des Modelljahres 2007 ohne geregelten 
Dieselpartikelfilter auf den Markt kommen solle. "Dieter Zetsche soll
erklären, ob sich DaimlerChrysler unter seiner Führung nicht mehr an 
die Zusagen seines Vorgängers gebunden fühlt. Der u.a. aus 
Dieselmotoren stammende Feinstaub ist lt. EU-Kommission allein in 
Deutschland für jährlich 17.000 vorzeitige Todesfälle verantwortlich.
Wenn DaimlerChrysler auch für den nächsten Smart Fortwo (Modelljahr 
2007) einen geregelten Partikelfilter verweigert, werden wir mit 
bundesweiten Aktionen vor den Smart- und Mercedes Repräsentanzen auf 
diesen "Dreckspatz" von Mercedes aufmerksam machen", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH).
Die Auseinandersetzung um die fehlerhafte Bewerbung des aktuellen 
Smart Diesel fand am vergangenen Freitag einen für den Verbraucher 
guten Abschluss: Gut einen Monat nachdem die Deutsche Umwelthilfe e. 
V. die DaimlerChrysler-Tochter Smart wegen irreführender Werbung für 
das zweisitzige Dieselmodell Fortwo cdi abgemahnt hatte, einigten 
sich die Parteien am Freitag außergerichtlich. Sie folgten damit 
einer Anregung des Landgerichts Stuttgart nach der mündlichen 
Verhandlung am 30. Juni. In der Vereinbarung verpflichtet sich Smart,
für die Bewerbung des smart fortwo cdi in der derzeitigen 
Motorisierung den Zusatz "mit Dieselpartikelfilter" entweder durch 
die in derselben Zeile eingefügten Worte "offenes System" oder 
"PM-Katalysator" zu ergänzen oder auf den Zusatz "mit 
Dieselpartikelfilter" ersatzlos zu verzichten.
Zudem hat sich Smart verpflichtet, nicht weiter damit zu werben, 
beim smart fortwo cdi werde ein "PM-Katalysator mit 
Dieselpartikelfilter" eingesetzt. Ferner verpflichtet sich Smart, 
nicht zu behaupten, der Verbraucher werde wegen des 
Dieselpartikelfilters für dieses Fahrzeug "in manchen Ländern 
Steuervergünstigungen", solange dafür keine gesetzliche 
Grundlage besteht.
Smart verpflichtete sich darüber hinaus, dass den potenziellen 
Kunden in der zur Werbung gehörigen technischen Beschreibung sowie im
Internet-Auskunftssystem AISA im Zusammenhang mit der Erwähnung des 
Dieselpartikelfilters im smart fortwo cdi durch eine nachvollziehbare
Erläuterung der Partikelminderung (Wirkungsgrad bei der Minderung der
Partikelanzahl 30 - 50 Prozent) die grundsätzlichen technischen 
Unterschiede zu einem geschlossenen Dieselpartikelfilter mitgeteilt 
werden.
Alle smart-Verkaufsstellen werden kurzfristig erneut über die 
Besonderheiten des offenen Partikelminderungssystems im smart fortwo 
cdi die grundsätzlichen technischen Unterschiede zu einem 
geschlossenen Dieselpartikelfilter in Kenntnis gesetzt und auf die 
entsprechend erfolgte Schulung hingewiesen. Smart hat sich 
schließlich verpflichtet, bei allen neu zu Werbezwecken und zu 
öffentlicher Verwendung produzierten Druckerzeugnissen 
(Produktprospekte, Preislisten, technische Prospekte etc.) sowie bei 
allen elektronischen Displays in den Verkaufsstellen auf die 
Besonderheiten des offenen Partikelminderungssystems im smart fortwo 
hinzuweisen. Bestände bereits gedruckter Farbprospekte werden  
nachträglich mit Aufklebern versehen, in denen auf die Besonderheiten
des im fortwo cdi eingesetzten offenen Partikelminderungssystems 
hingewiesen wird.
"Wir haben uns in allen uns wichtigen Punkten durchgesetzt und 
sind mit dieser Lösung sehr zufrieden", sagte 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Einigung. Nachdem 
sich bei Smart in den vergangenen Tagen anscheinend die Einsicht 
durchgesetzt habe, dass wegen der "strittigen Werbung nicht nur eine 
Niederlage vor Gericht, sondern dazu ein herber Imageschaden" drohte,
seien die Verhandlungen mit Smart Chef Ulrich Walker konstruktiv und 
zielorientiert verlaufen. Dafür sei er dankbar.
Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und Smart 
hatte sich daran entzündet, dass ausgerechnet der Zweisitzer-Diesel 
des Stadtwagens Smart serienmäßig mit einem minder wirksamen 
Partikelreinigungssystem ausgestattet ist, ohne dass diese 
Billig-Lösung potenziellen Smart-Käufern in der Werbung bisher 
mitgeteilt wurde. Selbst der ADAC war der Filterwerbung für den 
Diesel-Smart auf den Leim gegangenen und hatte ihn erst nach einem 
entsprechenden Hinweis der DUH von einer über den Internetauftritt 
des Automobilclubs verbreiteten Liste mit vollwertigem 
Dieselpartikelfilter ausgestatteter Diesel-Neuwagen gestrichen. Die 
in den Dieselsmart serienmäßig eingebaute Abgasreinigung schafft mit 
21,7 mg PM/km nur knapp die seit Anfang 2005 europaweit verbindliche 
Euro-4-Norm, die als Obergrenze 25 mg PM/km erlaubt. Den geplanten 
Euro-5-Rußpartikelgrenzwert von 5 mg PM/km verfehlt der Kleinwagen 
dagegen um mehr als das Vierfache. Damit müssten Autokäufer, die sich
für diesen Diesel-Smart entscheiden, nach den Plänen der 
Bundesregierung zur Förderung sauberer Diesel-Pkw ab 2007 bei der 
erstmaligen Zulassung des Kleinwagens sogar eine Strafsteuer in Höhe 
von 300 Euro und ab 2008 außerdem 40 Euro erhöhte Kfz-Steuer zahlen. 
Hinzu käme der Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Nachdem Smart eine von der DUH Anfang Juni verlangte 
Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet hatte, klagte die Umwelt- 
und Verbraucherschutzorganisation vor dem Landgericht Stuttgart, das 
die Kontrahenten nach der mündlichen Verhandlung Ende Juni zu einer 
außergerichtlichen Einigung aufforderte, die nun erfolgt ist.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer, 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 
030 258986-19, E-Mail:  resch@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Leiterin Recht 
und Verbraucherschutz, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 
030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail:  ziehm@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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