Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Bauindustrie zum Eigenheimrentengesetz: - Diskriminierung gegenüber andere Formen der privaten Altersvorsorge wird beseitigt
- Zügiges Gesetzgebungsverfahren notwendig
Berlin (ots)
"Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie begrüßt ausdrücklich, dass die im Koalitionsvertrag gemachte Zusage, das selbstgenutzte Wohneigentum besser in die geförderte Altervorsorge zu integrieren, nunmehr umgesetzt werden soll." Mit diesen Worten kommentierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, vor der Anhörung im Deutschen Bundestag den Entwurf zum Eigenheimrentengesetz. Dieser erscheine grundsätzlich geeignet, die Diskriminierung des Wohneigentums gegenüber anderen Formen der privaten Altersvorsorge zu beseitigen. Damit komme die Bundesregierung einer seit langem geäußerten Forderung der bauwirtschaftlichen Verbände nach.
Knipper wies darauf hin, dass im Jahr 2007 die Genehmigungszahlen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern um etwa ein Drittel zurückgegangen sei. Der Wegfall der Eigenheimzulage habe zu diesem Einbruch im Wohnungsbau offenkundig beigetragen. Die Einbindung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die Riester-Förderung wird allerdings nach Einschätzung Knippers erst mittelfristig dazu beitragen, die Wohnungsbautätigkeit zu stabilisieren, da erst nach einer längeren Ansparphase in den entsprechenden Verträgen ausreichend Kapital zur Verfügung steht.
Knipper: "Betrachtet man die Diskussionen im Vorfeld, so ist mit dem Entwurf des Eigenheimrentengesetzes ein großer Schritt in die richtige Richtung gelungen." Um die Praxistauglichkeit des Gesetzes noch zu steigern, sieht er allerdings folgenden Korrekturbedarf.
- Die Höhe des Abschlages von 30 % bei Wahl der Einmalzahlung der Steuerschuld sollte deutlich erhöht werden, um neben der vorgesehenen Abzinsung auch der Progressionswirkung des Einkommensteuertarifes bei der Einmalbesteuerung Gerecht zu werden.
- Die vorgesehene Strafsteuer in Höhe des zweifachen individuellen Steuersatzes für die Veräußerung des Wohneigentums während der ersten zehn Jahre der Sparphase ist nicht sachgerecht und kann im Einzelfall zu unbilligen Härten führen.
Angesichts der verzögerten Einbringung des Gesetzentwurfes plädierte Knipper für ein zügiges Gesetzgebungsverfahren.
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