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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Länder sollen Horst Seehofers Verbraucher-informationsgesetz im Bundesrat ablehnen

Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe verlangt als Konsequenz aus
dem bayerischen Gammelfleischskandal, das bereits im Bundestag 
verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz (VIG) grundlegend zu 
überarbeiten -Minister in Bund und Ländern sollen Worten Taten folgen
lassen und für Transparenz und einen modernen Verbraucherschutz 
sorgen
5. September 2006: Das bereits im Bundestag verabschiedete 
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist nicht geeignet, 
Gammelfleischskandale wie den in Bayern in Zukunft zu verhindern. 
Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in Berlin 
hingewiesen. Das auf Initiative von Verbraucherschutzminister Horst 
Seehofer (CSU) vor der Sommerpause im Hoppla-Hopp-Verfahren 
verabschiedete Gesetz, das am 22. September abschließend im Bundesrat
beraten werden soll, bringe praktisch keine Verbesserungen für die 
Verbraucherinnen und Verbraucher und werde bei vergleichbaren 
kriminellen Machenschaften wie jetzt in Bayern keinesfalls für mehr 
Transparenz sorgen.
"Jetzt rächt sich, dass bei der Gesetzesformulierung die 
vermeintlichen Interessen der Wirtschaft wichtiger waren als die der 
Verbraucher", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Es ist 
perfide, wenn sich der für den Stillstand im Verbraucherschutz 
zuständige Minister jetzt unter Verweis auf ein unzureichendes 
Verbraucherschutzgesetz aus der Verantwortung zu stehlen versucht. 
Seehofer hat im Frühsommer alles dafür getan, dass auch in Zukunft 
alles so bleibt wie bisher."
Die DUH erinnerte daran, dass in dem Gesetz, dem jetzt der 
Bundesrat zustimmen soll, ein Informationsanspruch der 
Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber privaten Unternehmen 
erneut nicht vorgesehen ist. Bürgerinnen und Bürger erhalten weiter 
keine rechtliche Möglichkeit, Herstellungs- oder Lagermethoden von 
Lebensmitteln oder ihre Belastung mit Schadstoffen direkt bei den 
Unternehmen abzufragen. Dabei wäre gerade ein solcher Anspruch 
Ausdruck einer modernen Verbraucherpolitik. Wenden sich die 
Verbraucher an die Behörden, sieht das VIG weit reichende 
Ausnahmetatbestände zugunsten der Wirtschaft vor, die sogar weit über
vergleichbare Schutzregelungen in anderen bestehenden 
Informationsgesetzen hinausgehen. Eine aktive Informationspflicht der
Behörden, wenn sie von Lebensmittelskandalen -  wie etwa dem jetzt in
Bayern aufgeflogenen - Kenntnis erhalten, gibt es ausdrücklich nicht.
Auch in Zukunft müssen die Behörden nach dem VIG nicht von sich aus 
über Gammelfleischskandale informieren. Nach der vom 
Bundesverbraucherschutzminister mit zu verantwortenden 
Gesetzesbegründung "sollen" die Behörden das nicht einmal tun. Sie 
"können" es lediglich. Diese Möglichkeit besteht jedoch auch schon 
nach geltendem Recht. Nach § 40 Abs. 1 des Lebensmittel- und 
Futtermittelgesetzes (LFGB) kann die zuständige Behörde bereits heute
die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels 
oder Futtermittels und des Unternehmens, unter dessen Namen oder 
Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt 
wurde, oder in den Verkehr gelangt ist informieren. Tatsächlich 
jedoch geschieht es nicht.
"Es bleibt Horst Seehofers Geheimnis, warum sich die heute 
praktizierte Verschwiegenheit der Behörden mit dem neuen Gesetz 
ändern soll. Die Kluft zwischen Worten und Taten könnte größer kaum 
sein", so Resch. "Wir müssen befürchten, dass das bestehende 
Kräfteungleichgewicht zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf 
der einen und Behörden und Unternehmen auf der anderen Seite trotz 
des neuen Gammelfleischskandals gesetzlich festgeklopft wird. Es kann
nach den neuerlichen Erfahrungen mit kriminellen Methoden im 
Lebensmittelhandel nicht sein, dass Behörden weiter nach 
Gutsherrenart entscheiden können, ob sie Offenheit praktizieren 
wollen oder doch lieber täuschen, tarnen und verschweigen".
Resch forderte die Länder auf, das Gesetz in der vorliegenden Form
im Bundesrat abzulehnen. Er erinnerte daran, dass die vom Stuttgarter
Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU) berufene 
Verbraucherkommission Baden-Württemberg im Frühjahr den im Hause 
Seehofer erarbeiteten und von den Regierungsfraktionen 
verabschiedeten VIG-Entwurf in einer einstimmig beschlossenen 
Stellungnahme fast gleich lautend kritisiert hatte wie die DUH. 
"Jetzt ist der Zeitpunkt da, wo Oettinger seiner Fachkommission 
folgen muss. Ihre Befürchtungen haben sich auf traurige Weise 
bestätigt", sagte Resch.
"Horst Seehofer darf sich nicht länger unter Hinweis auf ein eben 
gerade nicht wirksames Gesetz der Verantwortung entziehen und falsche
Hoffnungen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern wecken", sagte 
Cornelia Ziehm, die Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der DUH.
Ziehm forderte insbesondere Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf 
(CSU) auf am 22. September im Bundesrat mit seinen 
Länderministerkollegen gegen das VIG von Horst Seehofer zu stimmen 
und eine grundlegende Überarbeitung zu verlangen. Dazu hatte die DUH 
gemeinsam mit 18 weiteren Organisationen bereits vor Wochen 
aufgefordert. "Die Lehre aus dem neuen Skandal ist, dass schwarze 
Schafe unter den Lebensmittelhändlern nicht auf Samthandschuhe 
reagieren, sondern allein auf die Sorge bei Fehlverhalten ihre 
berufliche Existenz aufs Spiel zu setzen oder ins Gefängnis zu 
wandern. Für die DUH ist völlig schleierhaft, warum auch Schnappauf 
unbeirrt den Eindruck erweckt, als würde das neue VIG den nächsten 
Skandal verhindern".
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt 4, 
10178 Berlin, Tel.: 030/ 258986-0, mobil: 0171/3649170, E-Mail:  
resch@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt
4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail:  
ziehm@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 
10178 Berlin, Mobil: 0171/5660577, Tel. 030/258986-15, Fax. 
030/258986-19,  rosenkranz@duh.de

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