Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig: Bahn nicht einseitig mit Schutzgebühren belasten
Berlin (ots)
Berlin/Leipzig. Die Bahn hat den Streit um die Finanzierung bahnpolizeilicher Aufgaben stellvertretend für den Verkehrsträger Schiene gewonnen. Der Konzern muss demnach keinen Ausgleich an den Bund zahlen, entschied das Bundesverwaltungsgericht heute in Leipzig. Ein entsprechender Bescheid des Bundes sei rechtswidrig. "Wir begrüßen das Urteil. Jede andere Entscheidung hätte den Verkehrsträger Schiene einseitig belastet und damit im Wettbewerb mit den anderen Verkehrsträgern geschwächt", so die Reaktion von Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene. Auch auf Straßen oder Flughäfen müssen Unternehmen keine zusätzlichen Schutzgebühren für die Sicherung von Verkehrswegen oder Gebäuden zahlen.
Aus Sicht des Schienenbündnisses ist es generell bedenklich, wenn der Staat für hoheitliche Aufgaben der Allgemeinen Gefahrenabwehr Geld verlangt. Richtig ungerecht wäre es jedoch gewesen, wenn diese nicht unerheblichen Zusatzkosten - im Falle der DB immerhin 64 Mio. Euro - nur einem Verkehrsträger abverlangt worden wären.
Der Bundesgrenzschutz hat seit April 1992 im gesamten Bundesgebiet die Aufgaben der Bahnpolizei übernommen. Früher wurden diese Kosten in vollem Umfang aus Steuermitteln beglichen, wie das auch heute im Straßenverkehr und in der Luftfahrt der Fall ist. In einer Verordnung wurde jedoch geregelt, dass die Bahn ab 2000 für die bahnpolizeiliche Tätigkeit des Grenzschutzes jährlich einen Ausgleich zahlen sollte. Dieser belief sich auf ca. ein Fünftel der Gesamtkosten des Bundesgrenzschutzes.
Die Allianz pro Schiene ist das Bündnis in Deutschland zur Förderung des umweltfreundlichen und sicheren Schienenverkehrs. In dem Bündnis haben sich 15 Non-Profit- Verbände zusammengeschlossen: die Umweltverbände BUND, NABU und NaturFreunde Deutschlands, die Verbraucherverbände Pro Bahn, DBV und VCD, die Automobilclubs ACE und ACV, die drei Bahngewerkschaften TRANSNET, GDBA und GDL sowie die Eisenbahnverbände BDEF, BF Bahnen, VBB und VDEI. Die Mitgliedsverbände vertreten mehr als 2 Millionen Einzelmitglieder. Unterstützt wird das Schienenbündnis von 69 bahnnahen Unternehmen.
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